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Aktuelles
24.02.2023

Schadenersatz für einen Mercedes Viano im Abgasskandal: Das Landgericht Bremen kam mit Urteil vom 3. Februar 2023 zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Mercedes Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 1827/20).
23.02.2023

Das OLG Zweibrücken hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne zugesprochen (Az.: 4 U 217/20).
21.02.2023

Der VW-Abgasskandal muss möglicherweise neu aufgerollt werden. Grund ist ein bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Februar 2023. Das VG gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt und entschied, dass das Software-Update von VW im Dieselskandal unzulässig ist. Mit dem Update sei erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgespielt worden.
20.02.2023

Im Abgasskandal steht eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichthofs bevor (Az. C-100/21). Der EuGH wird entscheiden, ob Fahrzeughalter Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann haben, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat.
07.02.2023

Auch wenn das Wohnmobil bereits weiterverkauft wurde, können im Abgasskandal immer noch Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts München vom 15. Dezember 2022 (Az.: 13 O 3213/21). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil der Marke Knaus, das auf einem Fiat Ducato basiert. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei, müsse Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB leisten, entschied das Gericht.
01.02.2023

In München ist das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Es gilt zunächst für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Ab dem 1. Oktober 2023 könnte sich das Fahrverbot auf Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 ausweiten, wenn der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid bis dahin weiter nicht eingehalten wird. In einer weiteren Stufe könnten ab dem 1. April 2024 auch sämtliche Ausnahmeregelungen gestrichen werden.
26.01.2023

Der Bundesgerichtshof hat im Mercedes-Abgasskandal die Position der Kunden mit Beschluss vom 21. September 2022 gestärkt (Az.: VII ZR 767/21). Der BGH hob eine Entscheidung des OLG Köln auf und verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht zurück.
20.01.2023

Der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass er das im Abgasskandal viel diskutierte Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) äußerte sich zum Thermofenster bislang zurückhaltender. Doch das hat sich nun geändert. In einer schriftlichen Stellungnahme in einem Verfahren zum Abgasskandal am Landgericht Berlin wertete das KBA das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung (Az.: 14 O 244/20).
18.01.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 21. Dezember 2022 deutlich gemacht, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 09 O 498/22).
10.01.2023

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht München kam mit Urteil vom 15. Dezember 2022 zur Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Anschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 13 O 3212/21).
09.01.2023

Opel ist im Abgasskandal vom Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 30. Dezember 2022 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 2 O 200/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Opel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.
14.12.2022

Fiat steht im Wohnmobil-Abgasskandal vor einer weiteren Niederlage vor einem Oberlandesgericht. Mit Hinweisbeschluss vom 14. November 2022 machte das OLG Koblenz deutlich, dass es der Auffassung ist, dass Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: U 5 1334/22).