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Drohendes Dieselfahrverbot in München

26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.

Ziel des Dieselfahrverbots in München ist eine Verbesserung der Luftqualität. Der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. Für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt es deshalb schon seit dem 1. Februar 2023 auf einigen Strecken in München ein Fahrverbot, das im Oktober 2023 eigentlich auch auf Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollte. Diese Ausweitung wurde aber zwischenzeitlich ausgesetzt bzw. aufgehoben und der Luftreinhalteplan für München geändert.

Dagegen klagten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland, da der Grenzwert für Stickstoffdioxid entgegen anderslautenden Prognosen weiterhin überschritten werde.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab den Klägern recht und entschied, dass die Stadt München ihren Luftreinhalteplan erneut fortschreiben müsse. Dabei geht es um zwei Straßenabschnitte, an denen der Stickoxid-Ausstoß weiter zu hoch ist. Betroffen ist ein Abschnitt der Landshuter Allee, auf dem für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter bereits ein Fahrverbot gilt. Dieses reicht nach Überzeugung des BayVGH jedoch nicht aus, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert einzuhalten. Die Stickstoffdioxid-Belastung an der Landshuter Allee lag 2023 im Durchschnitt immer noch bei 45 Mikrogramm – bundesweit der schlechteste Wert. An der Moosacher Straße lag der Wert bei 42 Mikrogramm und damit ebenfalls über dem zulässigen Grenzwert.

Der BayVGH machte deutlich, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Grenzwert unterschritten wird. Der Stadtrat müsse entscheiden, ob dafür eine streckenbezogene Ausweitung des bereits bestehenden Fahrverbots auf Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausreicht oder ob ein zonales Verbot für die gesamte Umweltzone nötig ist. Eine Ausweitung des zonalen Fahrverbots lasse sich aber am schnellsten umsetzen. Zudem lasse sich ein streckenbezogenes Fahrverbot auch nur schwer kontrollieren, so der BayVGH.

Fahrer von Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 müssen sich wohl auf Fahrverbote einstellen. Damit einhergehend ist auch ein weiterer Wertverlust für die betroffenen Diesel zu erwarten.

Für viele Dieselfahrer, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, hat sich aber insbesondere auch durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 die Möglichkeit eröffnet, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Dadurch lassen sich Schadenersatzansprüche insbesondere bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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