Aktuelles
16.03.2023
In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023
Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023
Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.
02.03.2023
Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 10. Januar 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Hymer Exsis-t 414, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat als Hersteller des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az. 26 O 131/22).
01.03.2023
Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 607 und der Abgasnorm Euro 6.
28.02.2023
Audi ist im Abgasskandal erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen entschied mit Urteil vom 15. Februar 2023, dass in einem Audi SQ5 mit 3-Liter-TDI-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.
27.02.2023
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update beim VW Golf 6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters enthält (Az.: 3 A 113/18). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte zwar die Genehmigung für das Software-Update erteilt, jetzt muss es auf Anweisung des Gerichts aber erneut tätig werden und VW anweisen, die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.
24.02.2023
Schadenersatz für einen Mercedes Viano im Abgasskandal: Das Landgericht Bremen kam mit Urteil vom 3. Februar 2023 zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Mercedes Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 1827/20).
23.02.2023
Das OLG Zweibrücken hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne zugesprochen (Az.: 4 U 217/20).
21.02.2023
Der VW-Abgasskandal muss möglicherweise neu aufgerollt werden. Grund ist ein bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Februar 2023. Das VG gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt und entschied, dass das Software-Update von VW im Dieselskandal unzulässig ist. Mit dem Update sei erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgespielt worden.
20.02.2023
Im Abgasskandal steht eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichthofs bevor (Az. C-100/21). Der EuGH wird entscheiden, ob Fahrzeughalter Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann haben, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat.
07.02.2023
Auch wenn das Wohnmobil bereits weiterverkauft wurde, können im Abgasskandal immer noch Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts München vom 15. Dezember 2022 (Az.: 13 O 3213/21). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil der Marke Knaus, das auf einem Fiat Ducato basiert. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei, müsse Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB leisten, entschied das Gericht.