Rückrufservice

Wohnmobil-Abgasskandal – Verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH zeigt Wirkung

Der Europäische Gerichthof hat bereits entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und die Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig gehandelt hat. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.

In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Typs Sunlight T 65. Das Wohnmobil basiert auf einem Fiat Ducato und ist mit einem Motor des Typs Multijet ausgestattet. Der Kläger hatte das Wohnmobil 2015 gekauft und machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Motor unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. käme ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz.

Solche Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet, und bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Das Landgericht Halle folgte ausdrücklich der Rechtsprechung des EuGH vom 21. März 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen (C-100/21). Von einer Fahrlässigkeit sei hier auszugehen, so das Gericht. Denn nach den europarechtlichen Vorgaben für die Verwendung von Thermofenstern hätte Fiat nicht ohne jeden Zweifel davon ausgehen können, dass die Verwendung von Thermofenstern bei der Abgasreinigung zulässig ist. Der Kläger habe daher gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadenersatz und könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Halle.

„Nach der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH muss den Autoherstellern im Abgasskandal kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden. Damit hat der EuGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich gesenkt. Davon können auch Wohnmobil-Besitzer profitieren, wie das Urteil des Landgerichts Halle zeigt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem hat auch der BGH bereits angedeutet, dass er der Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.