Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.
Zwar konnte beim Verkauf der Wohnanlage in der Merianstraße in Bielefeld ein guter Preis erzielt werden, der nur 0,3 Millionen Euro unter dem zuletzt gutachterlich festgestellten Verkehrswert des Objekts liegt – für die Wiedereröffnung des offenen Immobilienfonds reicht das aber nicht aus. Um noch mehr Liquidität in die Kassen zu spülen, werde laut Fondsmanager Marcus Kemmer der Verkauf weiterer Objekte angestrebt, berichtet das Portal immobilenmanager.de.
Rücknahme der Anteile kann 36 Monate ausgesetzt werden
Maximal kann die Ausgabe und Rücknahme der Anteile für 36 Monate ausgesetzt werden. Dann muss sich entscheiden, ob der Fonds wieder geöffnet oder abgewickelt wird. Bei einer Abwicklung werden die verbliebenen Fondsimmobilien verkauft. Anleger werden zwar über Ausschüttungen beteiligt, müssen aber finanzielle Verluste befürchten.
Der Wertgrund Wohnselect D wurde Anfang des Jahres geschlossen, weil zahlreiche Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten und der Fonds nicht über genug Liquidität verfügte, um einerseits die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen und andererseits eine nachhaltige Bewirtschaftung des Fonds sicherzustellen.
BGH: Anleger müssen über Schließungsrisiko aufgeklärt werden
Ob der Wertgrund Wohnselect D wieder geöffnet wird oder abgewickelt werden muss, kann derzeit nicht zuverlässig prognostiziert werden. Solange der Fonds geschlossen ist, kommen die Anleger nicht an ihr Geld und sind in ihrer Liquidität eingeschränkt. „Daher hätten die Anleger auch über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat schon mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen.
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Risiken dürfen im Anlageberatungsgespräch nicht verschwiegen werden
Die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist nur ein Risiko, über das die Anleger aufgeklärt werden müssen. Zu den weiteren Risiken zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder hohe Reparatur- und Sanierungskosten. „Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
Dass Investitionen in offene Immobilienfonds keineswegs die sichere Kapitalanlage sind als die sie in den Beratungsgesprächen oft dargestellt werden, haben die vergangenen Wochen und Monate gezeigt: Neben dem Wertgrund Wohnselect D haben auch die offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland, UBS (D) Euroinvest Immobilien und der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Der Leading Cities Invest von Kanam öffnet nicht wieder und wird abgewickelt. Das gilt auch für den Aachener Spar- und Stiftungsfonds.
Fazit: Anspruch auf Schadenersatz prüfen lassen
Angesichts der drohenden Verluste können die Anleger der offenen Immobilienfonds ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
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