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Widerruf Autokredit - OLG München regt Vergleich mit BMW Bank an

Mit seinem Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Verbraucher beim Widerruf eines Kreditvertrags erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Der EuGH machte deutlich, dass der Widerruf auch Jahre nach Abschluss noch möglich ist, wenn die Bank ihrer Informationspflicht bei den Pflichtangaben nicht ausreichend nachgekommen ist.

Konkret ging es vor dem EuGH um Kreditverträge der VW Bank, Skoda Bank und BMW Bank. Der EuGH stellte fest, dass u.a. die Angaben zum Verzugszins, zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in den Darlehensverträgen nicht ausreichend sind. Zudem sei das Widerrufsrecht weder verwirkt noch werde es rechtsmissbräuchlich ausgeübt, wenn die Bank nur unzureichende Informationen erteilt habe, stellte der EuGH klar.

Dass das Urteil Wirkung zeigen würde, war zu erwarten. Deutlich wird dies bereits an einem Hinweisbeschluss des OLG München zu einem Widerruf eines Kredits bei der BMW-Bank. Das OLG München regte im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH an, dass die Parteien einen Vergleich anstreben und den Rechtsstreit einvernehmlich beenden sollten (Az.: 19 U 2432/21). „Nach dem EuGH-Urteil wird die Rechtsprechung zum Widerruf von Autokrediten verbraucherfreundlicher ausfallen, als dies zuletzt der Fall war“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Widerruf ist gerade bei Autofinanzierungen interessant, da zwischen dem Kreditvertrag und dem Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt. Das bedeutet, dass nach einem erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten inklusive Anzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes zurück. „Gerade in Zeiten von Abgasskandal und drohenden Fahrverboten kann der Widerruf des Autokredits eine lukrative Möglichkeit für die Verbraucher sein“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.