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Opalenburg Safeinvest 2- LG München spricht Anleger Schadenersatz zu

28.10.2020

Ausschüttungen hatte der Anleger aus seiner Beteiligung am Fonds Opalenburg Safeinvest 2 nie erhalten. Immerhin kommt er jetzt ohne Verluste aus der Beteiligung wieder heraus. Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG muss ihm jeden Euro aus der Fondsbeteiligung zurückzahlen. Insgesamt knapp 26.000 Euro. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 19. Oktober 2020 entschieden (Az.: 35 O 7335/19).

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat zum wiederholten Mal Schadensersatzansprüche für Opalenburg-Anleger durchgesetzt. „Es zeigt sich einfach, dass die Anleger fehlerhaft beraten und weder über die Risiken der Kapitalanlage noch über personelle Verflechtungen aufgeklärt wurden. Daher haben sie Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht München ist unserer Argumentation gefolgt und hat der Klage stattgegeben“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

In diesem Fall hatte sich die Klagepartei im Januar 2010 mit 24.500 Euro zuzüglich 6 Prozent Agio an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2. KG beteiligt. Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung AG. Deren Vorstand und Gesellschafter war außerdem Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH, die mit der Vermittlung der Beteiligung beauftragt war. Über diese personellen Verflechtung wurde weder im Verkaufsprospekt noch im Vermittlungsgespräch aufgeklärt.

Die Beteiligung an dem Fonds wurde der Klagepartei über eine Mitarbeiterin der Medius Exclusive GmbH vermittelt. Dabei wurde die Beteiligung an dem Opalenburg-Fonds als sichere Geldanlage vorgestellt. Eine Aufklärung darüber, dass Ausschüttungen ausbleiben oder Verluste bis zum Totalverlust des investierte Kapitals eintreten können, ist nicht erfolgt.

Von einer sicheren Geldanlage, wie sie die Klagepartei im Vermittlungsgespräch ausdrücklich gewünscht hatte, konnte keine Rede. Ausschüttungen sind nie geflossen, so dass die Klagepartei 2019 Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung geltend machte.

Das Landgericht München gab der Klage statt. Als Gründungsgesellschafterin hätte die Opalenburg Vermögensverwaltung AG ein treffendes Bild über den Fonds vermitteln und über alle Umstände, die für eine Beteiligung von wesentlicher Bedeutung sein können, vollständig aufklären müssen. Dazu gehöre auch die Aufklärung über mögliche Interessenkonflikte durch personelle Verflechtungen als auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage, insbesondere über das Totalverlustrisiko.

Diese Aufklärung sei nicht vollständig erfolgt. Der Verkaufsprospekt informiere nicht über die personellen Verflechtungen und im Vermittlungsgespräch sei nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt worden. Auch der Verkaufsprospekt sei nicht so rechtzeitig übergeben worden, dass die Klagepartei sich rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung ein Bild über die Risiken hätte machen können. Diese unzureichende Aufklärung sei auch kausal für die Beteiligung. Die Klagepartei müsse daher ihre geleisteten Zahlungen von knapp 26.000 Euro vollständig zurückerhalten, so das Gericht.

Rechtsanwalt Gisevius hat schon mehrfach Schadenersatz für Opalenburg-Anleger durchgesetzt. Das OLG München hat eine Berufung der Opalenburg Vermögensverwaltung Ende 2019 zurückgewiesen. Die folgende Nichtzulassungsbeschwerde der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wies der BGH mit Beschluss vom 21. Juli 2020 zurück (Az.: II ZR 288/19). „Dadurch wird deutlich, dass Opalenburg-Anleger gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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