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Widerrufsjoker sticht bei Autokredit - BGH XI ZR 142/20

21.04.2021

Der Bundesgerichtshof hat dem Widerrufsjoker bei Autofinanzierungen Rückenwind gegeben: Mit Urteil vom 30. März 2021 hat der BGH bestätigt, dass ein Kredit zur Autofinanzierung auch noch lange nach Abschluss des Darlehensvertrags widerrufen werden kann, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat (Az.: XI ZR 142/20).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Verbraucherin 2014 einen gebrauchten Mercedes gekauft und zur Finanzierung einen Kredit bei einer Bank aufgenommen. Die Widerrufsfrist für ein solches Verbraucherdarlehen beträgt 14 Tage. Die Verbraucherin erklärte den Widerruf aber erst 2018, rund vier Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags.

Mit ihrer Klage hatte sie zunächst keinen Erfolg. Das OLG Stuttgart hatte entschieden, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei. Die erteilte Widerrufsbelehrung sei nicht zu beanstanden und enthalte alle erforderlichen Pflichtangaben nach § 492 Abs.2  BGB i.V.m. Art.247 §§6 bis 13 EGBGB. Das sah der BGH jedoch anders.

„Der Knackpunkt liegt hier darin, dass es sich bei dem Autokredit um einen sog. verbundenen Vertrag handelt. Daher hätte der Vertrag noch die zwingend vorgeschriebenen Unterüberschriften Besonderheiten bei weiteren Verträgen sowie Einwendungen bei verbundenen Verträgen enthalten müssen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Da diese jedoch fehlten, entspreche die Widerrufsinformation der Bank nicht dem Muster und sei daher fehlerhaft, so der BGH. Folge der fehlerhaften Widerrufsinformation ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Darlehensvertrag immer noch widerrufen werden kann.

„Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um verbundene Verträge handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag widerrufen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Der Verbraucher kann das Fahrzeug dann an die Bank geben und erhält seine bereits geleisteten Raten inklusive einer ggf. geleisteten Anzahlung zurück.

Der Widerruf ist in vielen Fällen lukrativer als der Weiterverkauf des Autos. Das gilt umso mehr bei Fahrzeugen mit Wertverlust durch den Abgasskandal oder drohenden Fahrverboten. „Der Widerruf ist eine interessante Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Fehler, die zum Widerruf berechtigen, sind zahlreichen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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