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Wohnmobil Abgasskandal - LG Mannheim verurteilt Fiat zu Schadenersatz

27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobils Dethleffs Advantage als Gebrauchtfahrzeug 2014 gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie führte aus, dass eine Software zum Einsatz komme, die bewirke, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert wird. So sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest aktiv, so dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach 22 Minuten würde die Abgasreinigung jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß ansteige.

Die Klage hatte Erfolg. Fiat habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so den Anschein erweckt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß gemäß der Abgasnorm Euro 5 im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Fiat habe die Klägerin getäuscht und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Mannheim.

Fiat habe eine Abschalteinrichtung eingesetzt, die bewirke, dass die Abgasreinigung nur während eines Zeitfensters optimal arbeitet, dass auf den ca. 20-minütigen Prüfzyklus abgestimmt sei. Damit seien die Parameter der Abschalteinrichtung so eng bedatet, dass die Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes faktisch nur auf dem Prüfstand erfolge. Dies habe zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr deutlich überschritten werden. Daher sei diese Timer-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten, führte das Gericht weiter aus.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Mannheim.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen, wenn der Fahrzeughersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: C-100/21). „Auf den Vorsatz des Autoherstellers kommt es dabei nicht an. Schon Fahrlässigkeit reicht nach der Rechtsprechung des EuGH für Schadenersatzansprüche aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.