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Weiteres BGH-Urteil im Abgasskandal - VW haftet auch bei Skoda

VW hat sich im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH bereits mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Der Dieselmotor EA 189 wurde jedoch nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzerntöchter Seat, Skoda und Audi eingesetzt. Auch bei diesen Fahrzeugen steht VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung. Das hat der BGH nun mit Urteil vom 27. Juli 2021 klargestellt (Az.: VI ZR 151/20).

Vor dem BGH ging es um einen Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motor EA 189. Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, musste der Pkw wie Millionen andere Fahrzeuge in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Dabei wollte der Kläger es nicht bewenden lassen und machte Schadenersatzansprüche geltend.

VW habe den Motor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt. Es sei nicht entscheidend, ob der Motor in Fahrzeugen der Marke VW oder einer Konzerntochter wie Skoda eingesetzt wird. Das ändere am sittenwidrigen Verhalten von VW nichts, so der BGH. VW musste klar gewesen sein, dass Skoda den Motor verbaut und somit Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr bringt. Damit sei das Verhalten von VW genauso zu bewerten, als ob der Autohersteller den Kunden selbst arglistig getäuscht habe, führte der BGH aus. Der Kläger habe gegen VW daher gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung. VW habe den Vorwurf im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht widerlegt, so der BGH.

Das BGH-Urteil dürfte auch Auswirkungen auf Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 haben. Auch der wird von VW entwickelt und hergestellt und in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verbaut. Auch hier sind verschiedene Gerichte bereits zu der Überzeugung gekommen, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. „Das Urteil des BGH bezieht sich zwar auf den Motor EA 189, lässt sich aber auch auf den Nachfolgemotor EA 288 anwenden. Auch hier muss VW als Motorenherstellerin für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geradestehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.