Rückrufservice

Wohnmobil-Abgasskandal: LG Dessau verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Fiat Chrysler Automobiles ist im Wohnmobil Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Dessau sprach mit Urteil vom 14. April 2022 dem Käufer eines Wohnmobils des Herstellers Knaus, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz zu (Az. 4 O 315/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Motor des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und Fiat als Motorenhersteller schadenersatzpflichtig.

Der Kläger hatte das Wohnmobil des Herstellers Knaus im Juni 2018 als Neufahrzeug gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6.

Im Zuge des Dieselskandals hatte die Untersuchungskommission „Volkswagen“ festgestellt, dass auch in Fahrzeugen des Autoherstellers Fiat Chrysler, inzwischen zu Stellantis gehörend, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Diese bewirkt, dass die Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach Motorstart reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit ist sie gerade lange genug für den 20-minütigen Abgastest im Prüfzyklus aktiv.

Auch in seinem Knaus-Wohnmobil komme solch eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz führte der Kläger an und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Dessau folgte seinen Ausführungen und sprach ihm gemäß § 826 BGB Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Fiat ist es in dem Verfahren nicht gelungen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu widerlegen.

Fiat habe den Fiat Ducato, der als Basisfahrzeug für das Wohnmobil des Klägers dient, hergestellt und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet, so das LG Dessau. Durch eine Zeitschaltuhr, die nach ca. 22 Minuten die Abgasrückführungsrate fast auf null reduziere bzw. durch die Deaktivierung der Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen reduziert. Derartige Abschalteinrichtungen seien unzulässig, stellte das Gericht klar.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Dessau.

„Eine Reihe von Gerichten hat Fiat im Wohnmobil Abgasskandal inzwischen verurteilt. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.