Rückrufservice

Widerruf Autokredit trotz BGH-Urteil weiter möglich

21.11.2019

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet nicht das Ende des Widerrufsjokers bei Autofinanzierungen“, stellt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart klar.

Vielmehr ist der Widerruf eines Autokredits in vielen Fällen weiterhin möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat oder ihr Fehler bei den Pflichtangaben unterlaufen sind. Die Folge solcher Fehler ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss möglich ist.

Der BGH hat in seinen Urteilen vom 5. November 2019 (Az.: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19) lediglich in drei Punkten entschieden, dass der Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht mehr möglich ist. So sei die Angabe, dass der Sollzins nach einem Widerruf 0,00 Euro beträgt für den Darlehensnehmer klar und verständlich und sei nicht zu beanstanden. Ebenfalls entschied der BGH, dass die Bank nicht über das außerordentliche Kündigungsrecht des Verbrauchers informieren müsse und es ausreiche, wenn die für die Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter grob benannt werden. Die Angaben in den Kreditverträgen waren daher nicht zu beanstanden und der Widerruf nicht wirksam erfolgt, so der BGH.

„Allerdings sind den Banken gerade bei den Pflichtangaben auch immer wieder andere Fehler unterlaufen, die den Widerruf ermöglichen“, so Rechtanwalt Seifert. So hat das OLG Düsseldorf beispielsweise mit Urteil vom 29. Mai 2019 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits möglich war, weil der Bank ein Fehler in den Pflichtangaben unterlaufen ist (Az.: 16 U 102/18). Die Bank hatte die für sie zuständige Aufsichtsbehörde an keiner Stelle des Darlehensvertrags angegeben. „Der eine Fehler bei den Pflichtangaben reichte schon aus, um die Widerrufsfrist nicht in Lauf zu setzen, so dass der Widerruf noch rund drei Jahre nach Abschluss des Vertrags möglich war“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die fehlende Pflichtangabe zur Aufsichtsbehörde ist nur ein Beispiel, das den Widerruf des Kreditvertrags ermöglicht.

Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Darlehensvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Das macht den Widerruf angesichts von Abgasskandal, Wertverlust und Fahrverboten natürlich für Dieselfahrer besonders interessant“, so Rechtsanwalt Seifert. Grundsätzlich ist der Widerruf aber auch bei Benzinern möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
25.09.2023

Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).