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Abgasskandal Audi SQ5 - LG Lüneburg spricht Schadenersatz zu

Mit Urteil vom 6. April 2021 hat das Landgericht Lüneburg entschieden, dass die Audi AG im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi SQ 5 3.0 TDI leisten muss (Az.: 5 O 213/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ 5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen im Juli 2018 gekauft und den Kauf über ein Darlehen bei der Audi Bank finanziert. In dem Fahrzeug ist ein von Audi entwickelter und produzierter 3-Liter-Dieselmotor verbaut.

Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für den SQ5 der Klägerin einen verpflichtenden Rückruf an, damit bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin wurde im Januar 2019 aufgefordert, ein Software-Update bei ihrem Fahrzeug aufspielen zu lassen.

Wegen der Abschalteinrichtung machte die Klägerin Schadenersatzansprüche geltend, sie sei sittenwidrig getäuscht worden.

Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin sei zumindest bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB, entschied das LG Lüneburg.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Aufheizstrategie zum Einsatz, so das Gericht. Diese Funktion sorge zwar für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Allerdings sei sie nahezu nur unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) herrschen aktiv, so dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr wieder steige. Das KBA habe daher den Rückruf angeordnet und mitgeteilt, dass dem Fahrzeug die Stilllegung droht, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung  nicht entfernt wird.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden könne, so das LG Lüneburg. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Lüneburg. Zudem habe die Klägerin auch Anspruch auf die Erstattung der bislang geleisteten Kreditzinsen und sei aus allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Autokaufs freizustellen.

Abgas-Skandal

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Audi musste diverse Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. „Betroffene Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das Urteil des LG Lüneburg. Auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Naumburg und Koblenz haben Audi bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.