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Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Schwerpunkte Corona, Deckungsschutz & PKV

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten ausschließlich Versicherungskunden gegen die oft übermächtig erscheinenden Versicherungsunternehmen. Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie einen Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen. Wir helfen Ihnen bei Leistungsverweigerung und Ablehnung der Eintrittspflicht des Versicherers, Bewertung des persönlichen Invaliditätsgrades und der Berechnung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hilft Ihnen auch bei Kündigung oder Vertragsanfechtung, Streitigkeiten über den Eintritt des Versicherungsfalls und Berechnung von Risikozuschlägen.

Besondere Expertise haben wir uns in der jüngsten Zeit in Versicherungsstreitigkeiten zu Betriebsschließungsversicherungen, überhöhten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung und zu Deckungsschutzklagen gegen Rechtschutzversicherungen im Abgasskandal erarbeitet

 

 

Private Krankenversicherung

"Privat versichert" suggeriert zunächst einnmal dem Patienten einen höheren Standard der ärztlicher Versorgung. Steht eine ärztlich Behandlung an, kommt es aber immer wieder zu Streit über die Übernahme der Behandlungskosten. Zudem gibt es immer wieder Streit über die Zulässigkeit von Betragserhöhungen in der privaten Krankenversichrung (PKV).

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Ihre Rechtschutzversicherung

Eine Rechts­schutz­versicherung schließt man ab, damit man Zweifels­fall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt. Regelmäßig kommt es aber mit der Rechtsschutzversicherung zum Streit, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist. Oftmals wird eine Deckungsanfrage negativ beschieden, obwohl der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf hat.

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Betriebsschließungsversicherung

Viele Unternehmer haben das Risiko abfedern wollen und sich gegen Umstände versichert, die eine Betriebsschließung bedingen könnten. Dass die Corona-Epidemie massenhaft solche Schadensfälle auslösen würde, hatte sich vorher niemand vorstellen können. Nun drücken sich versicherungen um ihre Eintrittspflicht.

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Aktuelles

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

Der Widerspruch einer Rentenversicherung kann noch Jahre nach Abschluss der Police möglich sein. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2024 (Az.: 3 U 1427/23). Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine Rentnerin ihre 2007 abgeschlossene Rentenversicherung wirksam widersprochen hat.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Mal entschieden, dass eine Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann. Mit Urteil vom 10. Juli 2024 hat der BGH deutlich gemacht, dass eine lange Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und erfolgtem Widerspruch, im konkreten Fall 14 Jahre, einem erfolgreichen Widerspruch nicht entgegensteht (Az.: IV ZR 196/22).