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BGH zu Schadensersatz im Abgasskandal

BGH-Schadensersatz

Für wen eignet sich der BGH-Schadensersatz?

Der BGH hat entschieden, dass Dieselfahrern grundsätzlich Schadensersatz zusteht, wenn eine unzulässige Abschaltvorrichtung die Abgasreinigung manipuliert. Es sind Millionen von Autos betroffen - Auch Ihrer!

  • Alle Volkswagen-Diesel mit EA189 und EA288-Motor
  • Alle Mercedes-Diesel
  • Alle Audi-Diesel
  • Alle Wohnmobile mit Fiat-Motor

besonders attraktiv ist der BGH-Schadensersatz für teure Fahrzeuge mit niedrigem Kilometerstand - insbesondere für VW-Busse, Oberklasse-PKW und SUV von Audi und Mercedes und für Wohnmobile. Bei Preisen bis zu 500.000 Euro für einen Luxusliner stehen 5-stellige Schadensersatzsummen im Raum.

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Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir warten die Urteilsbegründung ab und klären, ob Ihre Fahrzeugdaten einen Schadensersatzanspruch auslösen und in welcher Höhe. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Nach einer gewonnenen Klage muss der unterlegene Hersteller die Kosten des Verfahrens inklusive Ihrer Anwaltskosten tragen

Auch mit Rechtsschutz

Mit einer Rechtsschutzversicherung kommen Sie ganz komfortabel und ohne jedes Risiko zu Ihrem Schadensersatz. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung frühere Anträge abgelehnt hat, muss es auf Basis der nun eindeutigen Rechtslage Deckungszusagen geben.

Wir holen Ihren Schadensersatz!

Dieselfahrer haben im Abgasskandal Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5 - 15 % des Kaufpreises, abhängig vom Kilometerstand. Brüllmann Rechtsanwälte setzt Ihren Schadensersatzanspruch im Abgasskandal entsprechend des BGH-Urteils vom 26. Juni 2023 durch.

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BGH-Urteil zum Schadensersatz für Dieselfahrer

Der Bundesgerichtshof hat den Weg für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal besonders auch im Hinblick auf Thermofenster geebnet. Wie erwartet, folgte er mit Urteilen vom 26. Juni 2023 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Schadenersatzansprüche auch schon dann bestehen, wenn die Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen nur fahrlässig also nicht mit Vorsatz verwendet haben.

Es ging um die Aktenzeichen

 

Der BGH machte deutlich:

Käufer können beim  Erwerb eines Fahrzeugs mit einer erteilten Typengenehmigung erwarten, dass es auch die gesetzlichen Vorschriften einhält.

„Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung muss den Autoherstellern nach den Urteilen des BGH nicht mehr nachgewiesen werden. Dadurch sind die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erheblich gesenkt worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Denn bislang war der BGH davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal nur bestehen, wenn der Autohersteller mit Vorsatz gehandelt und die Autokäufer sittenwidrig geschädigt hat. Der EuGH hat hingegen mit Urteil vom 21. März 2023 klar gemacht, dass es auf den Vorsatz nicht ankommt und Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit bestehen (Az. C-100/21).

Dass sich der BGH der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird, hatte er schon bei den Verhandlungen am 8. Mai 2023 angekündigt. Offen blieb aber vor allem die Frage, wie der Schadenersatz für die von Abgasmanipulationen betroffenen Autokäufer aussehen wird. Hier haben die Karlsruher Richter nun deutlich gemacht, dass ein Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüsteten Fahrzeugs stets einen Schaden erlitten hat, weil eine Betriebsbeschränkung oder der Verlust der Zulassung für das Fahrzeug droht. Daher sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zum vereinbarten Preis gekauft hätte. Somit habe er Anspruch auf einen sog. Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz.

Rechtsanwalt Gisevius: „Im Klartext heißt das, dass der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt wird, sondern der Käufer das Auto behalten kann und dann den ,Vertrauensschaden‘ ersetzt bekommt, also die Differenz aus dem gezahlten Kaufpreis und den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Der Schadenersatz soll dabei mindestens 5 und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises ausmachen. In der Regel dürfte er mehrere tausend Euro ausmachen.“

Vor dem BGH ging es konkret um Schadenersatzansprüche bei einem

  • Mercedes C 220 d (Az.: VIa ZR 1031/22)
  • VW Passat mit Dieselmotor des Typs EA 288 (Az.: VIa ZR 335/21)
  • Audi SQ5 3.0 TDI (Az.: VIa ZR 533/21)

Der Käufer des Mercedes und des VW Passat hatten Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, geltend gemacht. Der EuGH hatte bereits deutlich gemacht, dass auch solche Thermofenster grundsätzlich zu den unzulässigen Abschalteinrichtungen zählen. Das gelte insbesondere dann, wenn sie die Abgasrückführung schon bei in Europa üblichen Temperaturen reduzieren. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Bei der Schadenersatzklage des Audi-Käufers war die Ausgangslage etwas anders. Er hatte den Audi SQ5 im Mai 2018 gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für das Modell bereits im Dezember 2017 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Aufheizstrategie angeordnet.

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Instanzgerichte müssen nun neu entscheiden

In allen drei Fällen hatten die Instanz-Gerichte die Schadenersatzklage abgewiesen. Der BGH hat die Urteile nun aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an die Berufungsgerichte zurückverweisen. Diese müssen nun entscheiden, ob die Autohersteller fahrlässig gehandelt und sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Die Entscheidung des BGH zu Schadenersatzansprüchen wurde mit Spannung erwartet. Viele Gerichte haben auf das Urteil gewartet und tausende Klagen auf Eis gelegt. Nun dürften die Verfahren wieder aufgenommen und die Autokäufer gute Chancen auf Schadenersatz haben. „Auch wer vom Abgasskandal betroffen ist und noch nicht geklagt hat, kann seine Ansprüche jetzt geltend machen – nicht nur gegen Mercedes, VW oder Audi. Gerade die Thermofenster bei der Abgasreinigung wurden von vielen Autoherstellern verwendet“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Vorteile einer Klage im Rahmen des BGH-Schadensersatzes

  • Wer den beschriebenen Schadensersatz beansprucht, kann dieses Recht einfach durchsetzen, da die 3 BGH-Urteile alle bisherigen Zweifelsfragen ausräumen
  • Niedrige Streitwerte bedeuten niedrige Verfahrens- und Anwaltskosten
  • Sie können Ihr Auto behalten

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