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Wohnmobile Abgasskandal



Inhaltsangabe:

Mit einer Razzia bei Fiat und Iveco kam im Juli 2020 ein mächtiger Stein ins Rollen: Der Wohnmobil-Abgasskandal. Ein großer Teil der in Europa produzierten Wohnmobile wird von Motoren von Fiat-Chrysler und IVECO angetrieben. Bei rund 200.000 Motoren besteht der Verdacht auf Manipulationen am Abgassystem - ähnlich den Manipulationen, die man deutschen Motorenherstellern nachweisen kann. Die Motoren wurden vielfach in Wohnmobilen aller Klassen verbaut und zwar in Form des für diese Nutzung prädestinierten Ducato-Motors von Fiat. Bislang hatten sich nur Eigentümer von Volkswagen-Wohnmobilen oder Mercedes-Reisemobilen Gedanken zum Thema Abgasskandal machen müssen. Jetzt trifft es eine weitaus größere Zahl von Fahrzeugen.

Es bahnt sich ein neuer Dieselskandal an, denn mit Fiat ist nicht nur ein ausländischer Hersteller massiv ins Visier der Ermittler geraten, sondern auch ein Motorenlieferant für die Freizeitindustrie: Fiat und Iveco rüsten seit Jahrzehnten die Wohnmobile namhafter Hersteller aller Preisklassen mit kompletten Autos, Chassis und vor allem Motoren aus. Die Branche kommt ohne denn "Ducato" nicht aus.

Nun sieht es so aus, als stünden 200.000 Fahrzeuge im Verdacht, mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen zu arbeiten. Neben PKW wie dem Fiat 500 oder dem Jeep der Konzern-Schwester Chrysler geht es vornehmlich um Wohnmobile.

Urteile im Wohnmobil-Dieselskandal

LG Gera, (Az.: 7 O 103/21) - Carado T 337
Fiat Chrysler Automobiles, inzwischen Stellantis, ist im Abgasskandal von einem weiteren Gericht zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Gera entschied mit Versäumnisurteil vom 31. Mai 2021, dass Fiat Schadenersatz bei einem Wohnmobil leisten muss (Az.: 7 O 103/21). Konkret ging es in dem Verfahren um ein Wohnmobil Modell T 337 des Herstellers Carado. Basis für das Wohnmobil bildet ein Fiat Ducato mit 2,3 Liter Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Er führte aus, dass die Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach dem Start des Motors abgeschaltet wird. Damit sei die Abgasreinigung gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest auf dem Prüfstand aktiv, so dass im Prüfmodus der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werde. Im realen Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß nach der Deaktivierung der Abgasreinigung wieder deutlich an und überschreitet den Grenzwert. Da sich der Autokonzern nicht zu den Vorwürfen äußerte, sprach das LG Gera dem Kläger Schadenersatz zu. Fiat Chrysler bzw. Stellantis kann binnen eines Monats Einspruch gegen das Urteil einlegen.

LG Görlitz, (Az.: 5 O 28/21) - Challenger 398 XLB Special Edition
Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) ist im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz bei einem Wohnmobil verurteilt worden. Das Landgericht Görlitz entschied mit Teilversäumnisurteil, dass in dem Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5 O 28/21).

LG Koblenz, Az. 12 O 316/2 - Roller Team
Ein erster Klageerfolg: Fiat Chrysler Automobiles (heute Stellantis) ist zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Koblenz entschied entsprechend am 1. März 2021. Basis des Schadenersatzanspruchs ist vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB  (Az. 12 O 316/20). Fiat Chrysler muss nach Abzug der Nutzungsentschädigung  52.484,12 Euro bezahlen. Das Landgericht musste ein Versäumnisurteil fällen, da sich die Beklagte nicht zum Vorwurf geäußert hatte. Es ging um einen 2,3 Liter Multijet-Motor der Schadstoffklasse 6 - Ausbauer der Fahrzeugs ist Roller Team.

LG Freiburg, ADRIA Twin
Vor dem Landgericht Freiburg wurde die erste Klage auf Rückgabe und Schadenersatz eingereicht. Basis für die Anfang August 2020 in Freiburg erhobene Klage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat in einem VW-Verfahren (Az. C-343/19) entschieden, dass Hersteller grundsätzlich im Land angeklagt werden können, in dem das Fahrzeug verkauft wurde. Verhandelt wird ein Wohnmobil Adria Twin mit einer 2,3-Liter-Maschine, also ein sogenannter Kastenwagen-Umbau. Es geht um die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 47.000 Euro abzüglich der Nutzungsentschädigung.

LG Saarbrücken, Niesmann + Bischoff, Arto 79LE
Ein weiteres Verfahren wurde vor dem Landgericht Saarbrücken eröffnet, hier geht es um das Wohnmobilmodell „Arto 79LE“ von „Niesmann + Bischoff“.

LG Freiburg, Az. 14 O 333/20, Dethleffs Esprit T7150 EB
Erste mündliche Verhandlung im Wohnmobil-Dieselskandal: Das Landgericht Freiburg verhandelte am 25. Januar 2021 über den Schadenersatzfür den Besitzer eines Wohnmobils von Dethleffs (Esprit T7150 EB).  Das erstinstanzliche Verfahren ging verloren. Das Landgericht Freiburg hat die erste Klage im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles abgewiesen (Az. 14 O 333/20). Der Kläger hat Berufung vor dem OLG Karlsruhe eingelegt.

Wohnmobil mit Ducato-Motor

Ist Ihr Wohnmobil betroffen?

Wir sagen es Ihnen! grundsätzlich ja, denn ein Anfangsverdacht reicht bei aktueller Rechtslage, um erfolgreich Klage einreichen zu können. Sicherlich wird es einfacher - auch im Umgang mit der rechtsschutzversicherung - wenn eine mögliche Betroffenheit dokumentiert werden kann.

Der Motor „Family B“ wird als

 

  • 1,3l Liter Multijet
  • 1,3 Liter, 16 V Multijet
  • 1,6 Liter

in PKW der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verbaut, Dabei geht es um Fiat und Alfa Romeo - im Jeep sind hubraumstärkere Motoren verbaut.


Fiat-Motoren für Wohnmobile


Der  Motorentyp  „Light Duty / Heavy Duty“  (Fiat und Iveco) kommt mit der Bezeichnung

  • 110 Multijet (Motorkennung F1AE3481G)
  • 115 Multijet (Motorkennung 250A1000)
  • 150 Multijet (Motorkennung F1AE3481D)
  • 180 Multijet (Motorkennung F1CE3481E)

in Kastenwagen, sowie teil- und vollintegrierten Wohnmobilen zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um Motoren mit 2, 2,3 und 3 Litern Hubraum. Betroffen sind Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, unter Umständen neben Wohnmobilen auch gewwerblich genutzte Fahrzeuge wie z.B. Kühlfahrzeuge .

Womo Wueste

IVECO.Motoren für Morelo und Co.

Iveco liefert für den europäischen markt die Produktlinien

  • Daily Hi-Matic
  • Daily 4x4
  • Eurocargo

die sich je nach Standard/Niveau bestens eignen, um hochwertige Wohnmobilie darauf aufzubauen. Hier trifft es die Nobel-Marken

  • Carthago
  • Concorde
  • Dethleffs
  • Form IT
  • Laika
  • Morelo
  • Niesmann Bischoff
  • Notin
  • Pilote Le Voyageur
  • Phoenix
  • Protec
  • Swift

Iveco-Motoren sind auch Standard in kleineren und mittleren Expeditionsmobilen verbaut.

  • Bimobil
  • Woelke
  • Exploryx
  • Dopfer
  • Bocklet
  • Kerkamm

Insbesondere große und sehr hochwertige Expeditionsmobile und so genannte Weltreise-Mobile setzen auf den Eurocargo-Motor

Offroad

Lange waren Offroad-Touren eine Domäne von Landrover, Tyota und Co - Iveco sorgte mit seinem 4x4-Konzept für einen Wandel in der Szene.

Sind alle Wohnmobile betroffen?

Die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge ist mit 200.000 eher niedrig angesetzt und sagt eigentlich nur aus, dass die betroffenen Modelle mit Rückrufaktionen rechnen können und gegebenenfalls stillgelegt werden, falls keine Korrekturen im Rahmen von Rückrufaktionen durchgeführt werden. Die Erfahrungen im „deutrschen Abgasskandal“ haben gezeigt, dass vor deutschen Gerichten eine offizielle Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes für das Ergebnis einer Klage zwar förderlich, aber nicht unbedingt zwingend ausschlaggebend ist.

Die Kanzlei Brüllmann aus Stutttgart ist deutschlandweit führend bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im VW-Wohnmobil-Bereich. Wir vertreten zahlreiche Besitzer von California-Modellen oder Bullis, die von speziellen Aufrüstern umgebaut wurden. Wir sind Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal für den süddeutschen Raum.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Aktuelle News


Im Abgasskandal haben die Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muss die Entschädigung immer angemessen sein, stellte der EuGH mit Urteil vom 1. August 2025 klar (Az. C-666/23). Davon können auch die Halter von Wohnmobilen profitieren.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das OLG Köln dem Käufer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducati basiert, mit Urteil vom 24. Mai 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 84/23). Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Hamburg hat die Fiat-Konzernmutter Stellantis im Wohnmobil-Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 27. Oktober 2023 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Auffassung, dass in einem Wohnmobil, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises (Az.: 3 U 83/22).

Ein Rechtsschutzversicherer muss im Wohnmobil-Abgasskandal die Kosten für eine Schadenersatzklage übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Juni 2024 entschieden (Az.: IV ZR 140/23).

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist nach wie vor der große Schadenersatz, sprich die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, möglich. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln vom 11. April 2024 (Az.: 19 O 301/23).
Aktuelles

Der Automobilkonzern Fiat-Chrysler sieht sich Dieselskandal-Vorwürfen ausgesetzt. Das Unternehmen soll Dieselfahrzeuge mit manipulierten Abgasmessungen zulassungsfähig gemacht zu haben, obwohl Grenzwerte im Normalbetrieb von den Vierzylindermotoren nicht eingehalten werden können. Besonders betroffen sollen Wohnmobile diverser Hersteller sein, die den als "Ducato" bekannten Motor seit Jahren gern verwenden. Der Motor ist zuverlässig, sparsam und in allen Formen von Wohnmobilen gut verbaubar, also auch in teil- und vollintegrierten Freizeitfahrzeugen. Iveco gilt als Lieferant Nr.

Anspruch prüfen

Aktuelles

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.