Mitte Februar 2020 wurde das Corona-Virus zur Pandemie erklärt. Eine Pandemie zeichnet sich dadurch aus, dass die Auswirkungen die Leistungsfähigkeit eines gesellschaftlichen Systems nicht nur auf der medizinischen Seite stark beansprucht und ohne geeignete Gegenmaßnahmen auch an dessen Grenzen führt. Wir haben in Deutschland derzeit die Situation, dass die Folgen von Corona vorerst nur in den Auswirkungen der behördlichen Anordnungen spürbar werden. Die Situation ist vergleichsweise komfortabel, weiil das befürchtete Grauen mit Millionen von Infizierten und Tausenden von Toten noch nicht eingetreten ist und auch nicht unbedingt eintreten muss. Was aber sehr wohl passiert ist, dass Corana enorme Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben, die medizinische Versorgung und die Arbeitswelt hat.
Corona und Arbeitsrecht
Die Corona-Pandemie hat weite Teile unseres Lebens erfasst und verändert. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Auch hier mussten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf zahlreiche Änderungen einstellen.
Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, ist, ob der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern verlangen kann, sich gegen Corona impfen zu lassen. Nach derzeitigem Stand ist das eindeutig zu verneinen. Es gibt keine Impfpflicht am Arbeitsplatz und wird es wohl auch künftig nicht geben.
Eine solche Impfpflicht würde gegen das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht verstoßen und in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen. Voraussetzung für eine Impfpflicht am Arbeitsplatz wäre, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage dafür schafft. Davon ist nach derzeitigem Stand aber nicht auszugehen.
Der Arbeitgeber kann also nicht auf eine Impfung bestehen, ist aber verpflichtet alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz der Mitarbeiter notwendig sind.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat unter www.corona-rechtlich.de wichtige Informationen zum Thema Corona und Arbeitsrecht und anderen rechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Pandemie zusammengestellt und steht für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung.