Ein internationales Medienkonsortium, u.a. der „Spiegel“, hat unter dem Titel „Dirty Payments“ schwere Vorwürfe gegen den Zahlungsdienstleister Worldline und seiner deutschen Tochter Payone veröffentlicht. Die Recherchen von 21 europäischen Medien offenbarten, dass Worldline über Jahre hinweg mit Kunden aus Hochrisikobranchen wie Online-Glücksspiel, Abo-Fallen, Pornografie und fragwürdigen Dating-Plattformen zusammengearbeitet haben soll. Interne Warnungen und Risikohinweise seien ignoriert worden, um Umsätze zu sichern. Die Worldline-Aktie hat daraufhin erheblich an Wert verloren und auch an der Worldline-Anleihe gehen die Veröffentlichungen nicht spurlos vorbei.
Für die Anleger stellt sich die Situation aktuell dramatisch dar, sie haben durch den Kurseinbruch viel Geld verloren. „Ihnen könnten aber auch Schadenersatzansprüche zustehen, falls Worldline gegen seine Informationspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Nach der Veröffentlichung der Recherche durch das internationale Medienkonsortium hat die Worldline-Aktie bis zu 41 Prozent an Wert verloren. Auch wenn es anschließend zu einer leichten Erholung kam, ist der Verlust für die Aktionäre enorm.
Nach der Recherche hat Worldline offenbar Kunden mit einem hohen Risiko betreut und möglicherweise Geldwäsche ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft Brüssel hat Ermittlungen gegen die belgische Niederlassung von Worldline wegen Geldwäscheverdachts eingeleitet. In Deutschland hat die Finanzaufsicht BaFin der Konzerntochter Payone wegen Gefahr der Geldwäsche bereits 2023 verboten, Hochrisiko-Transaktionen für bestimmte Online-Händler durchzuführen. An Payone ist Worldline mit 60 Prozent und der Deutsche Sparkassen Verlag mit 40 Prozent beteiligt.
Payone hat sich nach dem Einschreiten der BaFin von den Hochrisiko-Kunden getrennt und auch Worldline hat seitdem die Vorgaben geschärft. Dennoch besteht der Verdacht, dass weiterhin Transaktionen für Hochrisiko-Kunden durch andere Konzerntöchter durchgeführt wurden.
Nach dem Kurseinbruch der Worldline-Aktie, stellt sich für Anleger die Frage, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wenn Worldline wesentliche Informationen, insbesondere über regulatorische Maßnahmen oder risikobehaftete Geschäftsbeziehungen, nicht rechtzeitig oder unvollständig veröffentlicht hat, könnte ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflichten vorliegen. „In einem solchen Fall hätten betroffene Anleger Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass sie ihre Anlageentscheidung auf Grundlage unvollständiger oder irreführender Informationen getroffen und dadurch Verluste erlitten haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Ansprüche können darüber hinaus auch bestehen, wenn Worldline in öffentlichen Mitteilungen, Geschäftsberichten oder Investorengesprächen bewusst falsche oder verharmlosende Aussagen über die tatsächliche Risikolage getroffen hat.
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