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Wohnmobil-Abgasskandal – Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH zeigt Wirkung

Der Europäische Gerichthof hat bereits entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und die Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig gehandelt hat. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Sunlight T 65. Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato und ist mit einem Motor des Typs Multijet ausgestattet. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2015 gekauft und machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. käme ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Solche Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet, und bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das Landgericht Halle folgte ausdrücklich der Rechtsprechung des EuGH vom 21. März 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen (C-100/21). Von einer Fahrlässigkeit sei hier auszugehen, so das Gericht. Denn nach den europarechtlichen Vorgaben für die Verwendung von Thermofenstern hätte Fiat nicht ohne jeden Zweifel davon ausgehen können, dass die Verwendung von Thermofenstern bei der Abgasreinigung zulässig ist. Der Kläger habe daher gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz und könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Halle.

„Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH muss den Autoherstellern im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Damit hat der EuGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich gesenkt. Davon können auch Wohnmobil-Besitzer profitieren, wie das Urteil des Landgerichts Halle zeigt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem hat auch der BGH bereits angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.