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Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Schwerpunkte Corona, Deckungsschutz & PKV

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten ausschließlich Versicherungskunden gegen die oft übermächtig erscheinenden Versicherungsunternehmen. Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie einen Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen. Wir helfen Ihnen bei Leistungsverweigerung und Ablehnung der Eintrittspflicht des Versicherers, Bewertung des persönlichen Invaliditätsgrades und der Berechnung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hilft Ihnen auch bei Kündigung oder Vertragsanfechtung, Streitigkeiten über den Eintritt des Versicherungsfalls und Berechnung von Risikozuschlägen.

Besondere Expertise haben wir uns in der jüngsten Zeit in Versicherungsstreitigkeiten zu Betriebsschließungsversicherungen, überhöhten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung und zu Deckungsschutzklagen gegen Rechtschutzversicherungen im Abgasskandal erarbeitet

 

 

Private Krankenversicherung

"Privat versichert" suggeriert zunächst einnmal dem Patienten einen höheren Standard der ärztlicher Versorgung. Steht eine ärztlich Behandlung an, kommt es aber immer wieder zu Streit über die Übernahme der Behandlungskosten. Zudem gibt es immer wieder Streit über die Zulässigkeit von Betragserhöhungen in der privaten Krankenversichrung (PKV).

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Ihre Rechtschutzversicherung

Eine Rechts­schutz­versicherung schließt man ab, damit man Zweifels­fall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt. Regelmäßig kommt es aber mit der Rechtsschutzversicherung zum Streit, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist. Oftmals wird eine Deckungsanfrage negativ beschieden, obwohl der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf hat.

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Betriebsschließungsversicherung

Viele Unternehmer haben das Risiko abfedern wollen und sich gegen Umstände versichert, die eine Betriebsschließung bedingen könnten. Dass die Corona-Epidemie massenhaft solche Schadensfälle auslösen würde, hatte sich vorher niemand vorstellen können. Nun drücken sich versicherungen um ihre Eintrittspflicht.

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Aktuelles

Ein Versicherungsnehmer hat seinen Basisrentenversicherungsvertrag, sog. Rürup-Rente, mit der Continentale Lebensversicherung AG erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 7. Januar 2026 entschieden (Az. 23 O 7475/25). Die Versicherungsvertrag wird nun rückabgewickelt und der Kläger erhält unterm Strich rund 108.000 Euro plus Zinsen zurück.

Das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird erheblich eingeschränkt. Der Widerruf ist ab dem 19. Juni 2026 grundsätzlich nur noch bis maximal 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss möglich. Damit ist dann auch das sog. ewige Widerrufsrecht praktisch Geschichte. Das betrifft auch die Rürup-Rente. „Besonders problematisch ist hier, dass eine Rürup-Rentenversicherung nicht kündbar ist und der Widerruf daher eine willkommene Option war, um aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21. August 2025 die Rechte von Versicherten gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere hinsichtlich der Verweisung auf einen neuen Beruf gestärkt (Az. 11 U 161/24). Es stellte fest, dass die Eintrittspflicht der BU-Versicherung nicht endet, wenn der Versicherungsnehmer inzwischen zwar einen anderen Beruf ausübt, aber spürbar weniger verdient als in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Insbesondere für Menschen ab einem Alter von 55 Jahren sind die Hürden für einen Wechsel in die GKV extrem hoch. Für Privatversicherte kann das zum Problem werden, denn mit zunehmenden Alter steigen ihre Beiträge in der PKV. Diese Lage hat Unternehmen auf den Plan gerufen, die Betroffenen vermeintlich Wege für die Rückkehr in die GKV aufzeigen.

Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, hatte ein Mann einen Vertrag mit der MC Consulting GmbH geschlossen. Für die Dienstleistung zahlte er einen Geldbetrag an das Unternehmen. Aus dem Wechsel zurück in die GKV wurde jedoch nichts und der Mann wollte sein Geld zurück. Mit seiner Klage hatte er am Landgericht Frankfurt Erfolg (Az.: 2-23 O 224/25). Wie die F.A.Z. am 18. Dezember 2025 online berichtete, muss ihm das Unternehmen 14.000 Euro zurückzahlen. Die F.A.Z.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) eine Klausel bei fondsgebundenen Rentenversicherungen, sog. Riester-Renten, gekippt. Demnach ist eine Klausel, die den Versicherer nachträglich zur Senkung des Rentenfaktors berechtigt, unwirksam. „Von dem Urteil können zahlreiche Versicherungsnehmer profitieren, deren Rente zu Unrecht gekürzt wurde. Sie können nun Ansprüche auf Nachzahlungen und Neuberechnung des Rentenfaktors haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.