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Abgasskandal Audi SQ5 - LG Lüneburg spricht Schadenersatz zu

Mit Urteil vom 6. April 2021 hat das Landgericht Lüneburg entschieden, dass die Audi AG im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi SQ 5 3.0 TDI leisten muss (Az.: 5 O 213/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ 5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen im Juli 2018 gekauft und den Kauf über ein Darlehen bei der Audi Bank finanziert. In dem Fahrzeug ist ein von Audi entwickelter und produzierter 3-Liter-Dieselmotor verbaut.

Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für den SQ5 der Klägerin einen verpflichtenden Rückruf an, damit bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin wurde im Januar 2019 aufgefordert, ein Software-Update bei ihrem Fahrzeug aufspielen zu lassen.

Wegen der Abschalteinrichtung machte die Klägerin Schadenersatzansprüche geltend, sie sei sittenwidrig getäuscht worden.

Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin sei zumindest bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB, entschied das LG Lüneburg.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Aufheizstrategie zum Einsatz, so das Gericht. Diese Funktion sorge zwar für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Allerdings sei sie nahezu nur unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) herrschen aktiv, so dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr wieder steige. Das KBA habe daher den Rückruf angeordnet und mitgeteilt, dass dem Fahrzeug die Stilllegung droht, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung  nicht entfernt wird.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden könne, so das LG Lüneburg. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Lüneburg. Zudem habe die Klägerin auch Anspruch auf die Erstattung der bislang geleisteten Kreditzinsen und sei aus allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Autokaufs freizustellen.

Abgas-Skandal

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Audi musste diverse Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. „Betroffene Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das Urteil des LG Lüneburg. Auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Naumburg und Koblenz haben Audi bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.