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Abgasskandal - BGH stärkt Mercedes-Käufer

Der BGH stärkt im Abgasskandal erneut die Rechte der Mercedes-Käufer. Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 stellte es fest, dass eine Klage nicht einfach als „Vortrag ins Blaue“ hinein hätte abgewiesen werden dürfen. Das OLG Brandenburg muss den Fall nun neu verhandeln (Az.: VII ZB 42/20).

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes E 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form des sog. Thermofensters verwendet werde. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, die Berufung hielt das OLG Brandenburg für unzulässig und unbegründet.

Das sah der BGH allerdings anders und rügte die Entscheidung des OLG als rechtsfehlerhaft. Der Kläger habe hinreichend konkrete Hinweise auf das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und ein Sachverständigengutachten als Beweis angeboten. Dies hätte in erster Instanz nicht ignoriert werden dürfen und das OLG hätte die Berufung nicht abweisen dürfen. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei dadurch verletzt worden, so der BGH. Der Senat wies den Fall an das OLG Brandenburg zurück, das nun neu verhandeln muss.

Der BGH hat inzwischen deutlich gemacht, dass die Verwendung eines Thermofensters allein noch nicht den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung rechtfertigt. Dies könne sich jedoch ändern, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen des Typengenehmigungsverfahren nicht vollständig über die Funktionsweise des Thermofensters informiert wurde.

„Das OLG Brandenburg wird in die Beweisaufnahme einsteigen und Daimler Farbe bekennen müssen. Bislang hat Daimler an diesem Punkt regelmäßig gemauert und nur zu weiten Teilen geschwärzte Unterlagen vorgelegt. Das dürfte jedoch nicht reichen, um den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu widerlegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem geht es bei Daimler in der Regel nicht nur um das Thermofenster, sondern auch um weitere unzulässige Abschalteinrichtungen wie beispielsweise die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

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Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

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