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Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Stuttgart

Vertretung von Kapitalanlegern

Bankrecht und Kapitalmarktrecht – kompetenter Anlegerschutz  

Durch Skandale am grauen Kaptalmarkt verlieren Anleger immer wieder viel Geld. Infinus, S&K oder Malte Hartwieg lassen grüßen. Es sind jedoch nicht immer nur die großen Schadensfälle bei denen mehrere Millionen Euro Anlegergeld im Feuer stehen.

Auch bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Unternehmensanleihen, Genussrechten und anderen Finanzprodukten müssen Anleger immer wieder erleben, dass ihre Geldanlage nicht die Erwartungen erfüllt. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust stehen.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat sich daher dem Anlegerschutz verschrieben. Denn in aller Regel sind die Anleger nicht schutzlos gestellt.

Bei einer effektiven Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.  

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes und des Kapitalanlagerechts tätig und konnte auf gerichtlichen und außergerichtlichem Weg die Ansprüche der Anleger durchsetzen.   Wir beraten Sie u.a. bei folgenden Beteiligungsformen:

  • Geschlossene Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Solar- und Windkraftfonds
  • Medienfonds
  • Kommanditbeteiligungen
  • Aktien
  • Atypische Beteiligungen
  • Inhaberschuldverschreibungen / Unternehmensanleihen
  • Genussrechte
  • Nachrangdarlehen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
  • Widerruf von Darlehen

Die Finanzprodukte werden immer komplexer und raffinierter. Um die Forderungen der Anleger effektiv durchzusetzen, arbeitet BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die die Kapitalanlagen analysieren und bewerten können.

Diese Ergebnisse und unsere  juristische Kompetenz ergeben die Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können.  

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant. Unser Ziel ist es, ihm schnell, unbürokratisch und effizient zu seinem Recht zu verhelfen.

Da gerichtliche Prozesse häufig zeit- und nervenaufreibend sind, suchen wir auch Lösungen auf außergerichtlichem Weg, wenn dies der Rechtslage angemessen ist. Natürlich setzen wir Ihre Rechte aber auch am Gericht durch.  

Sofern die gesetzlichen Vorgaben vorliegen sind wir grundsätzlich zum Abschluss von Erfolgshonoraren im Einzelfall bereit.  Unsere Erstberatung ist kostenlos.  

Da Rechtsangelegenheiten stets Vertrauenssache sind, beantworten wir Ihre Fragen gerne persönlich.

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Aktuelles

Ein Inkasso-Unternehmen muss eine Negativmeldung an die Schufa zurückziehen, da es in der Meldung zwischen Hauptforderung und Nebenforderung nicht eindeutig differenziert habe. Solche Meldungen seien unzulässig, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22. November 2024 (Az.: 17 U 2/24).

Immobilienprojekte werden immer häufiger über Crowdfunding mit Darlehen von Kleinanlegern finanziert. Scheitert das Projekt, muss das Geld der Anleger nicht verloren sein. Das Landgericht Ravensburg stellte mit Urteil vom 7. Februar 2025 fest, dass die Internetplattform, über die die Gelder der Anleger eingesammelt wurden, in der Haftung steht, wenn sie die Anleger nicht deutlich über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt hat (Az.: 2 O 99/24).

Wer ein Haus kaufen möchte, nimmt dafür in aller Regel einen Kredit bei der Bank auf. Platzt der Hauskauf nach der Kreditaufnahme noch, kann das teure Folgen für den Verbraucher haben, denn die Bank kann eine Nichtabnahmeentschädigung für das nicht benötigte Darlehen verlangen. Allerdings kann auch der Darlehensvermittler in der Haftung stehen.

Für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH wird es bitter: Das Amtsgericht Frankfurt hat am 4. März 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen bei der DR Deutsche Rücklagen investiert wurden, müssen nun um ihr Geld fürchten.

Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) offenbar ohne Wissen der Eigentümer in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Nun fürchten die Wohnungseigentümer um ihr Geld. Denn im Dezember 2024 fällig gewesene Zinszahlungen der DR Deutsche Rücklagen sind scheinbar ausgeblieben. Eine für den 13. Februar 2025 geplante Gläubigerversammlung wurde kurzfristig abgesagt.

Betrügern ist es gelungen, an die sensiblen Bankdaten einer Sparkassen-Kundin zu gelangen und von ihrem Konto knapp 5.000 Euro abzuheben. Nach dem ersten Schock gibt es eine gute Nachricht für die Kundin: Mit Urteil vom 6. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Eberswalde entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss (Az.: 2 C 421/23).