Rückrufservice

BaFin: Bonitätsanleihen für private Anleger zu riskant

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, freut sich über die historisch niedrigen Zinsen. Wer aber umgekehrt nach einer Geldanlage sucht, die noch ein bisschen Rendite bringt, verzweifelt fast. In diesem Zusammenhang rücken Bonitätsanleihen in den Fokus. „Die bringen zwar Zinsen, sind aber auch riskant. Anleger können dabei auch ihren gesamten Einsatz verlieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Genau deshalb will die Finanzaufsicht BaFin nun auch den Stecker ziehen. Sie möchte aus Gründen des Anlegerschutzes die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden verbieten. Es geht der Finanzaufsicht nicht darum, Bonitätsanleihen generell zu verbieten. Denn für institutionelle Investoren könnten sie durchaus eine interessante Anlageform sein. Für private Anleger seien sie aber zu riskant, so die BaFin. Denn Bonitätsanleihen seien komplexe Produkte bei denen Kreditrisiken des Referenzunternehmens ausschlaggebend für Verzinsung und Rückzahlung des investierten Geldes sind. „Vereinfacht ausgedrückt: Der Anleger wettet darauf, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Er ist aber in der Regel überhaupt nicht in der Lage, dies beurteilen zu können“, so Rechtanwalt Seifert.

 

Ein weiteres Problem sieht die BaFin auch darin, dass der Anleger auch nicht erkennen könne, wie hoch das Kreditrisiko ist und ob dieses Risiko durch die Zinsen auch entsprechend vergütet wird. Darüber hinaus sei auch die Bezeichnung „Bonitätsanleihe“ schon irreführend. Denn es handele sich eben nicht um eine klassische Anleihe, bei der der Anleger ein Darlehen zur Verfügung stellt. Vielmehr rutscht er in die Rolle eines Versicherers, der das Ausfallrisiko übernimmt. Für die Anleger ergebe sich aber der Eindruck, dass die Bonitätsanleihen Zinspapiere seien.

 

Untersuchungen der Finanzaufsicht hätten zudem ergeben, dass Bonitätsanleihen auch gezielt an private Anleger vermittelt würden. Die Beratungsqualität lasse dabei aber zu wünschen übrig. Die Funktionsweise der Bonitätsanleihen werde den Anlegern in der Regel nicht adäquat erklärt. „Wurden Risiko oder die Funktionsweise der Bonitätsanleihen nicht ausreichend erläutert, dürften sich die Verträge aufgrund der fehlerhaften Anlageberatung rückabwickeln lassen. Anleger, die durch ihre Investition Geld verloren haben, können dann auch Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

[view:ctaaktuelles=block_1]

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA