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Wertgrund WohnSelect D - Rücknahme der Anteile ausgesetzt

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Grund für die Aussetzung der Anteilsrücknahme sei, dass der Fonds nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, so die Verwaltungsgesellschaft. Die Anteilsausgabe werde ausgesetzt, da die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach eigenen Angaben nicht damit rechnet, dass sich die Liquiditätslage dadurch wesentlich verbessern würde.

 

Offene Immobilienfonds in der Krise

 

Das Szenario erinnert an 2008 und die folgenden Jahren als aufgrund der Finanzkrise zahlreiche offene Immobilienfonds die Rückgabewünsche der Anleger nicht erfüllen konnten und schließen mussten. Als Reaktion auf diese Krise ist die Anteilsrückgabe bei offenen Immobilienfonds nicht mehr jederzeit, sondern nur noch mit einer Frist von 12 Monaten möglich.

Der Wertgrund WohnSelect D ist nicht der einzige offenen Immobilienfonds in der Krise. So hat es z.B. beim UniImmo Wohnen ZBI oder dem Leading Cities Invest von KanAm massive Abwertungen gegeben und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. Die Verwaltung des WohnSelect D hat auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme reagiert. 

 

Anteilsrücknahme kann drei Jahre ausgesetzt werden

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Die Anteilsrücknahme kann für eine Dauer von bis zu 36 Monaten ausgesetzt werden. Während der Aussetzung kommen die Anleger nicht an ihr Geld. Nach Ablauf der drei Jahre öffnet der Fonds entweder wieder und die Anteilsrücknahme wird wieder aufgenommen oder er wird abgewickelt. „Für Anleger sind beide Szenarien ein Risiko. Solange sie ihre Anteile nicht zurückgeben können, sind sie in ihrer Liquidität eingeschränkt. Wird der Fonds abgewickelt und die Immobilien verkauft, drohen ihnen finanzielle Verluste“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Möglichkeiten der Anleger

 

Die Anleger können sich aber gegen drohende finanzielle Verluste wehren und Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Geldanlagen in offenen Immobilienfonds sind keine Investitionen in das sprichwörtliche Betongold. Vielmehr stellen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände oder hohe Reparatur- und Sanierungskosten Risiken dar, die zu Wertverlusten führen können. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Risiken verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“

Zudem hätten die Anleger auch über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme oder ihre Kündigungs- und Rückgabemöglichkeiten aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört auch, dass die Anleger darüber informiert werden, dass die Rückgabe der Anteile nur mit einer Frist von 12 Monaten möglich ist. „Das Landgericht Münster hat z.B. einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar Schadenersatz zugesprochen, weil die vermittelnde Bank ihn u.a. über die Rückgabefrist nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hatte“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Fazit: Anleger können sich wehren

 

Das Urteil des LG Münster (nicht rechtskräftig) und weitere Entscheidungen zeigen, dass Anleger offener Immobilienfonds sich gegen drohende finanzielle Verluste wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland hat die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen am 30. Juni 2026 ausgesetzt. Anleger des offenen Immobilienfonds kommen nun zumindest vorübergehend nicht an ihr investiertes Geld. Die Schließung des Fonds ist maximal für 36 Monate möglich. 

Der Fondsmanager KanAm hat die Schließung und Abwicklung des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest am 26. Juni 2026 bekannt gegeben. Anleger können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr zurückgeben. Ihnen drohen finanzielle Verluste.

Die BaFin legt bei der TGI AG nach: Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die Finanzaufsicht angeordnet, dass der Goldhändler mit Sitz in Liechtenstein sein in Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.