Rückrufservice

Wohnmobile rutschen in Abgasskandal - Fiat Ducato hält Grenzwerte nicht ein

Der Abgasskandal hat Fiat und besonders auch Wohnmobile auf Basis des Fiat Ducato erreicht. Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen, dass die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden.

Die DUH hat aktuell die Stickoxid-Emissionen bei zwei Wohnmobilen auf Basis des Fiat Ducato durchgeführt. Dabei handelte es sich um eine Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G, mit Erstzulassung 2016 und einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150, Erstzulassung 2015. Beide haben die Abgasnorm Euro 5, sind mit einem Partikelfilter ausgestattet und arbeiten mit der Abgasrückführung (AGR), um den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, wie die DUH mitteilt.

Der Grenzwert für Stickoxid-Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge der Abgasnorm Euro5 beträgt 280 mg NOx/km und wurde nach Angaben der DUH bei den Messungen deutlich überschritten. Eine Fehlermeldung wird in den Fahrzeugen nicht angezeigt.

Das Dethleffs Wohnmobil auf Basis des Fiat Ducato überschritt den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß um fast das Zehnfache. Im Durchschnitt der durchgeführten Messungen, die bei Außentemperaturen zwischen 6 und 8 Grad durchgeführt wurden, lagen die Stickoxid-Emissionen bei 2.779 mg/km. Das Wohnmobil Pilote kam bei den Messungen auf einen Durchschnittswert von 1.926 mg/km. Hier wurden die Messungen bei Außentemperaturen zwischen 10 und 15 Grad durchgeführt. Die Typengenehmigung für das Modell Pilote wurde von der italienischen Behörde erteilt, für die Genehmigung des Dethleffs Wohnmobil war das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig.

Die DUH kommt zu dem Schluss, dass die hohen Abgaswerte nur durch Abschalteinrichtungen zu erklären sind. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits im Sommer Razzien bei Fiat Chrysler und dem Schwesterkonzern Iveco am Standorten in Deutschland, Italien und der Schweiz durchgeführt. Es geht um den Verdacht, dass in Diesel-Fahrzeugen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen. Die Ermittler hatten Zeugen aufgerufen, sich zu melden. Seitdem sind rund 300 Anzeigen eingegangen, ein großer Teil von Wohnmobil-Käufern, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte.

Der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen besteht nicht nur bei Wohnmobilen. Nach Angaben der Polizei Frankfurt können Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit folgende Motoren betroffen sein:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

„Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind mangelhaft und geschädigte Käufer haben Anspruch auf Ersatz. Das hat der BGH festgestellt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Fiat- und Wohnmobil-Käufer haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Haben sie das Fahrzeug als Neuwagen gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen, können Ansprüche gegen den Händler geltend gemacht werden.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Zudem können Forderungen auch direkt gegen den Hersteller des Fahrzeugs bzw. des Motors geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.