Rückrufservice

Wohnmobil Abgasskandal – OLG Köln will Berufung von Fiat abweisen

Eine Entscheidung des OLG Köln dürfte ein Meilenstein für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal sein: Das OLG Köln kündigte mit Beschluss vom 24. Februar 2022 an (Az.: 28 U 55/21), die Berufung von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückzuweisen. Das LG Aachen hatte dem Käufer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato Schadenersatz zugesprochen (Az.: 12 O 279/21).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Twist des Herstellers Chausson, das auf einem Fiat Ducato basiert. Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht. Dazu hatte er in dem Verfahren am Landgericht Aachen ausgeführt, dass die Motorsteuerungssoftware so programmiert sei, dass 22 Minuten nach Motorstart die Abgasrückführung reduziert wird, ohne dass dies aus Gründen des Motorschutzes erforderlich sei. Damit sei sie gerade lange genug für die rund 20-minütige Testphase im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus eingehalten werden. Nach Ablauf der 22 Minuten würden die Emissionen aber erheblich steigen.

Fiat hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert und das LG Aachen sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das OLG Köln machte in seinem Beschluss deutlich, dass es beabsichtigt, die Berufung von Fiat gegen dieses Urteil zurückzuweisen. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargestellt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB besteht. Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, so das OLG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat als Motorenherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung inzwischen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt in der Regel zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger dann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Der BGH hat inzwischen entschieden, dass im Abgasskandal auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz möglich ist. „Dabei behält der Kläger das Fahrzeug und hat Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Alternative sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.