Rückrufservice

Wirecard Insolvenz - Konten vor der Pleite leergeräumt

26.10.2020

Schon Monate vor der Insolvenz sollen die Wirecard-Verantwortlichen Geld beiseite geschafft haben. Das berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Schreiben des Insolvenzverwalters Jaffé an die Belegschaft. Bestätigt sich der Verdacht, liegt betrügerischer Bankrott vor.

Schon seit Ende 2019 bis zum Eintritt der Insolvenz sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters verdächtige Geldströme gegeben haben. So sollen u.a. hohe Kredite an Geschäftspartner in Asien gegeben worden sein, berichtet das Blatt. Namen nennt der Insolvenzverwalter nicht. Erhärtet sich der Verdacht des betrügerischen Betrugs könnte er aber versuchen, zumindest einen Teil des Geldes vom ehemaligen Vorstand zurückzufordern.

Der Verkauf der Wirecard schreitet unterdessen voran: Nachdem kürzlich die Konzerntochter Wirecard North America verkauft werden konnte, steht wohl auch der Verkauf des Kerngeschäfts bevor. Im November ist nach Angaben des Insolvenzverwalters mit einer Entscheidung zu rechnen.

Ein Verkauf spült Geld in die leeren Unternehmenskassen. Durch weitere Nachforschungen gelingt es dem Insolvenzverwalter möglicherweise zudem, noch weitere Millionen aufzuspüren. „Angesichts des Schuldenstands der Wirecard wird aber ein dickes Loch in der Kasse bleiben. Die Insolvenzmasse wird nicht ausreichen, die Forderungen der Gläubiger zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren kann daher auch für die Wirecard- Aktionäre und Anleger nur ein Schritt sein, um die finanziellen Verluste zu reduzieren. Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Forderungen können sich natürlich gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard richten, die in der Haftung stehen können. „In Betracht kommen vor allem aber auch Forderungen gegen die Wirtschaftsprüfer. Sie haben die Jahresabschlüsse der Wirecard immer wieder durchgewunken, obwohl die Bilanzen offenbar schon seit 2015 frisiert wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Anspruchsgegner können auch Anlageberater sein, die insbesondere Kleinanlegern Wirecard-Wertpapiere empfohlen haben. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie die Anleger über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, z.B. das Totalverlustrisiko, aufklären müssen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.

 

 

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.