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Abgasskandal Audi SQ5 - LG Lüneburg spricht Schadenersatz zu

04.05.2021

Mit Urteil vom 6. April 2021 hat das Landgericht Lüneburg entschieden, dass die Audi AG im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi SQ 5 3.0 TDI leisten muss (Az.: 5 O 213/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ 5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen im Juli 2018 gekauft und den Kauf über ein Darlehen bei der Audi Bank finanziert. In dem Fahrzeug ist ein von Audi entwickelter und produzierter 3-Liter-Dieselmotor verbaut.

Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für den SQ5 der Klägerin einen verpflichtenden Rückruf an, damit bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin wurde im Januar 2019 aufgefordert, ein Software-Update bei ihrem Fahrzeug aufspielen zu lassen.

Wegen der Abschalteinrichtung machte die Klägerin Schadenersatzansprüche geltend, sie sei sittenwidrig getäuscht worden.

Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin sei zumindest bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB, entschied das LG Lüneburg.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Aufheizstrategie zum Einsatz, so das Gericht. Diese Funktion sorge zwar für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Allerdings sei sie nahezu nur unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) herrschen aktiv, so dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr wieder steige. Das KBA habe daher den Rückruf angeordnet und mitgeteilt, dass dem Fahrzeug die Stilllegung droht, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung  nicht entfernt wird.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden könne, so das LG Lüneburg. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Lüneburg. Zudem habe die Klägerin auch Anspruch auf die Erstattung der bislang geleisteten Kreditzinsen und sei aus allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Autokaufs freizustellen.

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Audi musste diverse Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. „Betroffene Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das Urteil des LG Lüneburg. Auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Naumburg und Koblenz haben Audi bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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