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Wohnmobil Abgasskandal - LG Dortmund verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Im Abgasskandal hat das Landgericht Dortmund Fiat Chrysler mit Urteil vom 3. Mai 2022 zu Schadenersatz bei einem Wohnmobil Carado T 447 verurteilt (Az.: 3 O 542/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat Chrysler als Hersteller des Motors wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobil Carado T 447 im Juli 2016 als Neufahrzeug erworben und zum Teil über ein Darlehen finanziert. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5. In dem Fahrzeug ist zudem ein Timer verbaut, der dafür sorgt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten erheblich reduziert wird. Damit arbeitet sie gerade lange genug für den 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus. Wird die Abgasreinigung nach 22 Minuten reduziert, führt das zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes, so dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden.

Für das Fahrzeug wurde eine italienische Typengenehmigung erteilt. Angaben zu der Zeitschaltuhr wurden in dem Typengenehmigungsverfahren nicht gemacht. Für das Fahrzeug liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, allerdings hat das KBA eine solche Zeitschaltuhr bei einem vergleichbaren Motor als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Es lägen erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Fiat Chrysler in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe, so das LG Dortmund. Fiat habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können. Das Gericht kam zudem zu der Überzeugung, dass die Motorsteuerungssoftware bewusst so programmiert sei, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten, im normalen Fahrbetrieb aber überschritten werden. Ein solches Verhalten ziele auf eine arglistige Täuschung der Zulassungsbehörde und der potenziellen Käufer ab, machte das LG Dortmund weiter deutlich. Die Manipulation sei allein aus Gründen der Gewinnmaximierung erfolgt und das Verhalten daher sittenwidrig.

Der Klägerin sei daher mit dem Kauf des Fahrzeugs ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe sie Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises bzw. ihrer bislang gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, entschied das LG Dortmund.

„Wie das Landgericht Dortmund haben inzwischen auch schon zahlreiche andere Gerichte Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal zugesprochen. Das zeigt, dass auch ohne einen Rückruf durch das KBA gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.