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Wohnmobil Abgasskandal - LG Landshut spricht Schadenersatz zu

Fiat ist im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Der Käufer eines Wohnmobils der Marke Challenger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Landgericht Landshut mit Urteil vom 18. März 2022 (Az.: 54 O 1306/21).

Der Kläger hatte das Wohnmobil 367 Mageo Premium des Herstellers Challenger im November 2018 gekauft. Der Camper baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 auf. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei. Diese sorge dafür, dass das Abgasreinigungssystem nach ca. 22 Minuten abgeschaltet werde und damit gerade lange genug für den Abgastest im Prüfmodus aktiv sei. Nach Ablauf der 22 Minuten würde der Stickoxid-Ausstoß ansteigen.

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) habe nicht bestritten, dass die Abgasreinigung nach dem für den Prüfzyklus vorgesehenen Zeitraum von 22 Minuten komplett abgeschaltet wird. Der Sinn einer Abgasreinigung liege aber gerade nicht darin, nur für die Dauer des Prüfzyklus zu funktionieren und die Abgase dann ungereinigt in die Luft zu blasen, so das LG Landshut. Dabei sei es auch unerheblich, dass die Abgasreinigung sowohl im Straßenverkehr als auch im Prüfmodus nach 22 Minuten beendet werde und daher in beiden Situationen identisch funktioniert, wies das Gericht die Argumentation von Fiat zurück. Denn auf dem Prüfstand falle die Abschaltung der Abgasreinigung nicht auf, da die Abgasmessung innerhalb der 22 Minuten, in denen die Abgasreinigung aktiv ist, stattfinde und dann beendet werde.

Es handele sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung, durch die der Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz habe, so das LG Landshut.

„Das Gericht bestätigte zudem, dass der Kläger auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz hat. Anders als beim großen Schadenersatz wird dabei der Kaufvertrag nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen kann der Kläger das Fahrzeug behalten und bekommt den Minderwert, den das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erlitten hat, ersetzt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Den Minderwert taxierte das LG Landshut auf 15 Prozent des Kaufpreises, rund 9.700 Euro.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.