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Wohnmobil Abgasskandal - Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Köln folgte mit dem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Den Herstellern muss somit keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Fahrlässigkeit hat der Käufer keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. „Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das OLG Köln ist in dem zu Grunde liegenden Fall von Fahrlässigkeit ausgegangen. Geklagt hatte der Käufer eines Wohnmobils des Typs Adria Matrix Axess M 650 SF. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend gemacht. Neben einem Thermofenster bei der Abgasrückführung käme auch eine Timer-Funktion zum Einsatz, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv.

Das OLG Köln bestätigte, dass der Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Anschalteinrichtungen zumindest fahrlässig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises habe.

„Von der Rechtsprechung des BGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen, können auch die Käufer von Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato profitieren, wie nicht nur das Urteil des OLG Köln zeigt. Gerade bei Wohnmobilen kann der Ersatz des Differenzschadens eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.