Rückrufservice

Weiterer Rückruf für Mercedes A-Klasse und B-Klasse im Abgasskandal

Daimler muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen weiteren Rückruf starten. Diesmal sind Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011 betroffen.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 29. Oktober 2021 veröffentlichte, muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durchgeführt werden. Weltweit sind nach Angaben des KBA rund 51.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland werden ca. 16.000 Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse unter dem Code 5497524 in die Werkstatt zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert wird.

Schon im Juli 2020 gab es einen Rückruf des KBA für Fahrzeuge der Mercedes A- und B-Klasse mit dem Dieselmotor OM 640 und der Abgasnorm Euro 5, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Nun folgt ein weiterer Rückruf. Innerhalb weniger Wochen muss Daimler auf Anordnung des KBA Modelle des Mercedes Sprinter, Viano, Vito und nun auch noch der A- und B-Klasse wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Schon zuvor hat es zahlreiche Rückrufe für eine Reihe von Mercedes-Modellen gegeben.

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig. Daimlers Widerspruch gegen die Rückrufbescheide hat das KBA allerdings zurückgewiesen. „Damit hat das KBA seine Ansicht untermauert, dass es sich um illegale Abschalteinrichtungen handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffene Mercedes-Halter müssen sich nicht mit einem Rückruf mit ungewissen Folgen für den Motor begnügen, sondern können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Gerichte folgen zunehmend der Ansicht des KBA, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. „Neben zahlreichen Landgerichten haben daher auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Außerdem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand.

„Die Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).