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Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Schwerpunkte Corona, Deckungsschutz & PKV

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten ausschließlich Versicherungskunden gegen die oft übermächtig erscheinenden Versicherungsunternehmen. Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie einen Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen. Wir helfen Ihnen bei Leistungsverweigerung und Ablehnung der Eintrittspflicht des Versicherers, Bewertung des persönlichen Invaliditätsgrades und der Berechnung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hilft Ihnen auch bei Kündigung oder Vertragsanfechtung, Streitigkeiten über den Eintritt des Versicherungsfalls und Berechnung von Risikozuschlägen.

Besondere Expertise haben wir uns in der jüngsten Zeit in Versicherungsstreitigkeiten zu Betriebsschließungsversicherungen, überhöhten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung und zu Deckungsschutzklagen gegen Rechtschutzversicherungen im Abgasskandal erarbeitet

 

 

Private Krankenversicherung

"Privat versichert" suggeriert zunächst einnmal dem Patienten einen höheren Standard der ärztlicher Versorgung. Steht eine ärztlich Behandlung an, kommt es aber immer wieder zu Streit über die Übernahme der Behandlungskosten. Zudem gibt es immer wieder Streit über die Zulässigkeit von Betragserhöhungen in der privaten Krankenversichrung (PKV).

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Ihre Rechtschutzversicherung

Eine Rechts­schutz­versicherung schließt man ab, damit man Zweifels­fall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt. Regelmäßig kommt es aber mit der Rechtsschutzversicherung zum Streit, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist. Oftmals wird eine Deckungsanfrage negativ beschieden, obwohl der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf hat.

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Betriebsschließungsversicherung

Viele Unternehmer haben das Risiko abfedern wollen und sich gegen Umstände versichert, die eine Betriebsschließung bedingen könnten. Dass die Corona-Epidemie massenhaft solche Schadensfälle auslösen würde, hatte sich vorher niemand vorstellen können. Nun drücken sich versicherungen um ihre Eintrittspflicht.

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Aktuelles
24.03.2023

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 16. März 2023 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Continentale Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 3 O 354/21). Die Continentale muss die überhöhten Beiträge zur PKV nun zurückzahlen. Zudem muss sie die finanziellen Vorteile ersetzen, die ihr durch die unrechtmäßige Beitragserhöhung entstanden sind.
13.02.2023

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 27. Januar 2023 waren Beitragserhöhungen der Concordia Krankenversicherung nicht rechtmäßig (Az.: 21 O 1896/22). Der Versicherungsnehmer hat nun Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge.
11.01.2023

Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2021 sind nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 17. November 2022 unwirksam (Az.: 3 O 290/21). Entsprechend muss die Axa die zu viel gezahlten Beiträge der Klägerin erstatten.
08.12.2022

Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.
05.12.2022

Lebensversicherungen spielten als Baustein bei der Altersvorsorge lange eine wichtige Rolle. Inzwischen sind viele Verbraucher von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung jedoch enttäuscht. Hinzu kommt, dass der Versicherungsbeitrag in Zeiten knapper Kassen aufgrund von Inflation und Energiekrise das persönliche finanzielle Budget belastet. Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist in der Regel aber keine Lösung, da der Versicherungsnehmer dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufspreis erhält. Sinnvoller kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein.
29.11.2022

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 4. November 2022 entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Beiträge hat (Az.: 3 O 290/21).