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Wohnmobil Abgasskandal - Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

07.08.2024

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Köln folgte mit dem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Den Herstellern muss somit keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Fahrlässigkeit hat der Käufer keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. „Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das OLG Köln ist in dem zu Grunde liegenden Fall von Fahrlässigkeit ausgegangen. Geklagt hatte der Käufer eines Wohnmobils des Typs Adria Matrix Axess M 650 SF. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend gemacht. Neben einem Thermofenster bei der Abgasrückführung käme auch eine Timer-Funktion zum Einsatz, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv.

Das OLG Köln bestätigte, dass der Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Anschalteinrichtungen zumindest fahrlässig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises habe.

„Von der Rechtsprechung des BGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen, können auch die Käufer von Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato profitieren, wie nicht nur das Urteil des OLG Köln zeigt. Gerade bei Wohnmobilen kann der Ersatz des Differenzschadens eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.
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Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Audi Q5 mit 3-Liter-Dieselmotor im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 5. August 2024 entschieden (Az.: 17 U 84/21). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verbaut ist. Audi habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
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Im Abgasskandal erhält der Käufer eines VW T6 Schadenersatz. Da in dem VW-Bus eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. August 2024 (Az.: 6 U 35/21).
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Der Käufer eines Mercedes GLK 200 CDI hatte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei seinem Mercedes GLK 200 CDI auf Schadenersatz geklagt. Das OLG Oldenburg hat ihm mit Urteil vom 8. Mai 2024 Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen und sich an der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 orientiert (Az. 3 U 96/21).