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Wirtschaftsprüfer müssen im Wirecard Skandal Einsicht gewähren – Musterverfahren

Im Wirecard-Skandal wurde Anfang Dezember 2022 der Prozess gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und weitere Beschuldigte eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. Marktmanipulation vor. Es ist davon auszugehen, dass das Strafverfahren weitere Details zum Wirecard-Skandal aufdecken wird.

Nur wenige Tage nach Eröffnung des Strafverfahrens am 8. Dezember am Landgericht München, wurde eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart bekannt, von der auch die geschädigten Wirecard-Aktionäre profitieren können: Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG Einsicht in die Akten zur Jahresabschlussprüfung 2016 des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters gewähren müssen (Az. 31 O 125/21 KfH).

EY war über Jahre als Wirtschaftsprüfer für Wirecard tätig. Als der Wirecard-Skandal aufflog und klar wurde, dass fast 2 Milliarden Euro vermutlich nur auf dem Papier existiert haben, gerieten auch die Wirtschaftsprüfer in den Fokus. „Es stellte sich die Frage, warum sie der Wirecard AG regelmäßig ihren Segen erteilt haben, obwohl die Bücher nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon seit 2015 geschönt waren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Frage beschäftigt offensichtlich auch Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé. Im Kern will er wissen, warum die Wirtschaftsprüfer ihr uneingeschränktes Testat für den Jahresabschluss 2016 erteilten. Wie das LG Stuttgart mitteilte, muss EY dem Insolvenzverwalter antragsgemäß Einsicht in die Handakten zur Prüfung des Jahresabschlusses geben und darüber hinaus auch Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung des Konzernabschlusses beantworten. Dass die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt haben, erscheint umso aufklärungsbedürftiger, da sie zuvor noch dokumentiert hatten, dass es noch offene Punkte in der Bilanzierung gebe, die auch im Rahmen einer Sonderprüfung nicht ausreichend geklärt wurden. EY kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Der Insolvenzverwalter versucht weiter Licht ins Dunkel zu bringen und Vermögen für die Wirecard-Gläubiger im Insolvenzverfahren sicherzustellen. Nach einem Urteil des Landgerichts München können die Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren keine Ansprüche anmelden. Dennoch können auch sie von den Untersuchungen des Insolvenzverwalters profitieren.

Das Verhalten der Wirtschaftsprüfer steht auch im Zentrum des Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Wirecard-Skandal. Das Verfahren richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und die Wirtschaftsprüfer. „In dem Verfahren soll u.a. festgestellt werden, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Prüfpflichten verletzt und sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Geschädigte Aktionäre haben noch die Möglichkeit, sich dem Musterverfahren anzuschließen.

Vorteil des Musterverfahrens ist, dass sich Aktionäre ohne nennenswertes Prozesskostenrisiko anschließen können und dadurch auch die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gehemmt wird. Das Urteil in dem Musterverfahren ist zunächst für den Musterkläger und die Beklagte bindend. Es kann dann auf die Aktionäre, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben, übertragen werden.

Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren ist noch möglich, muss aber zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern an, sich unverbindlich für eine Teilnahme registrieren zu lassen. Darüber hinaus bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte allen Wirecard-Anlegern auch eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.

Mehr Informationen dazu unter https://www.wirecard-anwalt.de/

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