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Weiterer Rückruf für Mercedes A-Klasse und B-Klasse im Abgasskandal

Daimler muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen weiteren Rückruf starten. Diesmal sind Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011 betroffen.

Wie das KBA in seiner Rückrufdatenbank am 29. Oktober 2021 veröffentlichte, muss bei den betroffenen Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems durchgeführt werden. Weltweit sind nach Angaben des KBA rund 51.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland werden ca. 16.000 Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse unter dem Code 5497524 in die Werkstatt zurückgerufen, damit ein Software-Update installiert wird.

Schon im Juli 2020 gab es einen Rückruf des KBA für Fahrzeuge der Mercedes A- und B-Klasse mit dem Dieselmotor OM 640 und der Abgasnorm Euro 5, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Nun folgt ein weiterer Rückruf. Innerhalb weniger Wochen muss Daimler auf Anordnung des KBA Modelle des Mercedes Sprinter, Viano, Vito und nun auch noch der A- und B-Klasse wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. Schon zuvor hat es zahlreiche Rückrufe für eine Reihe von Mercedes-Modellen gegeben.

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig. Daimlers Widerspruch gegen die Rückrufbescheide hat das KBA allerdings zurückgewiesen. „Damit hat das KBA seine Ansicht untermauert, dass es sich um illegale Abschalteinrichtungen handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Betroffene Mercedes-Halter müssen sich nicht mit einem Rückruf mit ungewissen Folgen für den Motor begnügen, sondern können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Gerichte folgen zunehmend der Ansicht des KBA, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. „Neben zahlreichen Landgerichten haben daher auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Außerdem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr höher ist als auf dem Prüfstand.

„Die Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich. Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.