Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Einschränkung des Widerrufsrechts ist Teil des Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts und trifft die Versicherungsnehmer. Denn bislang konnten sie vom sog. ewigen Widerrufsrecht profitieren. Das bedeutet: Hat der Versicherer fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet oder dem Verbraucher nicht sämtliche erforderlichen Vertragsunterlagen übergeben, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht zu laufen. „In diesen Fällen kann der Vertrag oft auch noch Jahre später wirksam widerrufen werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Widerruf lukrativer als Kündigung
Dabei ist der Widerruf häufig wesentlich lukrativer als eine Kündigung. Nach einem erfolgreichen Widerruf erhält der Kunde nicht nur den Rückkaufswert, sondern grundsätzlich sämtliche gezahlten Beiträge weitgehend zurück. Lediglich der tatsächlich gewährte Risiko- oder Todesfallschutz darf vom Versicherer berücksichtigt werden. Abschluss- und Verwaltungskosten, die gerade bei Lebens- und Rentenversicherungen erheblich sein können, müssen hingegen zurückerstattet werden.
Darüber hinaus schuldet der Versicherer regelmäßig einen sogenannten Nutzungsersatz für die Erträge, die er mit den Beiträgen des Versicherungsnehmers erwirtschaftet hat. Der Bundesgerichtshof hat dieses Prinzip in mehreren Entscheidungen bestätigt.
Änderungen für Rürup-Rente gravierend
Versicherungsrecht
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Die Änderungen beim Widerrufsrecht zum 19. Juni 2026 sind für Inhaber einer Rürup-Rente besonders gravierend, denn die Basisrente ist grundsätzlich nicht kündbar. Versicherungsnehmer können den Vertrag meist lediglich beitragsfrei stellen, ohne Zugriff auf das angesparte Kapital zu erhalten. Der Widerruf stellt daher bislang oft die einzige Möglichkeit dar, sich vollständig von einem wirtschaftlich unattraktiven Vertrag zu lösen und eingezahlte Beiträge zurückzufordern. Rechtsanwalt Seifert: „Wird dieses Recht nun zeitlich massiv eingeschränkt, droht vielen Verbrauchern faktisch eine dauerhafte Bindung an verlustreiche Verträge.“ Ein Widerruf ist dann selbst bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder unvollständigen Vertragsunterlagen grundsätzlich nur noch innerhalb von maximal 24 Monaten und 30 Tagen möglich.
Ausnahmen sollen lediglich in besonders gravierenden Fällen gelten, etwa wenn überhaupt keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde. „Möglich ist auch, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen unter bestimmten Voraussetzungen so bewertet werden, als ob keine Belehrung erteilt wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.
Fazit: Versicherungsnehmer sollten jetzt handeln
Darauf sollten sich Versicherungsnehmer aber nicht verlassen. Vielmehr sollten sie jetzt handeln, wenn die ihre Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Rürup-Rente widerrufen möchten.
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