Rückrufservice

Widerruf von Darlehen vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof könnte ein dickes Ausrufezeichen zum Widerruf von Autokrediten setzen, dass den Banken gar nicht schmecken dürfte. Am 9. September 2021 setzt sich der EuGH gleich in drei Fällen mit dem Widerruf von Autokreditverträgen auseinander (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20).

Folgt er den Schlussanträgen des Generalanwalts Hogan dürfte der EuGH den Widerruf der Darlehensverträge aufgrund unzureichender Angaben für wirksam erklären. „Folge wäre, dass ein großer Teil der Kreditverträge zur Autofinanzierung widerrufen werden können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Landgericht Ravensburg hatte dem EuGH strittige Fragen zum Widerruf vorgelegt. Der BGH hatte in diesen Punkten zuletzt eher bankenfreundlich geurteilt. EuGH-Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen aber bereits deutlich gemacht, dass er die Auffassung nicht teilt.

So machte der Generalanwalt deutlich, dass er die Pflichtangaben der Bank zum Verzugszinssatz für fehlerhaft hält. Der Verzugszins wird in Darlehensverträgen häufig schlicht mit „5 Prozentpunkte über dem Basissatz“ angegeben. Für den Generalanwalt ist dies zu einfach. Der Verzugszins müsse in der konkreten Höhe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angeben werden. Zudem müsse auch der Mechanismus erläutert werden, nach denen sich dieser Zinssatz ändert.

Zudem hat der Generalanwalt deutlich gemacht, dass beim Widerruf keine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch vorliegt, solange der Kreditvertrag noch läuft. Auch dies war zuletzt von deutschen Gerichten teilweise anders entschieden worden.

Verbraucherdarlehen, dazu zählen auch Autokredite, können noch lange nach Abschluss widerrufen werden, wenn die Bank dem Darlehensnehmer die notwendigen Pflichtinformationen nicht ordnungsgemäß erteilt hat. Vor dem EuGH geht es konkret um Kreditverträge der VW-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank. Nach dem Schlussantrag des Generalanwalts ist davon auszugehen, dass fast allen Banken fehlerhafte Angaben unterlaufen sind. Folgt der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts, was überwiegend der Fall ist, können wahrscheinlich Millionen von Darlehensverträgen auch noch nach Ablauf der ursprünglich 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden.

„Bei Autofinanzierungen liegt zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag häufig ein sog. verbundenes Geschäft vor. Daher wird nach dem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Widerruf ist daher eine interessante Option, sein Auto an die Bank zurückzugeben und im Gegenzug die geleisteten Raten zurückzubekommen. Das ist häufig lukrativer als ein Weiterverkauf des Autos. Gerade in Zeiten von Abgasskandal, Wertverlust und Fahrverboten“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-von-immobilien-und-autofinanzierung

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).