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Weiteres BGH-Urteil im Abgasskandal - VW haftet auch bei Skoda

VW hat sich im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH bereits mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Der Dieselmotor EA 189 wurde jedoch nicht nur bei VW-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzerntöchter Seat, Skoda und Audi eingesetzt. Auch bei diesen Fahrzeugen steht VW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in der Haftung. Das hat der BGH nun mit Urteil vom 27. Juli 2021 klargestellt (Az.: VI ZR 151/20).

Vor dem BGH ging es um einen Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motor EA 189. Nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, musste der Pkw wie Millionen andere Fahrzeuge in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte. Dabei wollte der Kläger es nicht bewenden lassen und machte Schadenersatzansprüche geltend.

VW habe den Motor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt. Es sei nicht entscheidend, ob der Motor in Fahrzeugen der Marke VW oder einer Konzerntochter wie Skoda eingesetzt wird. Das ändere am sittenwidrigen Verhalten von VW nichts, so der BGH. VW musste klar gewesen sein, dass Skoda den Motor verbaut und somit Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr bringt. Damit sei das Verhalten von VW genauso zu bewerten, als ob der Autohersteller den Kunden selbst arglistig getäuscht habe, führte der BGH aus. Der Kläger habe gegen VW daher gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung. VW habe den Vorwurf im Rahmen der sekundären Darlegungslast auch nicht widerlegt, so der BGH.

Das BGH-Urteil dürfte auch Auswirkungen auf Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 haben. Auch der wird von VW entwickelt und hergestellt und in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verbaut. Auch hier sind verschiedene Gerichte bereits zu der Überzeugung gekommen, dass in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. „Das Urteil des BGH bezieht sich zwar auf den Motor EA 189, lässt sich aber auch auf den Nachfolgemotor EA 288 anwenden. Auch hier muss VW als Motorenherstellerin für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geradestehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.