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Zahlungsausfall bei ProReal Europa 9 und 10 möglich

Die Situation wird für die Anleger der Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 immer heikler. Nachdem das Amtsgericht Offenbach am 8. Juli 2024 das Insolvenzverfahren über die SC Finance Four GmbH eröffnet hat (Az.: 8 IN 170/24) müssen die Anleger mit hohen Verlusten bis zum Totalverlust rechnen.

Die Finanzaufsicht Bafin hat am 25. Juli 2024 Meldungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH veröffentlicht, nach denen den Anlegern der Zahlungsausfall droht.

Anleger konnten sich über Nachrangdarlehen an den Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 beteiligen und investierten insgesamt rund 278 Millionen Euro. Das Geld wurde wiederum gegen Zinsen als Darlehen an die Poolgesellschaft SC Finance Four gegeben, die inzwischen jedoch insolvent ist. Im Ergebnis bedeutet dies für die Anleger, dass ihnen hohe Verluste drohen.

Auch die Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 haben in ihren Mitteilungen vom 25. Juli 2024 bestätigt, dass ein Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern möglich ist. Als Grund führen die Gesellschaften an, dass über die einzige Darlehensnehmerin der Emittentinnen, damit dürfte die SC Finance Four gemeint sein, das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet wurde. Durch die Insolvenz sei die vollständige und fristgemäße Rückzahlung der Darlehen an die ProReal Europa 9 und 10 gefährdet. Sollten die Darlehen ausfallen, hätte das negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der Gesellschaften. Dies hätte wiederum zur Folge, dass die Zinszahlungen und Rückzahlungen der Schuldverschreibungen an die Anleger gefährdet sind.

Die Anleger haben sich über Nachrangdarlehen an den Vermögensanlagen ProReal Europa 9 und 10 beteiligt. Aufgrund des Nachrangs können sie keine Forderungen gegen die Gesellschaften durchsetzen, wenn diesen deshalb die Insolvenz drohen könnte. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, hätten die Anleger wiederum schlechte Karten, weil sie sich mit ihren Forderungen aufgrund des vereinbarten Nachrangs hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssten.

„Das zeigt, wie riskant Nachrangdarlehen für Anleger sind. Über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko hätten die Anleger von den Anlageberater bzw. Anlagevermittlern aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Außerdem kann geprüft worden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde, was vielfach nicht der Fall ist.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.