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Abgasskandal - Daimler muss Mercedes GLA 220 Diesel zurücknehmen

Im Abgasskandal kann der Kläger seinen Mercedes GLA 220 Diesel zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 4. September 2020 entschieden (Az.: 29 O 220/20). Daimler habe den Kläger durch den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten, entschied das LG Stuttgart.

Der Kläger hatte den Mercedes GLA 220 Diesel mit dem Motor des Typs OM 651 im Mai 2017 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei. Die Abgasrückfuhr werde bei Außentemperaturen außerhalb eines Thermofensters reduziert bzw. vollständig abgeschaltet. Zudem werde eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet, die aber nahezu nur im Prüfzyklus aktiv sei. Dabei handele es sich im eine klassische Prüfstandserkennung. Insgesamt stellten diese Funktionen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Unstreitig werde die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert. Daimlers Vortrag, dass diese Reduzierung nicht zwingend zu einer Veränderung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führe, sei zu pauschal und ändere nichts an der Beurteilung , dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Der Autohersteller habe nicht dargelegt, wie ein höherer Emissionsausstoß durch andere technische Maßnahmen verhindert würde. Auch sei die Abschalteinrichtung nicht ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes zulässig, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart.

„Für Daimler wird die Luft im Dieselskandal zunehmend dünner. Neben mehreren Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston klar gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).