Rückrufservice

Widerrufsjoker sticht bei Autokredit - BGH XI ZR 142/20

Der Bundesgerichtshof hat dem Widerrufsjoker bei Autofinanzierungen Rückenwind gegeben: Mit Urteil vom 30. März 2021 hat der BGH bestätigt, dass ein Kredit zur Autofinanzierung auch noch lange nach Abschluss des Darlehensvertrags widerrufen werden kann, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat (Az.: XI ZR 142/20).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Verbraucherin 2014 einen gebrauchten Mercedes gekauft und zur Finanzierung einen Kredit bei einer Bank aufgenommen. Die Widerrufsfrist für ein solches Verbraucherdarlehen beträgt 14 Tage. Die Verbraucherin erklärte den Widerruf aber erst 2018, rund vier Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags.

Mit ihrer Klage hatte sie zunächst keinen Erfolg. Das OLG Stuttgart hatte entschieden, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei. Die erteilte Widerrufsbelehrung sei nicht zu beanstanden und enthalte alle erforderlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs.2  BGB i.V.m. Art.247 §§6 bis 13 EGBGB. Das sah der BGH jedoch anders.

„Der Knackpunkt liegt hier darin, dass es sich bei dem Autokredit um einen sog. verbundenen Vertrag handelt. Daher hätte der Vertrag noch die zwingend vorgeschriebenen Unterüberschriften Besonderheiten bei weiteren Verträgen sowie Einwendungen bei verbundenen Verträgen enthalten müssen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Da diese jedoch fehlten, entspreche die Widerrufsinformation der Bank nicht dem Muster und sei daher fehlerhaft, so der BGH. Folge der fehlerhaften Widerrufsinformation ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Darlehensvertrag immer noch widerrufen werden kann.

„Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um verbundene Verträge handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag widerrufen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Der Verbraucher kann das Fahrzeug dann an die Bank geben und erhält seine bereits geleisteten Raten inklusive einer ggf. geleisteten Anzahlung zurück.

Der Widerruf ist in vielen Fällen lukrativer als der Weiterverkauf des Autos. Das gilt umso mehr bei Fahrzeugen mit Wertverlust durch den Abgasskandal oder drohenden Fahrverboten. „Der Widerruf ist eine interessante Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind zahlreichen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

In Krisenzeiten legen Anleger ihr Geld gerne in Gold an. Bei Goldanlagen bei der  TGI AG mit Sitz in Liechtenstein sollten Anleger allerdings aufpassen, denn die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. März 2026 eine Warnung ausgesprochen. Demnach besteht der Verdacht, dass die TGI AG Vermögensanlagen in Deutschland anbietet, ohne die dafür erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt zu haben.

Kunden der Sparkasse sind wieder in den Fokus von Cyber-Kriminellen geraten. Aktuell verschicken die Betrüger E-Mails und fordern Sparkassen-Kunden auf, ihre Kontodaten zu prüfen, da sie angeblich nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. „Solche Phishing-Mails sind nichts anderes als ein Betrugsversuch, um die Kontobesitzer in die Falle zu locken. Daher gilt, Links oder Buttons in den Mails nicht anklicken“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger des offenen Immobilienfonds Fokus Wohnen Deutschland kommen derzeit nicht an ihr Geld. Denn die Rücknahme und Ausgabe  von Anteilen wurde am 26. Februar 2026 vorrübergehend eingestellt. Die Anteilsrücknahme kann für eine maximale Dauer von 36 Monaten ausgesetzt werden.

Über drei Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20. Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die betroffenen Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Ihnen drohen bei einer Insolvenz erhebliche finanzielle Verluste.Konkret hat das AG Lingen die vorläufige Insolvenzverwaltung über folgende Gesellschaften angeordnet:

Für Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 werden erhebliche finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Grund ist, dass die Zwischengesellschaft SC Finance One ihre Forderungen gegen Projektgesellschaften, denen sie Darlehen gewährt hatte, um 74 Prozent nach unten korrigieren muss.

Schon wieder haben Bankräuber zugeschlagen und Schließfächer aufgebrochen. Diesmal ist eine Filiale der Volksbank im niedersächsischen Stuhr betroffen. Offenbar sind die Täter durch einen Lichtschacht eingestiegen und haben sich Zugang zu den Schließfächern verschafft.