Rückrufservice

Wohnmobil Abgasskandal - LG Leipzig verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 21. Dezember 2022 deutlich gemacht, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss (Az.: 09 O 498/22).

Vor dem LG Leipzig ging es um ein Wohnmobil des Herstellers Capron Typ T69 / T449 / T738, das die Klägerin im Juni 2016 gebraucht gekauft hat. Das Fahrzeug basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5. Sie machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Zeitschaltuhr verbaut sei. Der Timer sorge dafür, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert werde. Damit ist die Abgasreinigung gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Wenn die Abgasreinigung jedoch nach 22 Minuten reduziert wird, führe dies zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes.

Das LG Leipzig folgte der Argumentation der Klägerin. Sie habe hinreichend substantiiert zur Wirkungsweise der Timerfunktion vorgetragen und dargelegt, dass die Abschalteinrichtung auch nicht aus Motorschutzgründen erforderlich ist. Fiat habe den Vorwurf nicht widerlegt, so das Gericht. Denn selbst wenn die Abgasnachbehandlung nicht zwischen Prüfstand und realem Fahrbetrieb unterscheidet, erfolge die Reduzierung der Abgasreinigung doch ersichtlich im Anschluss an das Prüfverfahren. Es sei naheliegend, dass die Abschalteinrichtung bewusst an die Dauer des 20-minütigen Prüfverfahrens anknüpft. Damit stehe sie einer Prüfstandserkennung gleich, machte das Gericht deutlich.

Fiat könne sich auch nicht auf das Vorliegen einer Typengenehmigung berufen. Diese konnte nach Auffassung des Gerichts „nur durch Vorspiegelung falscher Tatsachen gegenüber der zuständigen Behörde in Italien“ erlangt werden.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne sie daher die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

„Nach der Rechtsprechung des BGH ist im Abgasskandal auch der sog. kleine Schadenersatz möglich“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dabei kann der Kläger das Fahrzeug behalten und erhält die Wertminderung, die das Fahrzeug durch die unzulässige Abschalteinrichtung erhalten hat. „Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.