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Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Stuttgart

Vertretung von Kapitalanlegern

Bankrecht und Kapitalmarktrecht – kompetenter Anlegerschutz  

Durch Skandale am grauen Kaptalmarkt verlieren Anleger immer wieder viel Geld. Infinus, S&K oder Malte Hartwieg lassen grüßen. Es sind jedoch nicht immer nur die großen Schadensfälle bei denen mehrere Millionen Euro Anlegergeld im Feuer stehen.

Auch bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Unternehmensanleihen, Genussrechten und anderen Finanzprodukten müssen Anleger immer wieder erleben, dass ihre Geldanlage nicht die Erwartungen erfüllt. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust stehen.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat sich daher dem Anlegerschutz verschrieben. Denn in aller Regel sind die Anleger nicht schutzlos gestellt.

Bei einer effektiven Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.  

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes und des Kapitalanlagerechts tätig und konnte auf gerichtlichen und außergerichtlichem Weg die Ansprüche der Anleger durchsetzen.   Wir beraten Sie u.a. bei folgenden Beteiligungsformen:

  • Geschlossene Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Solar- und Windkraftfonds
  • Medienfonds
  • Kommanditbeteiligungen
  • Aktien
  • Atypische Beteiligungen
  • Inhaberschuldverschreibungen / Unternehmensanleihen
  • Genussrechte
  • Nachrangdarlehen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
  • Widerruf von Darlehen

Die Finanzprodukte werden immer komplexer und raffinierter. Um die Forderungen der Anleger effektiv durchzusetzen, arbeitet BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die die Kapitalanlagen analysieren und bewerten können.

Diese Ergebnisse und unsere  juristische Kompetenz ergeben die Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können.  

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant. Unser Ziel ist es, ihm schnell, unbürokratisch und effizient zu seinem Recht zu verhelfen.

Da gerichtliche Prozesse häufig zeit- und nervenaufreibend sind, suchen wir auch Lösungen auf außergerichtlichem Weg, wenn dies der Rechtslage angemessen ist. Natürlich setzen wir Ihre Rechte aber auch am Gericht durch.  

Sofern die gesetzlichen Vorgaben vorliegen sind wir grundsätzlich zum Abschluss von Erfolgshonoraren im Einzelfall bereit.  Unsere Erstberatung ist kostenlos.  

Da Rechtsangelegenheiten stets Vertrauenssache sind, beantworten wir Ihre Fragen gerne persönlich.

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Aktuelles

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung der IWG Holding AG ist gescheitert. Das Amtsgericht Gießen hat die Eigenverwaltung am 7. Oktober 2024 aufgehoben und gleichzeitig die Insolvenzverwaltung angeordnet (Az.: 6 IN 159/23).

Phishing zählt zu den beliebten Betrugsformen von Kriminellen, um an sensible Bankdaten ihrer Opfer heranzukommen und deren Konten zu plündern. Eine Variante ist dabei durch vermeintliche Käufe über eBay Kleinanzeigen an die Bankdaten zu kommen. Wer auf diese Betrugsmasche hereingefallen ist, kann aber Hoffnung haben, dass ihm seine Bank oder Sparkasse den Schaden ersetzen muss. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Mai 2024 (Az.: AG Bonn 112 C 100/23).

Die Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG wirkt sich jetzt auch auf den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 aus. Das Amtsgericht Wiesbaden hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft am 9. Oktober 2024 eröffnet (Az.: 10 IN 453/24).

Über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat das Amtsgericht Schwerin am 17. Oktober 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Nach der Insolvenz müssen auch die betroffenen Anleger mehr denn je um ihr investiertes Geld fürchten.

Der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI wurde praktisch über Nacht um ca. 17 Prozent abgewertet. Darüber wurden die Anleger Ende Juni 2024 von der Fondsgesellschaft informiert. Die Abwertung hat für die Anleger einen empfindlichen finanziellen Verlust bedeutet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Fondsgesellschaft nun verklagt. Sie habe das Risiko einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds zu gering bewertet und Anleger dadurch getäuscht.