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Abgasskandal - BGH stärkt Mercedes-Käufer

Der BGH stärkt im Abgasskandal erneut die Rechte der Mercedes-Käufer. Mit Beschluss vom 23. Juni 2021 stellte es fest, dass eine Klage nicht einfach als „Vortrag ins Blaue“ hinein hätte abgewiesen werden dürfen. Das OLG Brandenburg muss den Fall nun neu verhandeln (Az.: VII ZB 42/20).

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes E 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form des sog. Thermofensters verwendet werde. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, die Berufung hielt das OLG Brandenburg für unzulässig und unbegründet.

Das sah der BGH allerdings anders und rügte die Entscheidung des OLG als rechtsfehlerhaft. Der Kläger habe hinreichend konkrete Hinweise auf das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und ein Sachverständigengutachten als Beweis angeboten. Dies hätte in erster Instanz nicht ignoriert werden dürfen und das OLG hätte die Berufung nicht abweisen dürfen. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei dadurch verletzt worden, so der BGH. Der Senat wies den Fall an das OLG Brandenburg zurück, das nun neu verhandeln muss.

Der BGH hat inzwischen deutlich gemacht, dass die Verwendung eines Thermofensters allein noch nicht den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung rechtfertigt. Dies könne sich jedoch ändern, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen des Typengenehmigungsverfahren nicht vollständig über die Funktionsweise des Thermofensters informiert wurde.

„Das OLG Brandenburg wird in die Beweisaufnahme einsteigen und Daimler Farbe bekennen müssen. Bislang hat Daimler an diesem Punkt regelmäßig gemauert und nur zu weiten Teilen geschwärzte Unterlagen vorgelegt. Das dürfte jedoch nicht reichen, um den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu widerlegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem geht es bei Daimler in der Regel nicht nur um das Thermofenster, sondern auch um weitere unzulässige Abschalteinrichtungen wie beispielsweise die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt.

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Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.