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Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart

Schwerpunkte Corona, Deckungsschutz & PKV

Wir sind auf das Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten ausschließlich Versicherungskunden gegen die oft übermächtig erscheinenden Versicherungsunternehmen. Um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie einen Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen. Wir helfen Ihnen bei Leistungsverweigerung und Ablehnung der Eintrittspflicht des Versicherers, Bewertung des persönlichen Invaliditätsgrades und der Berechnung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hilft Ihnen auch bei Kündigung oder Vertragsanfechtung, Streitigkeiten über den Eintritt des Versicherungsfalls und Berechnung von Risikozuschlägen.

Besondere Expertise haben wir uns in der jüngsten Zeit in Versicherungsstreitigkeiten zu Betriebsschließungsversicherungen, überhöhten Beiträgen zur privaten Krankenversicherung und zu Deckungsschutzklagen gegen Rechtschutzversicherungen im Abgasskandal erarbeitet

 

 

Private Krankenversicherung

"Privat versichert" suggeriert zunächst einnmal dem Patienten einen höheren Standard der ärztlicher Versorgung. Steht eine ärztlich Behandlung an, kommt es aber immer wieder zu Streit über die Übernahme der Behandlungskosten. Zudem gibt es immer wieder Streit über die Zulässigkeit von Betragserhöhungen in der privaten Krankenversichrung (PKV).

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Ihre Rechtschutzversicherung

Eine Rechts­schutz­versicherung schließt man ab, damit man Zweifels­fall auf juristischen Beistand hoffen kann – und nicht alleine auf den Kosten sitzenbleibt. Regelmäßig kommt es aber mit der Rechtsschutzversicherung zum Streit, ob die Versicherung eintrittspflichtig ist. Oftmals wird eine Deckungsanfrage negativ beschieden, obwohl der Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf hat.

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Betriebsschließungsversicherung

Viele Unternehmer haben das Risiko abfedern wollen und sich gegen Umstände versichert, die eine Betriebsschließung bedingen könnten. Dass die Corona-Epidemie massenhaft solche Schadensfälle auslösen würde, hatte sich vorher niemand vorstellen können. Nun drücken sich versicherungen um ihre Eintrittspflicht.

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Aktuelles
17.07.2023

Krankenversicherte der DKV können nach einem Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 25. Mai 2023 möglicherweise Anspruch auf Erstattung überzahlter Beiträge haben. Denn das Gericht hat entschieden, dass Beitragserhöhungen der DKV Deutsche Krankenversicherung aus dem April 2022 unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Rückzahlung des überzahlten Betrags hat (Az.: II 4 O 152/22).
16.06.2023

Es kann eine Reihe von Gründen geben, dass Verbraucher sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Eine Möglichkeit dazu kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein, der finanziell in der Regel deutlich lukrativer ist als die vorzeitige Kündigung. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28. April 2023 die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch gestärkt (Az.: 20 U 261/21).
09.06.2023

Die Generali Krankenversicherung muss einem Kläger überzahlte Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 18. April 2023 entschieden (Az.: 5 O 433/21). Grund ist, dass die private Krankenversicherung den Grund für die Beitragserhöhung nicht klar genug genannt hat.
09.05.2023

Bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus dem Jahr 2015 waren unwirksam. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. April 2023 entschieden (Az.: 24 O 369/21). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Axa die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erstattung der überzahlten Beiträge.
27.04.2023

Die Bayrische Beamtenkrankenkasse muss unrechtmäßige Beitragserhöhungen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Landau mit Urteil vom 31. März 2023 entschieden (Az.: 4 O 348/21).
25.04.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. März 2023 die Position der Verbraucher beim Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erheblich gestärkt (Az. IV ZR 40/21). Nach der Entscheidung des BGH muss die Widerspruchsbelehrung eindeutig darüber aufklären, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss.