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Wohnmobil Abgasskandal - Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Köln folgte mit dem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Den Herstellern muss somit keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bei Fahrlässigkeit hat der Käufer keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. „Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das OLG Köln ist in dem zu Grunde liegenden Fall von Fahrlässigkeit ausgegangen. Geklagt hatte der Käufer eines Wohnmobils des Typs Adria Matrix Axess M 650 SF. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5.

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend gemacht. Neben einem Thermofenster bei der Abgasrückführung käme auch eine Timer-Funktion zum Einsatz, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv.

Das OLG Köln bestätigte, dass der Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Anschalteinrichtungen zumindest fahrlässig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises habe.

„Von der Rechtsprechung des BGH, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen, können auch die Käufer von Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato profitieren, wie nicht nur das Urteil des OLG Köln zeigt. Gerade bei Wohnmobilen kann der Ersatz des Differenzschadens eine interessante Option sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.