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Wohnmobil Abgasskandal – OLG Köln will Berufung von Fiat abweisen

Eine Entscheidung des OLG Köln dürfte ein Meilenstein für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal sein: Das OLG Köln kündigte mit Beschluss vom 24. Februar 2022 an (Az.: 28 U 55/21), die Berufung von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückzuweisen. Das LG Aachen hatte dem Käufer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato Schadenersatz zugesprochen (Az.: 12 O 279/21).

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Twist des Herstellers Chausson, das auf einem Fiat Ducato basiert. Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend gemacht. Dazu hatte er in dem Verfahren am Landgericht Aachen ausgeführt, dass die Motorsteuerungssoftware so programmiert sei, dass 22 Minuten nach Motorstart die Abgasrückführung reduziert wird, ohne dass dies aus Gründen des Motorschutzes erforderlich sei. Damit sei sie gerade lange genug für die rund 20-minütige Testphase im Prüfmodus aktiv, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfzyklus eingehalten werden. Nach Ablauf der 22 Minuten würden die Emissionen aber erheblich steigen.

Fiat hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert und das LG Aachen sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Das OLG Köln machte in seinem Beschluss deutlich, dass es beabsichtigt, die Berufung von Fiat gegen dieses Urteil zurückzuweisen. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargestellt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und daher Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB besteht. Die Berufung habe keine Aussicht auf Erfolg, so das OLG Köln.

„Die Rechtsprechung im Wohnmobil-Abgasskandal entwickelt sich verbraucherfreundlich. Zahlreiche Gerichte haben Fiat als Motorenherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung inzwischen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt in der Regel zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger dann die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Der BGH hat inzwischen entschieden, dass im Abgasskandal auch der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz möglich ist. „Dabei behält der Kläger das Fahrzeug und hat Anspruch auf die Minderung des Kaufpreises. Das kann gerade bei Wohnmobilen eine interessante Alternative sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.