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Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Stuttgart

Vertretung von Kapitalanlegern

Bankrecht und Kapitalmarktrecht – kompetenter Anlegerschutz  

Durch Skandale am grauen Kaptalmarkt verlieren Anleger immer wieder viel Geld. Infinus, S&K oder Malte Hartwieg lassen grüßen. Es sind jedoch nicht immer nur die großen Schadensfälle bei denen mehrere Millionen Euro Anlegergeld im Feuer stehen.

Auch bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Unternehmensanleihen, Genussrechten und anderen Finanzprodukten müssen Anleger immer wieder erleben, dass ihre Geldanlage nicht die Erwartungen erfüllt. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust stehen.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat sich daher dem Anlegerschutz verschrieben. Denn in aller Regel sind die Anleger nicht schutzlos gestellt.

Bei einer effektiven Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.  

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes und des Kapitalanlagerechts tätig und konnte auf gerichtlichen und außergerichtlichem Weg die Ansprüche der Anleger durchsetzen.   Wir beraten Sie u.a. bei folgenden Beteiligungsformen:

  • Geschlossene Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Solar- und Windkraftfonds
  • Medienfonds
  • Kommanditbeteiligungen
  • Aktien
  • Atypische Beteiligungen
  • Inhaberschuldverschreibungen / Unternehmensanleihen
  • Genussrechte
  • Nachrangdarlehen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
  • Widerruf von Darlehen

Die Finanzprodukte werden immer komplexer und raffinierter. Um die Forderungen der Anleger effektiv durchzusetzen, arbeitet BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die die Kapitalanlagen analysieren und bewerten können.

Diese Ergebnisse und unsere  juristische Kompetenz ergeben die Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können.  

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant. Unser Ziel ist es, ihm schnell, unbürokratisch und effizient zu seinem Recht zu verhelfen.

Da gerichtliche Prozesse häufig zeit- und nervenaufreibend sind, suchen wir auch Lösungen auf außergerichtlichem Weg, wenn dies der Rechtslage angemessen ist. Natürlich setzen wir Ihre Rechte aber auch am Gericht durch.  

Sofern die gesetzlichen Vorgaben vorliegen sind wir grundsätzlich zum Abschluss von Erfolgshonoraren im Einzelfall bereit.  Unsere Erstberatung ist kostenlos.  

Da Rechtsangelegenheiten stets Vertrauenssache sind, beantworten wir Ihre Fragen gerne persönlich.

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Aktuelles
23.03.2023

Über die Jenabatteries GmbH hat das Amtsgericht Gera am 10. März 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Das Unternehmen hatte den Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von der Insolvenz sind auch die Anleger der Nachrangdarlehen betroffen, die finanzielle Verluste befürchten müssen.
22.03.2023

Die Primus Concept Gruppe ist Projektentwickler und Bauträger für Wohnimmobilien und Pflegeeinrichtungen. Anleger konnten sich u.a. über Nachrangdarlehen beteiligen. Nun ist die Dachgesellschaft, die Primus Concept Immobilienpartner Holding AG, insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Holding am 24. Februar 2023 eröffnet (Az. 1542 IN 487/23).
21.03.2023

Ende 2022 wurde das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Für Anleger, die sich in Form von Nachrangdarlehen an dem Projekt beteiligt haben, steht ihr Geld auf dem Spiel. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat nun für einen Mandanten Schadenersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Digital Invest geltend gemacht, die die Kapitalanlage vermittelt hat.
21.03.2023

Anleger der valvero Sachwerte GmbH müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat für einen Mandanten nun Schadenersatzsprüche gegen den Geschäftsführe der valvero Sachwerte GmbH geltend gemacht.
14.03.2023

Im Wirecard-Musterverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Geschädigte Wirecard-Anleger haben nun noch sechs Monate Zeit, sich dem Kapitalanleger-Musterverfahren anzuschließen. Alternativ haben sie natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche mit einer Einzelklage zu verfolgen.
10.03.2023

Auch das gibt es noch – gute Nachrichten für P&R-Anleger: Sie müssen Miet- und Rückzahlungen, die sie in den vier Jahren vor der Insolvenz des Container-Anbieters im Jahr 2018 erhalten haben, nicht zurückzahlen. Mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 26. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Nichtzulassung der Revision gegen eine Entscheidung des OLG Karlsruhe abgewiesen (Az.: IX ZR 17/22).