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Wohnmobil-Abgasskandal: LG Dessau verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Fiat Chrysler Automobiles ist im Wohnmobil Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Dessau sprach mit Urteil vom 14. April 2022 dem Käufer eines Wohnmobils des Herstellers Knaus, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, Schadenersatz zu (Az. 4 O 315/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Motor des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und Fiat als Motorenhersteller schadenersatzpflichtig.

Der Kläger hatte das Wohnmobil des Herstellers Knaus im Juni 2018 als Neufahrzeug gekauft. Als Basis für das Wohnmobil dient ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Motor und der Abgasnorm Euro 6.

Im Zuge des Dieselskandals hatte die Untersuchungskommission „Volkswagen“ festgestellt, dass auch in Fahrzeugen des Autoherstellers Fiat Chrysler, inzwischen zu Stellantis gehörend, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Diese bewirkt, dass die Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach Motorstart reduziert bzw. abgeschaltet werde. Damit ist sie gerade lange genug für den 20-minütigen Abgastest im Prüfzyklus aktiv.

Auch in seinem Knaus-Wohnmobil komme solch eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz führte der Kläger an und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Dessau folgte seinen Ausführungen und sprach ihm gemäß § 826 BGB Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Fiat ist es in dem Verfahren nicht gelungen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu widerlegen.

Fiat habe den Fiat Ducato, der als Basisfahrzeug für das Wohnmobil des Klägers dient, hergestellt und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet, so das LG Dessau. Durch eine Zeitschaltuhr, die nach ca. 22 Minuten die Abgasrückführungsrate fast auf null reduziere bzw. durch die Deaktivierung der Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen reduziert. Derartige Abschalteinrichtungen seien unzulässig, stellte das Gericht klar.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Dessau.

„Eine Reihe von Gerichten hat Fiat im Wohnmobil Abgasskandal inzwischen verurteilt. Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Möglich ist nicht nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch der sog. kleine Schadenersatz. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten, hat aber Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Option sein.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.