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Wertgrund WohnSelect D - Rücknahme der Anteile ausgesetzt

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Grund für die Aussetzung der Anteilsrücknahme sei, dass der Fonds nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, so die Verwaltungsgesellschaft. Die Anteilsausgabe werde ausgesetzt, da die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach eigenen Angaben nicht damit rechnet, dass sich die Liquiditätslage dadurch wesentlich verbessern würde.

 

Offene Immobilienfonds in der Krise

 

Das Szenario erinnert an 2008 und die folgenden Jahren als aufgrund der Finanzkrise zahlreiche offene Immobilienfonds die Rückgabewünsche der Anleger nicht erfüllen konnten und schließen mussten. Als Reaktion auf diese Krise ist die Anteilsrückgabe bei offenen Immobilienfonds nicht mehr jederzeit, sondern nur noch mit einer Frist von 12 Monaten möglich.

Der Wertgrund WohnSelect D ist nicht der einzige offenen Immobilienfonds in der Krise. So hat es z.B. beim UniImmo Wohnen ZBI oder dem Leading Cities Invest von KanAm massive Abwertungen gegeben und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. Die Verwaltung des WohnSelect D hat auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme reagiert. 

 

Anteilsrücknahme kann drei Jahre ausgesetzt werden

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Die Anteilsrücknahme kann für eine Dauer von bis zu 36 Monaten ausgesetzt werden. Während der Aussetzung kommen die Anleger nicht an ihr Geld. Nach Ablauf der drei Jahre öffnet der Fonds entweder wieder und die Anteilsrücknahme wird wieder aufgenommen oder er wird abgewickelt. „Für Anleger sind beide Szenarien ein Risiko. Solange sie ihre Anteile nicht zurückgeben können, sind sie in ihrer Liquidität eingeschränkt. Wird der Fonds abgewickelt und die Immobilien verkauft, drohen ihnen finanzielle Verluste“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Möglichkeiten der Anleger

 

Die Anleger können sich aber gegen drohende finanzielle Verluste wehren und Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Geldanlagen in offenen Immobilienfonds sind keine Investitionen in das sprichwörtliche Betongold. Vielmehr stellen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände oder hohe Reparatur- und Sanierungskosten Risiken dar, die zu Wertverlusten führen können. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Risiken verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

Zudem hätten die Anleger auch über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme oder ihre Kündigungs- und Rückgabemöglichkeiten aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört auch, dass die Anleger darüber informiert werden, dass die Rückgabe der Anteile nur mit einer Frist von 12 Monaten möglich ist. „Das Landgericht Münster hat z.B. einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar Schadenersatz zugesprochen, weil die vermittelnde Bank ihn u.a. über die Rückgabefrist nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hatte“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Anleger können sich wehren

 

Das Urteil des LG Münster (nicht rechtskräftig) und weitere Entscheidungen zeigen, dass Anleger offener Immobilienfonds sich gegen drohende finanzielle Verluste wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.