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Mietminderung Corona
Mietminderung Corona

XII ZR 8/21 - Ein wegweisendes Urteil im Corona-Mietrecht

13.01.2022

Die  Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Handel und Gewerbe sind insbesondere in Lockdown-Zeiten erheblich. Ladengeschäfte, die auf Laufkundschaft angewiesen sind oder Dienstleister wie z.B. Friseure, erleiden in Lockdownzeiten 100 %ige Einnahmeausfälle. Der Bundesgerichtshof macht nun Gewerbetreibenden Hoffnung, die sich durch Kürzungen der Ladenmieten etwas Entlastung verschaffen wollen. Der BGH hat zum Aktenzeichen XII ZR 8/21  entschieden, dass Gewerbetreibende Gewerbemieten kürzen können, wenn es durch behördlich angeordnete Lockdowns zu finanziell prekären Geschäftsschließungen kommt.

Mietminderung im Lockdown zulässig

Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei www.bruellmann.de und Herausgeber von www.corona-rechtlich.de: „Hohe Mieten gerade in den Stadt-Zentren führen bei Einnahmeausfällen sehr schnell zu kritischen Situation. Mietminderungen könnten da helfen!“

Die Geschichte: Der Discounter KiK hatte in Chemnitz die Miete eines Ladenlokals einseitig um 50 % gemindert. Die betroffene Wohnungsbaugesellschaft hatte geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das OLG Dresden hatte die Vorinstanz aufgehoben, gegen die Entscheidung hatte der Vermieter Revision in Karlsruhe eingelegt.  Der BGH blieb am 12. Januar 2022 salomonisch: Zum einen wurde bestätigt, dass Mieten gemindert werden können – andererseits dürfe das nicht pauschal geschehen. Die Minderung müsse den Umständen angepasst sein.

Weniger Miete zur Entlastung

Während es für das Personal-Problem mit Kurzarbeitergeld Möglichkeiten des Ausgleichs gibt, waren Mieter gegenüber dem Vermieter ihres Ladenlokals bislang mehr oder weniger “ausgeliefert” und auf dessen Verständnis angewiesen, wenn die Miete wegen des Lockdowns nicht pünktlich gezahlt wird. Vermieter argumentieren dabei oft, dass sie ja auch von irgendwas leben müssten. Seifert: „Mietminderungen könnten sich jetzt als probates Mittel dar!“

 XII ZR 8/21  - Ein wegweisendes Urteil

Zum Aktenzeichen XII ZR 8/21 wurde in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil gesprochen, das die Verantwortung für die finanziellen Folgen der Coronakrise nun doch auf ein paar mehr Schultern verteilt. Die Richter entschieden, das “keine Seite” eine Verantwortung für die Krise trage, sich Vermieter daher auch nicht einseitig heraushalten könnten. Allerdings: die Kürzung um die Hälfte sei nicht pauschal zulässig. Wie hoch der Beitrag der Vermieter – nicht nur in Chemnitz – sein darf, muss nun das Oberlandesgericht Dresden in der Fortsetzung des nun wieder aufzunehmenden Verfahrens entscheiden. Das OLG Urteil, nachdem KiK die Miete hälftig hätte kürzen dürfen, wurde aufgehoben. Den Dresdner Richtern wurde empfohlen, den Sachverhalt unter Berücksichtigung aller Umstände neu zu bewerten. In Folge dürfte eine Kürzung dann zwar zulässig sein, nicht aber pauschal um die Hälfte.

Ihre Möglichkeiten

Rechtsanwalt Marcel Seifert steht Gewerbetreibenden zu allen Lockdownfolgen als juristischer Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne prüfen wir, ob die in Ihrem besonderen Fall eine Mietminderung möglich ist und wie hoch sie sein könnte.

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Aktuelles
04.05.2023

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06.04.2023

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung einer medizinischen Fachangestellten, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft war, rechtmäßig war. Mit Urteil vom 30. März 2023 stellte das BAG klar, dass die Kündigung zum Schutz der Patienten und der übrigen Belegschaft gerechtfertigt war (Az. 2 AZR 309/22).
28.03.2023

Aufatmen bei Empfängern von Corona-Soforthilfen in NRW, die aufgefordert wurden, die im Frühling 2020 gewährten Hilfen ganz oder teilweise zurückzuzahlen: Die Rückforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW am 17. März 2023 entschieden (Az.: 4 A 1986/22 u.a.). Lediglich nicht benötigte Corona-Hilfen darf das Land demnach zurückfordern und neue Schlussbescheide erlassen.
01.03.2023

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10.02.2023

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Corona-Virus wurde kontrovers diskutiert. Die Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist zwar Ende 2022 ausgelaufen, ihre Folgen sind aber noch spürbar. So entschied das Arbeitsgericht Dresden mit Urteil vom 11. Januar 2023, dass eine ungeimpfte Köchin in einem Seniorenheim Anspruch auf Lohnnachzahlung hat, nachdem sie unbezahlt freigestellt worden war (Az.: 4 Ca 688/22).
02.02.2023

Während der Corona-Pandemie haben viele Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit genutzt, Steuerzahlungen zinslos stunden zu lassen. Das Finanzgericht Münster hat nun mit Urteil vom 26. Oktober 2022 entschieden, dass auch Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, wenn sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für die ein Anspruch auf zinslose Stundung bestand (Az.: 13 K 1920/21).