Rückrufservice

Wertgrund Wohnselect D verkauft Immobilien - Anteilsrücknahme weiter ausgesetzt

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.

Zwar konnte beim Verkauf der Wohnanlage in der Merianstraße in Bielefeld ein guter Preis erzielt werden, der nur 0,3 Millionen Euro unter dem zuletzt gutachterlich festgestellten Verkehrswert des Objekts liegt – für die Wiedereröffnung des offenen Immobilienfonds reicht das aber nicht aus. Um noch mehr Liquidität in die Kassen zu spülen, werde laut Fondsmanager Marcus Kemmer der Verkauf weiterer Objekte angestrebt, berichtet das Portal immobilenmanager.de.

 

Rücknahme der Anteile kann 36 Monate ausgesetzt werden

Maximal kann die Ausgabe und Rücknahme der Anteile für 36 Monate ausgesetzt werden. Dann muss sich entscheiden, ob der Fonds wieder geöffnet oder abgewickelt wird. Bei einer Abwicklung werden die verbliebenen Fondsimmobilien verkauft. Anleger werden zwar über Ausschüttungen beteiligt, müssen aber finanzielle Verluste befürchten.

Der Wertgrund Wohnselect D wurde Anfang des Jahres geschlossen, weil zahlreiche Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten und der Fonds nicht über genug Liquidität verfügte, um einerseits die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen und andererseits eine nachhaltige Bewirtschaftung des Fonds sicherzustellen.

 

BGH: Anleger müssen über Schließungsrisiko aufgeklärt werden

Ob der Wertgrund Wohnselect D wieder geöffnet wird oder abgewickelt werden muss, kann derzeit nicht zuverlässig prognostiziert werden. Solange der Fonds geschlossen ist, kommen die Anleger nicht an ihr Geld und sind in ihrer Liquidität eingeschränkt. „Daher hätten die Anleger auch über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat schon mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12  und XI ZR 130/13) entschieden, dass Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Risiken dürfen im Anlageberatungsgespräch nicht verschwiegen werden

Die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist nur ein Risiko, über das die Anleger aufgeklärt werden müssen. Zu den weiteren Risiken zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder hohe Reparatur- und Sanierungskosten. „Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Dass Investitionen in offene Immobilienfonds keineswegs die sichere Kapitalanlage sind als die sie in den Beratungsgesprächen oft dargestellt werden, haben die vergangenen Wochen und Monate gezeigt: Neben dem Wertgrund Wohnselect D haben auch die offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland, UBS (D) Euroinvest Immobilien und der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Der Leading Cities Invest von Kanam öffnet nicht wieder und wird abgewickelt. Das gilt auch für den Aachener Spar- und Stiftungsfonds.

 

Fazit: Anspruch auf Schadenersatz prüfen lassen

Angesichts der drohenden Verluste können die Anleger der offenen Immobilienfonds ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des Wertgrund Wohnselect D und anderer offenen Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/offene-immobilienfonds

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.