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Wohnmobil-Abgasskandal – Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH zeigt Wirkung

Der Europäische Gerichthof hat bereits entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und die Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig gehandelt hat. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Sunlight T 65. Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato und ist mit einem Motor des Typs Multijet ausgestattet. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2015 gekauft und machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. käme ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Solche Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet, und bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das Landgericht Halle folgte ausdrücklich der Rechtsprechung des EuGH vom 21. März 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen (C-100/21). Von einer Fahrlässigkeit sei hier auszugehen, so das Gericht. Denn nach den europarechtlichen Vorgaben für die Verwendung von Thermofenstern hätte Fiat nicht ohne jeden Zweifel davon ausgehen können, dass die Verwendung von Thermofenstern bei der Abgasreinigung zulässig ist. Der Kläger habe daher gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz und könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Halle.

„Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH muss den Autoherstellern im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Damit hat der EuGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich gesenkt. Davon können auch Wohnmobil-Besitzer profitieren, wie das Urteil des Landgerichts Halle zeigt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem hat auch der BGH bereits angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).