Rückrufservice

Widerruf Autokredit – Fehlerhafte Angaben der Banken öffnen Tür für Widerrufsjoker

Der Abgasskandal hat die Schlagzeilen fest im Griff. Abseits von Forderungen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags eröffnet sich nun ein neuer Weg für die Autokäufer, um sich von ihrem Diesel aber auch von einem Benziner zu trennen ohne dabei üppige Wertverluste hinnehmen zu müssen. Der Widerrufsjoker, sprich der Widerruf der Autofinanzierung, ebnet diesen Weg.

 

Bekannt wurde der Widerrufsjoker beim Widerruf von Immobiliendarlehen. Grundsätzlich kann er aber bei jeder Art von Verbraucherdarlehen, zu denen auch Autokredite gehören, gezogen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die finanzierende Bank ihren Kunden fehlerhaft informiert hat, z.B. über sein Widerrufsrecht oder auch in den Pflichtangaben.

 

Gerade bei den Krediten vieler Autobanken sind die notwenigen Pflichtangaben in den Verträgen oft fehlerhaft. Beispielhaft dafür dürfte etwa die VW Bank sein, wie sich aktuell in einem Prozess vor dem Landgericht Berlin zeigt. Das Gericht hat über den Widerruf eines Autokäufers zu entscheiden, der seinen VW Touran über einen Kredit der VW Bank finanziert hatte. Wie u.a. das Handelsblatt berichtet, hat die Vorsitzende Richterin bereits zu erkennen gegeben, dass sie die Pflichtangeben der Bank bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung und des Kündigungsrechts für lückenhaft hält. „Die Folge dürfte sein, dass der Widerruf rechtmäßig erfolgt ist, weil durch die fehlerhaften Pflichtangaben die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Urteil wird im Dezember erwartet.

 

Der erfahrene Rechtsanwalt betreut schon zahlreichen Mandanten, die durch den Dieselskandal geschädigt wurden. Er ist überzeugt, dass sich ähnliche Fehler wie in den Kreditverträgen der VW Bank auch bei vielen anderen Autofinanzierungen finden lassen. Diese Verträge könnten dann auch heute noch widerrufen werden. Da es sich bei der Vergabe von Autokrediten häufig um sog. verbundene Geschäfte handelt, kann der Verbraucher durch einen erfolgreichen Widerruf auch sein unliebsames Auto zurückgeben. Denn nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Verbraucher bekommt sein Geld zurück und gibt seinen Wagen an die Bank. Diese darf nur die Zinsen einbehalten und einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen. „Lohnen dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen aber trotz Nutzungsersatz. Denn gerade bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen sind die Preise derzeit im Keller und ein Verkauf ist nur mit großem Wertverlust möglich. Der Widerruf dürfte da in den meisten Fällen deutlich interessanter sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Zumal der Nutzungsersatz bei Autofinanzierungen seit dem 13. Juni 2014 dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung ggf. sogar ganz entfallen kann.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Verschiedene offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Beispielhaft seien der UniImmo Wohnen ZBI oder der Leading Cities Invest genannt. Beide Fondsgesellschaften mussten ihren Immobilienbestand massiv abwerten. So hat der UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 rund 17 Prozent an Wert verloren, der Leading Cities Invest von KanAm wurde in mehreren Schritten sogar um rund 28 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. „Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein.

Anlegern der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 drohen Verluste in Höhe von rund 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Nun macht ein Urteil des Landgerichts Stuttgart Hoffnung auf Schadenersatz. Das Gericht stellte einen Prospektfehler bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 fest und verurteilte deshalb einen ehemaligen Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen zur Zahlung von Schadenersatz, wie das Handelsblatt am 9. Dezember 2025 online berichtete.

Der Anteilspreis beim offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm musste zum 26. November 2025 erneut um 3,63 Euro je Anteil reduziert werden. Es ist nicht die erste Abwertung. Inzwischen ist der Anteilspreis auf rund 66 Euro gefallen. Anleger haben durch die Abwertungen viel Geld verloren.

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 1. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart bot Anlegern Direkt-Investments in Solaranlagen an. Nach dem Insolvenzantrag fragen sich viele Anleger, wie es mit ihrer Investition weitergeht.

Banken und Sparkassen können ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verlieren, wenn sie die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben. Konsequenz ist, dass Verbraucher eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Das hat der BGH mit wegweisenden Urteilen vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) und 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden. 

Die Life Forestry Switzerland AG ist in Konkurs und wird liquidiert. Das geht aus einer Meldung des Schweizerischen Handelsamtsblatts (SHAB) vom 25. November 2025 hervor. Demnach hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 19. November 2025 eröffnet.