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Wohnmobile rutschen in Abgasskandal - Fiat Ducato hält Grenzwerte nicht ein

Der Abgasskandal hat Fiat und besonders auch Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato erreicht. Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen, dass die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden.

Die DUH hat aktuell die Stickoxid-Emissionen bei zwei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato durchgeführt. Dabei handelte es sich um eine Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016 und einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015. Beide haben die Abgasnorm Euro 5, sind mit einem Partikelfilter ausgestattet und arbeiten mit der Abgasrückführung (AGR), um den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, wie die DUH mitteilt.

Der Grenzwert für Stickoxid-Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro5 beträgt 280 mg NOx/km und wurde nach Angaben der DUH bei den Messungen deutlich überschritten. Eine Fehlermeldung wird in den Fahrzeugen nicht angezeigt.

Das Dethleffs Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato überschritt den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß um fast das Zehnfache. Im Durchschnitt der durchgeführten Messungen, die bei Außentemperaturen zwischen 6 und 8 Grad durchgeführt wurden, lagen die Stickoxid-Emissionen bei 2.779 mg/km. Das Wohnmobil Pilote kam bei den Messungen auf einen Durchschnittswert von 1.926 mg/km. Hier wurden die Messungen bei Außentemperaturen zwischen 10 und 15 Grad durchgeführt. Die Typengenehmigung für das Modell Pilote wurde von der italienischen Behörde erteilt, für die Genehmigung des Dethleffs Wohnmobil war das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig.

Die DUH kommt zu dem Schluss, dass die hohen Abgaswerte nur durch Abschalteinrichtungen zu erklären sind. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits im Sommer Razzien bei Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzern Iveco am Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz durchgeführt. Es geht um den Verdacht, dass in Diesel-Fahrzeugen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Die Ermittler hatten Zeugen aufgerufen, sich zu melden. Seitdem sind rund 300 Anzeigen eingegangen, ein großer Teil von Wohnmobil-Käufern, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte.

Der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen besteht nicht nur bei Wohnmobilen. Nach Angaben der Polizei Frankfurt können Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgende Motoren betroffen sein:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und geschädigte Käufer haben Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH festgestellt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Fiat- und Wohnmobil-Käufer haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Haben sie das Fahrzeug als Neuwagen gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen, können Ansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden.

Abgas-Skandal

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Zudem können Forderungen auch direkt gegen den Hersteller des Fahrzeugs bzw. des Motors geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.