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Wohnmobil Abgasskandal – OLG Köln will Berufung von Fiat abweisen

Eine Entscheidung des OLG Köln dürfte ein Meilenstein für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal sein: Das OLG Köln kündigte mit Beschluss vom 24. Februar 2022 an (Az.: 28 U 55/21), die Berufung von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückzuweisen. Das LG Aachen hatte dem Käufer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato Schadenersatz zugesprochen (Az.: 12 O 279/21).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Twist des Herstellers Chausson, das auf einem Fiat Ducato basiert. Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht. Dazu hatte er in dem Verfahren am Landgericht Aachen ausgeführt, dass die Motorsteuerungssoftware so programmiert sei, dass 22 Minuten nach Motorstart die Abgasrückführung reduziert wird, ohne dass dies aus Gründen des Motorschutzes erforderlich sei. Damit sei sie gerade lange genug für die rund 20-minütige Testphase im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus eingehalten werden. Nach Ablauf der 22 Minuten würden die Emissionen aber erheblich steigen.

Fiat hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert und das LG Aachen sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das OLG Köln machte in seinem Beschluss deutlich, dass es beabsichtigt, die Berufung von Fiat gegen dieses Urteil zurückzuweisen. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargestellt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB besteht. Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, so das OLG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat als Motorenherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung inzwischen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt in der Regel zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger dann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Der BGH hat inzwischen entschieden, dass im Abgasskandal auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz möglich ist. „Dabei behält der Kläger das Fahrzeug und hat Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Alternative sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).