Rechtsanwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Stuttgart
Bankrecht und Kapitalmarktrecht – kompetenter Anlegerschutz
Durch Skandale am grauen Kaptalmarkt verlieren Anleger immer wieder viel Geld. Infinus, S&K oder Malte Hartwieg lassen grüßen. Es sind jedoch nicht immer nur die großen Schadensfälle bei denen mehrere Millionen Euro Anlegergeld im Feuer stehen.
Auch bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Unternehmensanleihen, Genussrechten und anderen Finanzprodukten müssen Anleger immer wieder erleben, dass ihre Geldanlage nicht die Erwartungen erfüllt. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust stehen.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat sich daher dem Anlegerschutz verschrieben. Denn in aller Regel sind die Anleger nicht schutzlos gestellt.
Bei einer effektiven Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes und des Kapitalanlagerechts tätig und konnte auf gerichtlichen und außergerichtlichem Weg die Ansprüche der Anleger durchsetzen. Wir beraten Sie u.a. bei folgenden Beteiligungsformen:
- Geschlossene Immobilienfonds
- Schiffsfonds
- Solar- und Windkraftfonds
- Medienfonds
- Kommanditbeteiligungen
- Aktien
- Atypische Beteiligungen
- Inhaberschuldverschreibungen / Unternehmensanleihen
- Genussrechte
- Nachrangdarlehen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
- Widerruf von Darlehen
Die Finanzprodukte werden immer komplexer und raffinierter. Um die Forderungen der Anleger effektiv durchzusetzen, arbeitet BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die die Kapitalanlagen analysieren und bewerten können.
Diese Ergebnisse und unsere juristische Kompetenz ergeben die Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant. Unser Ziel ist es, ihm schnell, unbürokratisch und effizient zu seinem Recht zu verhelfen.
Da gerichtliche Prozesse häufig zeit- und nervenaufreibend sind, suchen wir auch Lösungen auf außergerichtlichem Weg, wenn dies der Rechtslage angemessen ist. Natürlich setzen wir Ihre Rechte aber auch am Gericht durch.
Sofern die gesetzlichen Vorgaben vorliegen sind wir grundsätzlich zum Abschluss von Erfolgshonoraren im Einzelfall bereit. Unsere Erstberatung ist kostenlos.
Da Rechtsangelegenheiten stets Vertrauenssache sind, beantworten wir Ihre Fragen gerne persönlich.