VW hat sich im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH bereits mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Der Dieselmotor EA 189 wurde jedoch nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzerntöchter Seat, Skoda und Audi eingesetzt. Auch bei diesen Fahrzeugen steht VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung. Das hat der BGH nun mit Urteil vom 27. Juli 2021 klargestellt (Az.: VI ZR 151/20).
Vor dem BGH ging es um einen Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motor EA 189. Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, musste der Pkw wie Millionen andere Fahrzeuge in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Dabei wollte der Kläger es nicht bewenden lassen und machte Schadenersatzansprüche geltend.
VW habe den Motor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt. Es sei nicht entscheidend, ob der Motor in Fahrzeugen der Marke VW oder einer Konzerntochter wie Skoda eingesetzt wird. Das ändere am sittenwidrigen Verhalten von VW nichts, so der BGH. VW musste klar gewesen sein, dass Skoda den Motor verbaut und somit Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr bringt. Damit sei das Verhalten von VW genauso zu bewerten, als ob der Autohersteller den Kunden selbst arglistig getäuscht habe, führte der BGH aus. Der Kläger habe gegen VW daher gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung. VW habe den Vorwurf im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht widerlegt, so der BGH.
Das BGH-Urteil dürfte auch Auswirkungen auf Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 haben. Auch der wird von VW entwickelt und hergestellt und in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verbaut. Auch hier sind verschiedene Gerichte bereits zu der Überzeugung gekommen, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. „Das Urteil des BGH bezieht sich zwar auf den Motor EA 189, lässt sich aber auch auf den Nachfolgemotor EA 288 anwenden. Auch hier muss VW als Motorenherstellerin für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geradestehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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