Rückrufservice

Wirecard Skandal - Strafe gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY verhängt

Im Wirecard-Skandal hat die deutsche Wirtschaftsprüferaufsicht APAS nach langen Ermittlungen erhebliche Verstöße gegen die Prüfungsgesellschaft EY festgestellt, wie sie am 3. April 2023 mitteilte. EY prüfte über die Jahre die Abschlüsse der Wirecard AG.

Nach umfangreichen Ermittlungen ist die APAS zu dem Schluss gekommen, dass die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegen ihre beruflichen Pflichten verstoßen haben. Diese Pflichtverletzungen ziehen Sanktionen gegen EY nach sich. So darf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von zwei Jahren keine neuen Aufträge für Bilanzprüfungen bei Unternehmen von öffentlichen Interesse annehmen. Zudem verhängte die APAS ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro.

Die Entscheidung der APAS hat zwar keine rechtliche Bindung für andere Verfahren im Wirecard-Skandal. Für die geschädigten Anleger ist aber die Frage der Pflichtverletzungen durch die Wirtschaftsprüfer von EY für Schadenersatzansprüche von großer Bedeutung. Sie hatten auf das Testat der Wirtschaftsprüfer vertraut und haben am Ende viel Geld verloren.

So soll auch im Wirecard-Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) u.a. geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer gegen ihre Pflichten verstoßen und sich gegenüber den Anlegern und Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt hat, können sich geschädigte Wirecard-Anlegen dem Musterverfahren noch bis Mitte September 2023 anschließen.

Die Teilnahme an dem Musterverfahren bietet den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko gering ist und die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt wird. Das Urteil im Musterverfahren ist zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagte bindend, kann aber auf die Anleger und Aktionäre, die sich der Musterklage angeschlossen haben, übertragen werden. Die Anmeldung zur Teilnahme am Musterverfahren muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Geschädigte Anleger und Aktionäre der Wirecard AG haben auch nach wie vor die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen. Dabei sollten sie aber die Verjährung ihrer Ansprüche Ende 2023 im Blick behalten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an und nimmt auf Wunsch auch die Anmeldung zum Musterverfahren vor.

Mehr Informationen: https://www.wirecard-anwalt.de/

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.