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Abgasskandal

Abgasskandal

Alles zum Diesel-Abgasskandal

Aktuell: Zur derzeit laufenden Rückrufaktion für Touareg, T5, Crafter, Polo und Amarok haben wir eine Service-Nummer eingerichtet. Sie erreichen uns unter 0 711 - 520 888 0. Sollten Sie uns außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen, können Sie gern eine Nachricht hinterlassen, wir rufen am nächsten Morgen zurück. Per Mail erreichen Sie unseren Automotive-Experten Frederick Gisevius unter info@oeltod-anwalt.de

 

Schadensersatz durchsetzen

Millionen Autokäufer wurden durch den Abgasskandal massiv geschädigt. VW, Audi, Porsche und Mercedes sowie weitere Hersteller wie z.B. Fiat haben Abgaswerte manipuliert und Kunden und Behörden aus Profitstreben getäuscht. Den Schaden haben die Verbraucher, die ein Auto gekauft haben, das sie nicht wollten und bei Kenntnis der Abgasmanipulationen auch nie erworben hätten. Geradestehen will VW für den angerichteten Schaden aber nicht und weist die Verantwortung zurück. Daher bleibt den Geschädigten häufig keine andere Möglichkeit als ihr Recht einzuklagen.

Aktuelles BGH-Urteil macht den frei für Schadensersatz

Abgasmanipulationen beim 3-Liter-Dieselmotor – EA 897

Bei Abgasmanipulationen beim kleineren Dieselmotor EA 189 ist es nicht geblieben. Auch bei dem größeren 3-Liter-Dieselmotor (EA 897) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Zahlreiche Rückrufe für diverse Modelle von Audi, Porsche und dem VW Touareg sind die Folge. 

Nachfolgemotor EA 288 unter Verdacht

Inzwischen hat sich der Verdacht bestätigt, dass VW beim Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und Abgaswerte manipuliert hat.

Rückrufe bei Mercedes und anderen

Dabei ist Volkswagen kein Einzeltäter. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen wurden inzwischen auch diverse Mercedes Diesel-Modelle durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen illegaler Funktionen bei der Abgasreinigung zurückgerufen. Auch Opel oder BMW sind im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr.

Software-Update und Wertverlust

Eine freiwillige Wiedergutmachung durch die Autohersteller gibt es jedoch nicht. Die Kunden sollen regelmäßig mit einem Software-Update abgespeist werden, während sie gleichzeitig einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge erleiden.

Zahlreiche Gerichte sprechen Schadensersatz zu

Das müssen sich die Kunden jedoch nicht bieten lassen. Sie haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, vor allem nach der wegweisenden Entscheidung des BGH vom 26. Juni 2023. Das belegen zahlreiche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. Dabei haben die Gerichte quer durch die Republik VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Auch Daimler wurde inzwischen von verschiedenen Gerichten, u.a. dem Landgericht Stuttgart, zu Schadensersatz verurteilt.

Das zeigt: Auch gegen die scheinbar übermächtigen Autokonzerne können die geschädigten Verbraucher ihre Rechte durchsetzen. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte engagiert sich im Abgasskandal konsequent und erfolgreich für die Rechte der Verbraucher. Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Wer sein Recht einklagt, hat gute Chancen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird und der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet oder gemindert wird.“

Widerruf der Autofinanzierung

Eine Alternative zu Schadensersatzklagen kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Auch hier liegen bereits entsprechende Urteile vor.

Kostenlose Erstberatung

BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne, Ihre Forderungen im Abgasskandal durchzusetzen und bietet einen kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).