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Abgasskandal Audi SQ5 - LG Lüneburg spricht Schadenersatz zu

Mit Urteil vom 6. April 2021 hat das Landgericht Lüneburg entschieden, dass die Audi AG im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Audi SQ 5 3.0 TDI leisten muss (Az.: 5 O 213/20).

Die Klägerin hatte den Audi SQ 5 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen im Juli 2018 gekauft und den Kauf über ein Darlehen bei der Audi Bank finanziert. In dem Fahrzeug ist ein von Audi entwickelter und produzierter 3-Liter-Dieselmotor verbaut.

Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für den SQ5 der Klägerin einen verpflichtenden Rückruf an, damit bei dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin wurde im Januar 2019 aufgefordert, ein Software-Update bei ihrem Fahrzeug aufspielen zu lassen.

Wegen der Abschalteinrichtung machte die Klägerin Schadenersatzansprüche geltend, sie sei sittenwidrig getäuscht worden.

Die Klage hatte Erfolg. Die Klägerin sei zumindest bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB, entschied das LG Lüneburg.

In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Aufheizstrategie zum Einsatz, so das Gericht. Diese Funktion sorge zwar für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Allerdings sei sie nahezu nur unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) herrschen aktiv, so dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr wieder steige. Das KBA habe daher den Rückruf angeordnet und mitgeteilt, dass dem Fahrzeug die Stilllegung droht, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung  nicht entfernt wird.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden könne, so das LG Lüneburg. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Lüneburg. Zudem habe die Klägerin auch Anspruch auf die Erstattung der bislang geleisteten Kreditzinsen und sei aus allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zur Finanzierung des Autokaufs freizustellen.

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Audi musste diverse Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. „Betroffene Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt nicht nur das Urteil des LG Lüneburg. Auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Naumburg und Koblenz haben Audi bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.