Gericht wertet Verstoß gegen die DSGVO als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Mit Beschluss vom 13. September 2018 hat das Landgericht Würzburg einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, als einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit gegen das Wettbewerbsrecht gewertet (Az.: 11 O 1741/18 UWG).