Rückrufservice

Wieder hohe Verluste bei der Biovolt AG - Schadensersatzansprüche der Aktionäre

Eine Dividende wird es für Aktionäre der Biovolt AG erneut nicht geben. Auch 2019 machte das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wieder einen Verlust in Millionenhöhe wie das Unternehmen nun bekannt gab. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses für 2019 weist die Revisionsstelle darauf hin, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist.

Es ist nicht die einzige schlechte Nachricht für die Aktionäre. Denn auch der Handel der Biovolt-Aktie (ISIN CH0328339665) an der Börse Wien wurde zum 1. Mai 2020 eingestellt. Wie das Unternehmen mitteilte, habe man sich für das Delisting entschlossen, nachdem es über ein Jahr nicht gelungen ist, wieder einen flüssigen Handel zu etablieren.

Hintergrund ist, dass die Aktie bereits Ende 2018 sowohl an der Börse Stuttgart als auch den Börse Wien zwischenzeitlich vom Handel ausgesetzt worden war. Zuvor hatte die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin im Oktober 2018 vor Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktie gewarnt. Die BaFin hatte Anhaltspunkte dafür, dass in den Empfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und bestehende Interessenkonflikte bewusst verschwiegen wurden, um den Aktienkurs zu pushen. Die Finanzaufsicht hatte daher eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.

Im Zusammenhang mit dem Handel der Biovolt-Aktie an der Stuttgarter und Wiener Börse sowie den Börsenbriefen mit den Kaufempfehlungen hat die BaFin Strafanzeige gegen vier Personen gestellt und die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Strafanzeigen richten sich zwar nicht gegen die Biovolt AG oder ihren Hauptaktionär, eine Entwarnung durch die BaFin gibt es aber bis heute nicht. Die Aktie wurde zwar vorübergehend wieder an der Börse Wien gehandelt, kam jedoch nicht wieder in Schwung. Deshalb hat die Biovolt AG nun endgültig ein Delisting vorgenommen.

Durch die Kursverluste der Biovolt-Aktie haben die Aktionäre einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten. „Sie haben aber die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Diese können sich aus der möglichen Manipulation des Börsenkurses ergeben.

Es ist immer wieder zu beobachten, dass Aktienkurse zunächst bewusst künstlich gepusht werden und die Wertpapiere dann mit einer ordentlichen Gewinnspanne wieder verkauft werden. Anschließend rauscht der Kurs wieder in den Keller und die verbliebenen Aktionäre haben den Schaden. „Liegt eine solche Marktmanipulation vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/biovolt-ag/

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ein Kreditkarteninhaber wurde Opfer eines Phishing-Angriffs. Nach dem ersten Schreck kann das Opfer aufatmen. Denn das Amtsgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 19. Dezember 2024, dass das Kreditkartenunternehmen für den Schaden aufkommen muss (Az. 1 C 2385/24).

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 14. April 2025 das Insolvenzverfahren über die d.i.i. 15. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 319/24). Der Fonds gehört zu der ebenfalls insolventen Deutschland Invest Immobilien AG.

Anleger der ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen müssen noch länger auf die Rückzahlung ihres investierten Geldes warten. Die Emittentin ist ohnehin schon seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug, nun teilte sie mit, dass es unsicher sei, wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung an die Anleger erfolgen könne.

Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 12 O 287/24). Die Anlegerin hat demnach Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Investition.

Wie die BaFin nun mitteilte, hat sie der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz bereits am 5. März 2025 aufgegeben, ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.