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Abgasskandal - Daimler muss Mercedes GLA 220 Diesel zurücknehmen

Im Abgasskandal kann der Kläger seinen Mercedes GLA 220 Diesel zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 4. September 2020 entschieden (Az.: 29 O 220/20). Daimler habe den Kläger durch den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten, entschied das LG Stuttgart.

Der Kläger hatte den Mercedes GLA 220 Diesel mit dem Motor des Typs OM 651 im Mai 2017 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei. Die Abgasrückfuhr werde bei Außentemperaturen außerhalb eines Thermofensters reduziert bzw. vollständig abgeschaltet. Zudem werde eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet, die aber nahezu nur im Prüfzyklus aktiv sei. Dabei handele es sich im eine klassische Prüfstandserkennung. Insgesamt stellten diese Funktionen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Unstreitig werde die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert. Daimlers Vortrag, dass diese Reduzierung nicht zwingend zu einer Veränderung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führe, sei zu pauschal und ändere nichts an der Beurteilung , dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Der Autohersteller habe nicht dargelegt, wie ein höherer Emissionsausstoß durch andere technische Maßnahmen verhindert würde. Auch sei die Abschalteinrichtung nicht ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes zulässig, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart.

„Für Daimler wird die Luft im Dieselskandal zunehmend dünner. Neben mehreren Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston klar gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

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Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

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