
Eine Rechtsschutzversicherung schließt man ab, damit man Zweifelsfall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Regelmäßig kommt es aber mit der Rechtsschutzversicherung zum Streit, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist. Oftmals wird gegenüber einer Deckungsanfrage eingewandt:
- „Ihr Fall ist von der Versicherung nicht gedeckt“ (Risikoausschluss)
- „Ihr Fall liegt zeitlich vor Beginn des Versicherungsschutzes.“ (Vorvertraglichkeit)
- „Mutwilligkeit“ oder „mangelnde Erfolgsaussichten“
Unsere Leistungen
Aufgrund unserer Expertise im Versicherungsrecht helfen wir Versicherten bei der Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Aus unserer Tätigkeit kennen wir die Scheinargumente der Versicherer und wissen, wie man sie erfolgreich entkräftet.
Anspruch des Versicherten auf Erstattung der Anwaltskosten
Dem Versicherten steht gegen seine Rechtsschutzversicherung ein Anspruch auf Zahlung von entstandenen Rechtsanwaltskosten zu, wenn diese vertragswidrig Deckungsschutz nicht gewährt hat und sich der Versicherte eines Anwaltes außergerichtlich „bedienen“ musste, um seine vertraglichen Recht gegenüber seiner Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.