Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.
Grund für die Aussetzung der Anteilsrücknahme sei, dass der Fonds nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, so die Verwaltungsgesellschaft. Die Anteilsausgabe werde ausgesetzt, da die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach eigenen Angaben nicht damit rechnet, dass sich die Liquiditätslage dadurch wesentlich verbessern würde.
Offene Immobilienfonds in der Krise
Das Szenario erinnert an 2008 und die folgenden Jahren als aufgrund der Finanzkrise zahlreiche offene Immobilienfonds die Rückgabewünsche der Anleger nicht erfüllen konnten und schließen mussten. Als Reaktion auf diese Krise ist die Anteilsrückgabe bei offenen Immobilienfonds nicht mehr jederzeit, sondern nur noch mit einer Frist von 12 Monaten möglich.
Der Wertgrund WohnSelect D ist nicht der einzige offenen Immobilienfonds in der Krise. So hat es z.B. beim UniImmo Wohnen ZBI oder dem Leading Cities Invest von KanAm massive Abwertungen gegeben und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. Die Verwaltung des WohnSelect D hat auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme reagiert.
Anteilsrücknahme kann drei Jahre ausgesetzt werden
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Die Anteilsrücknahme kann für eine Dauer von bis zu 36 Monaten ausgesetzt werden. Während der Aussetzung kommen die Anleger nicht an ihr Geld. Nach Ablauf der drei Jahre öffnet der Fonds entweder wieder und die Anteilsrücknahme wird wieder aufgenommen oder er wird abgewickelt. „Für Anleger sind beide Szenarien ein Risiko. Solange sie ihre Anteile nicht zurückgeben können, sind sie in ihrer Liquidität eingeschränkt. Wird der Fonds abgewickelt und die Immobilien verkauft, drohen ihnen finanzielle Verluste“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Möglichkeiten der Anleger
Die Anleger können sich aber gegen drohende finanzielle Verluste wehren und Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Geldanlagen in offenen Immobilienfonds sind keine Investitionen in das sprichwörtliche Betongold. Vielmehr stellen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände oder hohe Reparatur- und Sanierungskosten Risiken dar, die zu Wertverlusten führen können. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Risiken verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“
Zudem hätten die Anleger auch über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme oder ihre Kündigungs- und Rückgabemöglichkeiten aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört auch, dass die Anleger darüber informiert werden, dass die Rückgabe der Anteile nur mit einer Frist von 12 Monaten möglich ist. „Das Landgericht Münster hat z.B. einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar Schadenersatz zugesprochen, weil die vermittelnde Bank ihn u.a. über die Rückgabefrist nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hatte“, so Rechtsanwalt Seifert.
Fazit: Anleger können sich wehren
Das Urteil des LG Münster (nicht rechtskräftig) und weitere Entscheidungen zeigen, dass Anleger offener Immobilienfonds sich gegen drohende finanzielle Verluste wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
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