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Wohnmobil Abgasskandal - LG Mannheim verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobils Dethleffs Advantage als Gebrauchtfahrzeug 2014 gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie führte aus, dass eine Software zum Einsatz komme, die bewirke, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert wird. So sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest aktiv, so dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach 22 Minuten würde die Abgasreinigung jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß ansteige.

Die Klage hatte Erfolg. Fiat habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so den Anschein erweckt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß gemäß der Abgasnorm Euro 5 im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Fiat habe die Klägerin getäuscht und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Mannheim.

Fiat habe eine Abschalteinrichtung eingesetzt, die bewirke, dass die Abgasreinigung nur während eines Zeitfensters optimal arbeitet, dass auf den ca. 20-minütigen Prüfzyklus abgestimmt sei. Damit seien die Parameter der Abschalteinrichtung so eng bedatet, dass die Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes faktisch nur auf dem Prüfstand erfolge. Dies habe zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr deutlich überschritten werden. Daher sei diese Timer-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten, führte das Gericht weiter aus.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Mannheim.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen, wenn der Fahrzeughersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: C-100/21). „Auf den Vorsatz des Autoherstellers kommt es dabei nicht an. Schon Fahrlässigkeit reicht nach der Rechtsprechung des EuGH für Schadenersatzansprüche aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.