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Wirecard AG

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Die Entwicklung der Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) und die verunsichernden Veröffentlichungen rund um den Jahresbericht 2019 treiben vielen Aktionären derzeit die Sorgenfalten auf die Stirn. Die ständigen Vorwürfe von Kapitalmarktexperten an die Münchner Wirecard-Adresse gipfeln nun in Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und Bafin. Im Focus stehen dabei vier Vorstandsmitglieder. Im einzelnen berichtet u.a. die britische Financial Times über fingierte Umsätze, überhöhte Kaufpreise von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesene Kredite und Kreislaufbuchungen über ausländische Gesellschaften.

Zuletzt hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG fehlende Unterlagen und mangelhafte Zusammenarbeit bei der Erstellung eines Sonderberichtes kritisiert. Daraufhin bestätigte die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin Untersuchungen an., u.a. auch wegen Aktienkäufe durch Vorstandsmitglieder in Millionenhöhe. Am 5. Mai 2020 kam kam es zu einer Razzia in den Wirecard-Geschäftsräumen. Die Börse reagierte mit einer Talfahrt der Wirecard-Aktie, beginnend mit der Veröffentlichung des Sonderberichtes im April 2020.

Der Bericht war auf nicht nachvollziehbare Umsatzerlöse gestoßen und bemängelte die interne Organisation bei Wirecard, grundsätzlich mangelhafte Compliance sowie die fehlenden Mitarbeitsbereitschaft von Partnerfirmen. So konnte z.B. der Hintergrund einer Milliarden-Zahlung auf ein Treuhandkonto nicht wirklich nachvollzogen werden.

"Vor dem Hintergrund möglicherweise erfundener Umsätze und massiver Probleme mit der Compliance im Unternehmenmachen sich Aktionäre Sorgen!" - Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Brüllmann fühlt das Unbehagen der Aktionäre deutlich. Das Vertrauen in die Unternehmensführung ist massiv erschüttert und viele Aktionäre machen sich bereits Gedanken über mögliche Schadensersatzforderungen auf Basis der Verwendung von Insider-Informationen und Vergehen gegen Veröffentlichungspflichten.

Brüllmann Rechtsanwälte steht für eine kostenlose Ersteinschätzung der aktuellen Situation besorgter Kapital-Anleger gern zur Verfügung.

Aktuelle News zu wichtigen Terminen, Fristen und Entwicklungen

Am 18. Juni soll der Jahresbericht 2019 vorgelegt werden. Die Inhalte versprechen Spannung in vielerlei Sicht. Zum einen erhoffen sich Anleger Klarheit über den zukünftigen Kurs des Unternehmens, zum anderen dürfte es auch um die erhoffte Aufklärung zu den massiven Vorwürfen der Bafin und den staatsanwaltlichen Untersuchungen gehen.

Die Rechtslage ist derzeit noch etwas unklar - natürlich könnte man bereits etwas unternehmen in Sachen "Managerhaftung", aber letzten Endes ist das Spekulation und die Hoffung auf ein anlegerfreundliches Ende des aktuellen Verfahrens. Momentan sollten Anlager gut informiert sein. Unser Newsletter erspart Ihnen das tägliche Recherchieren nach wichtigen Nachrichten - wir bleiben für Sie aufmerksam!

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Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelle News


Der Name Wirecard ist mit einem der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik verbunden. Rund 1,9 Milliarden Euro sind verschwunden oder haben nie existiert. Anleger und Aktionäre der Wirecard AG haben viel Geld verloren. Da Ende des Jahres bereits die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht, müssen sie jetzt handeln, wenn sie noch etwas von ihrem Geld retten möchten.

Nach einem Urteil des LG Stuttgart müssen die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG Einsicht in die Akten zur Jahresabschlussprüfung 2016 des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters gewähren (Az. 31 O 125/21 KfH). Von dem Urteil könnten auch geschädigte Wirecard-Aktionäree profitieren.

Aktionäre der insolventen Wirecard AG müssen die nächste bittere Pille schlucken. Sie können nach einem Urteil des Landgerichts München vom 23. November 2022 keine Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren anmelden (Az. 29 O 7754/21). Es besteht aber die Möglickkeit, sich dem Musterverfahren anzuschließen.

Anleger haben im Wirecard-Skandal enorme finanzielle Verluste erlitten. Hoffnung auf Schadenersatz macht ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 3. Mai 2022 (Az.: 6 O 598/21). Demnach muss die Erzgebirgssparkasse einem Ehepaar Schadenersatz in Höhe von rund 43.000 Euro wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen.

Als ob die Aktionäre der insolventen Wirecard AG nicht schon genug gestraft wären, könnte jetzt noch weiterer Ärger auf sie zukommen. Nachdem das Landgericht München am 5. Mai 2022 die Jahresabschlüsse des Konzerns 2017 und 2018 für ungültig erklärt hat, könnte der Insolvenzverwalter ausgeschüttete Dividenden von den Aktionären zurückfordern.

Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen entsprechenden Beschluss erlassen und damit das KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG).
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.