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Wohnmobil Abgasskandal - LG Mannheim verurteilt Fiat zu Schadenersatz

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

Die Klägerin hatte das Wohnmobils Dethleffs Advantage als Gebrauchtfahrzeug 2014 gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Multijet Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie führte aus, dass eine Software zum Einsatz komme, die bewirke, dass die Abgasrückführung nach ca. 22 Minuten reduziert wird. So sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest aktiv, so dass die Abgaswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Nach 22 Minuten würde die Abgasreinigung jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß ansteige.

Die Klage hatte Erfolg. Fiat habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und so den Anschein erweckt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß gemäß der Abgasnorm Euro 5 im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Fiat habe die Klägerin getäuscht und sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Mannheim.

Fiat habe eine Abschalteinrichtung eingesetzt, die bewirke, dass die Abgasreinigung nur während eines Zeitfensters optimal arbeitet, dass auf den ca. 20-minütigen Prüfzyklus abgestimmt sei. Damit seien die Parameter der Abschalteinrichtung so eng bedatet, dass die Reduktion des Stickoxid-Ausstoßes faktisch nur auf dem Prüfstand erfolge. Dies habe zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr deutlich überschritten werden. Daher sei diese Timer-Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten, führte das Gericht weiter aus.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Mannheim.

Rückenwind für Schadenersatzklagen im Abgasskandal kommt vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen, wenn der Fahrzeughersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat (Az.: C-100/21). „Auf den Vorsatz des Autoherstellers kommt es dabei nicht an. Schon Fahrlässigkeit reicht nach der Rechtsprechung des EuGH für Schadenersatzansprüche aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.