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Wohnmobil Abgasskandal - LG Mannheim verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobils Dethleffs Advantage als Gebrauchtfahrzeug 2014 gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie führte aus, dass eine Software zum Einsatz komme, die bewirke, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert wird. So sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest aktiv, so dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach 22 Minuten würde die Abgasreinigung jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß ansteige.

Die Klage hatte Erfolg. Fiat habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so den Anschein erweckt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß gemäß der Abgasnorm Euro 5 im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Fiat habe die Klägerin getäuscht und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Mannheim.

Fiat habe eine Abschalteinrichtung eingesetzt, die bewirke, dass die Abgasreinigung nur während eines Zeitfensters optimal arbeitet, dass auf den ca. 20-minütigen Prüfzyklus abgestimmt sei. Damit seien die Parameter der Abschalteinrichtung so eng bedatet, dass die Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes faktisch nur auf dem Prüfstand erfolge. Dies habe zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr deutlich überschritten werden. Daher sei diese Timer-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten, führte das Gericht weiter aus.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Mannheim.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen, wenn der Fahrzeughersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: C-100/21). „Auf den Vorsatz des Autoherstellers kommt es dabei nicht an. Schon Fahrlässigkeit reicht nach der Rechtsprechung des EuGH für Schadenersatzansprüche aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).