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Wirecard AG

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Die Entwicklung der Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) und die verunsichernden Veröffentlichungen rund um den Jahresbericht 2019 treiben vielen Aktionären derzeit die Sorgenfalten auf die Stirn. Die ständigen Vorwürfe von Kapitalmarktexperten an die Münchner Wirecard-Adresse gipfeln nun in Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und Bafin. Im Focus stehen dabei vier Vorstandsmitglieder. Im einzelnen berichtet u.a. die britische Financial Times über fingierte Umsätze, überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesene Kredite und Kreislaufbuchungen über ausländische Gesellschaften.

Zuletzt hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG fehlende Unterlagen und mangelhafte Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Sonderberichtes kritisiert. Daraufhin bestätigte die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin Untersuchungen an., u.a. auch wegen Aktienkäufe durch Vorstandsmitglieder in Millionenhöhe. Am 5. Mai 2020 kam kam es zu einer Razzia in den Wirecard-Geschäftsräumen. Die Börse reagierte mit einer Talfahrt der Wirecard-Aktie, beginnend mit der Veröffentlichung des Sonderberichtes im April 2020.

Der Bericht war auf nicht nachvollziehbare Umsatzerlöse gestoßen und bemängelte die interne Organisation bei Wirecard, grundsätzlich mangelhafte Compliance sowie die fehlenden Mitarbeitsbereitschaft von Partnerfirmen. So konnte z.B. der Hintergrund einer Milliarden-Zahlung auf ein Treuhandkonto nicht wirklich nachvollzogen werden.

"Vor dem Hintergrund möglicherweise erfundener Umsätze und massiver Probleme mit der Compliance im Unternehmenmachen sich Aktionäre Sorgen!" - Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Brüllmann fühlt das Unbehagen der Aktionäre deutlich. Das Vertrauen in die Unternehmensführung ist massiv erschüttert und viele Aktionäre machen sich bereits Gedanken über mögliche Schadensersatzforderungen auf Basis der Verwendung von Insider-Informationen und Vergehen gegen Veröffentlichungspflichten.

Brüllmann Rechtsanwälte steht für eine kostenlose Ersteinschätzung der aktuellen Situation besorgter Kapital-Anleger gern zur Verfügung.

Aktuelle News zu wichtigen Terminen, Fristen und Entwicklungen

Am 18. Juni soll der Jahresbericht 2019 vorgelegt werden. Die Inhalte versprechen Spannung in vielerlei Sicht. Zum einen erhoffen sich Anleger Klarheit über den zukünftigen Kurs des Unternehmens, zum anderen dürfte es auch um die erhoffte Aufklärung zu den massiven Vorwürfen der Bafin und den staatsanwaltlichen Untersuchungen gehen.

Die Rechtslage ist derzeit noch etwas unklar - natürlich könnte man bereits etwas unternehmen in Sachen "Managerhaftung", aber letzten Endes ist das Spekulation und die Hoffung auf ein anlegerfreundliches Ende des aktuellen Verfahrens. Momentan sollten Anlager gut informiert sein. Unser Newsletter erspart Ihnen das tägliche Recherchieren nach wichtigen Nachrichten - wir bleiben für Sie aufmerksam!

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Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelle News


Der Name Wirecard ist mit einem der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik verbunden. Rund 1,9 Milliarden Euro sind verschwunden oder haben nie existiert. Anleger und Aktionäre der Wirecard AG haben viel Geld verloren. Da Ende des Jahres bereits die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht, müssen sie jetzt handeln, wenn sie noch etwas von ihrem Geld retten möchten.

Nach einem Urteil des LG Stuttgart müssen die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG Einsicht in die Akten zur Jahresabschlussprüfung 2016 des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters gewähren (Az. 31 O 125/21 KfH). Von dem Urteil könnten auch geschädigte Wirecard-Aktionäree profitieren.

Aktionäre der insolventen Wirecard AG müssen die nächste bittere Pille schlucken. Sie können nach einem Urteil des Landgerichts München vom 23. November 2022 keine Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren anmelden (Az. 29 O 7754/21). Es besteht aber die Möglickkeit, sich dem Musterverfahren anzuschließen.

Anleger haben im Wirecard-Skandal enorme finanzielle Verluste erlitten. Hoffnung auf Schadenersatz macht ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 3. Mai 2022 (Az.: 6 O 598/21). Demnach muss die Erzgebirgssparkasse einem Ehepaar Schadenersatz in Höhe von rund 43.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen.

Als ob die Aktionäre der insolventen Wirecard AG nicht schon genug gestraft wären, könnte jetzt noch weiterer Ärger auf sie zukommen. Nachdem das Landgericht München am 5. Mai 2022 die Jahresabschlüsse des Konzerns 2017 und 2018 für ungültig erklärt hat, könnte der Insolvenzverwalter ausgeschüttete Dividenden von den Aktionären zurückfordern.

Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen entsprechenden Beschluss erlassen und damit das KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG).
Aktuelles

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.

Kriminelle hatten nach einer Phishing-Attacke das Konto eines Sparkassen-Kunden um rund 42.000 Euro erleichtert. Die gute Nachricht für das Opfer: Die Sparkasse muss ihm den Schaden ersetzen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 2 O 312/22).

Für Anleger der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft wird die Situation immer bedrohlicher. Nachdem die deutsche Finanzaufsicht BaFin erst vor wenigen Tagen veröffentlicht hat, dass die Genossenschaft Vermögensanlagen ohne den nötigen Verkaufsprospekt vorgelegt hat, warnt nun auch die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA vor der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft.