Rückrufservice

Wohnmobil Abgasskandal - LG Mannheim verurteilt Fiat zu Schadenersatz

27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobils Dethleffs Advantage als Gebrauchtfahrzeug 2014 gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie führte aus, dass eine Software zum Einsatz komme, die bewirke, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert wird. So sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest aktiv, so dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach 22 Minuten würde die Abgasreinigung jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß ansteige.

Die Klage hatte Erfolg. Fiat habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so den Anschein erweckt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß gemäß der Abgasnorm Euro 5 im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Fiat habe die Klägerin getäuscht und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Mannheim.

Fiat habe eine Abschalteinrichtung eingesetzt, die bewirke, dass die Abgasreinigung nur während eines Zeitfensters optimal arbeitet, dass auf den ca. 20-minütigen Prüfzyklus abgestimmt sei. Damit seien die Parameter der Abschalteinrichtung so eng bedatet, dass die Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes faktisch nur auf dem Prüfstand erfolge. Dies habe zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr deutlich überschritten werden. Daher sei diese Timer-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten, führte das Gericht weiter aus.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Mannheim.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen, wenn der Fahrzeughersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: C-100/21). „Auf den Vorsatz des Autoherstellers kommt es dabei nicht an. Schon Fahrlässigkeit reicht nach der Rechtsprechung des EuGH für Schadenersatzansprüche aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
31.05.2023

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).
30.05.2023

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.
25.05.2023

Im Mercedes-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart erneut Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes C 350 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz habe.
23.05.2023

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).
17.05.2023

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal am 16. Mai 2023 ein Geständnis abgelegt. Durch seine Verteidigerin ließ er am Landgericht München vortragen, dass er zwar nicht gewusst habe, dass Abgaswerte manipuliert und Käufer geschädigt wurden, er habe es aber „als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“, zitiert das Handelsblatt. Weiter räumte Stadler ein, dass er die Möglichkeit hatte einzugreifen, dies allerdings unterlassen habe.
15.05.2023

Mercedes muss im Abgasskandal dem Käufer eines Mercedes V 250 Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. März 2023 entschieden (Az.: 8 O 301/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.