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Zahlungsausfall bei ProReal Europa 9 und 10 möglich

02.08.2024

Die Situation wird für die Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 immer heikler. Nachdem das Amtsgericht Offenbach am 8. Juli 2024 das Insolvenzverfahren über die SC Finance Four GmbH eröffnet hat (Az.: 8 IN 170/24) müssen die Anleger mit hohen Verlusten bis zum Totalverlust rechnen.

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 25. Juli 2024 Meldungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH veröffentlicht, nach denen den Anlegern der Zahlungsausfall droht.

Anleger konnten sich über Nachrangdarlehen an den Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 beteiligen und investierten insgesamt rund 278 Millionen Euro. Das Geld wurde wiederum gegen Zinsen als Darlehen an die Poolgesellschaft SC Finance Four gegeben, die inzwischen jedoch insolvent ist. Im Ergebnis bedeutet dies für die Anleger, dass ihnen hohe Verluste drohen.

Auch die Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 haben in ihren Mitteilungen vom 25. Juli 2024 bestätigt, dass ein Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern möglich ist. Als Grund führen die Gesellschaften an, dass über die einzige Darlehensnehmerin der Emittentinnen, damit dürfte die SC Finance Four gemeint sein, das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet wurde. Durch die Insolvenz sei die vollständige und fristgemäße Rückzahlung der Darlehen an die ProReal Europa 9 und 10 gefährdet. Sollten die Darlehen ausfallen, hätte das negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Gesellschaften. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die Zinszahlungen und Rückzahlungen der Schuldverschreibungen an die Anleger gefährdet sind.

Die Anleger haben sich über Nachrangdarlehen an den Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und 10 beteiligt. Aufgrund des Nachrangs können sie keine Forderungen gegen die Gesellschaften durchsetzen, wenn diesen deshalb die Insolvenz drohen könnte. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, hätten die Anleger wiederum schlechte Karten, weil sie sich mit ihren Forderungen aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssten.

„Das zeigt, wie riskant Nachrangdarlehen für Anleger sind. Über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko hätten die Anleger von den Anlageberater bzw. Anlagevermittlern aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Außerdem kann geprüft worden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde, was vielfach nicht der Fall ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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