Rückrufservice

Kurs der Wirecard-Aktie bricht ein
Kurs der Wirecard-Aktie bricht ein

Wirecard: Nachweise für 1,9 Milliarden Euro fehlen

Der nächste Knall bei der Wirecard AG – der Finanzdienstleister konnte seine für den 18. Juni angekündigte Jahresbilanz für 2019 erneut nicht vorlegen. Grund: Den Wirtschaftsprüfern von EY fehlen Nachweise über Bankguthaben und Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Dies entspreche ca. einem Viertel der Konzernbilanzsumme, teilte das Unternehmen mit. Die Wirecard-Aktie erlebte daraufhin einer dramatischen Absturz und wurde zwischenzeitlich vom Handel ausgesetzt.

Es könnte für Wirecard noch schlimmer kommen. Banken könnten jetzt Kredite in Milliardenhöhe fällig stellen. Die Zeit wird für Wirecard knapp, nachdem die Vorlage der Bilanz für 2019 zum wiederholten Mal verschoben werden musste.

Wirecard teilte mit, dass Hinweise darauf bestehen, dass dem Abschlussprüfer „unrichtigen Saldenbestätigungen  zu Täuschungszwecken“ vorgelegt wurden. Schon Ende April hatten die Sonderprüfer in ihrem Bericht fehlende Unterlagen zu Milliardenguthaben bemängelt. Staatsanwaltschaft und BaFin nahmen daraufhin Ermittlungen auf. Wirecard sieht sich inzwischen selbst als mögliches Opfer eines „gigantischen Betrugs“ und kündigte eine Anzeige gegen Unbekannt an.

„Für die Aktionäre ist diese Entwicklung natürlich ein herber Schlag, nachdem sich die Aktie zuletzt wieder etwas zu erholen schien“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So wie es jetzt aussieht, könnte diese Erholung nur von kurzer Dauer sein und den Anlegern massive Verluste drohen. 

Nachdem schon die die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in ihrem Sonderprüfungsbericht eklatante Lücken in der Dokumentation festgestellt hatte, beklagen nun auch die Wirtschaftsprüfer von EY fehlende Belege zu den Umsätzen.

„Die wachsenden Sorgen der Aktionäre sind natürlich nachvollziehbar. Sollte Wirecard seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen und falsche oder unvollständige Informationen vorgelegt haben, können die Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde bereits beantragt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Aktionären eine kostenlose Erstberatung an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Banken und Sparkassen müssen „klar und verständlich“ über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Erfolgt die Aufklärung nicht transparent genug und der Darlehensnehmer gewinnt fälschlicherweise den Eindruck, dass sich die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung an der „Restlaufzeit des Darlehens“ orientiert, verliert die Bank nach einem Urteil des BGH vom 3. Dezember 2024 ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Az.: XI ZR 75/23).

Anleger des Publikumsfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 müssen mit finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Grund ist, dass die Liquidierung des Immobilienfonds geplant ist.

Sparkassenkunden sind im neuen Jahr ins Visier von Betrügern geraten. Durch Phishing-Mails versuchen diese an die sensiblen Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Unter dem Vorwand einer Änderung des Sicherheitsverfahrens sollen sich die Kontoinhaber über einen Button auf einer betrügerischen Webseite einloggen und dort weitere Zugangsdaten zu ihrem Konto angeben. Dieser Aufforderung sollten die Kontoinhaber auf keinen Fall folgen.

Innerhalb der Familie greift man sich auch gerne mal finanziell unter die Arme. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gewährtes Darlehen eine reine Gefälligkeit darstellt und nicht zurückgezahlt werden muss. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. November 2024 klargestellt (Az.: 2-23 O 701/23).

Betrügern gelingt es auf unterschiedliche Weise immer wieder, an sensible Daten einer Kreditkarte zu kommen und diese Daten für ihre kriminellen Zwecke zu nutzen. Der Schock für die Kreditkarteninhaber ist natürlich groß, wenn sie den Betrug feststellen. Die gute Nachricht ist, dass sie für den Schaden nicht automatisch aufkommen müssen, weil die Bank in der Verantwortung stehen kann.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die entgangenen Zinsen verlangen. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Kreditnehmer den Darlehensvertrag wirksam widerrufen hat, stellte der BGH mit Urteil vom 8. Oktober 2024 klar (Az.: XI ZR 19/23).