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Abgasskandal - Daimler muss Mercedes GLA 220 Diesel zurücknehmen

Im Abgasskandal kann der Kläger seinen Mercedes GLA 220 Diesel zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 4. September 2020 entschieden (Az.: 29 O 220/20). Daimler habe den Kläger durch den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten, entschied das LG Stuttgart.

Der Kläger hatte den Mercedes GLA 220 Diesel mit dem Motor des Typs OM 651 im Mai 2017 gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sei. Die Abgasrückfuhr werde bei Außentemperaturen außerhalb eines Thermofensters reduziert bzw. vollständig abgeschaltet. Zudem werde eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet, die aber nahezu nur im Prüfzyklus aktiv sei. Dabei handele es sich im eine klassische Prüfstandserkennung. Insgesamt stellten diese Funktionen eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Klägers. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Unstreitig werde die Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters reduziert. Daimlers Vortrag, dass diese Reduzierung nicht zwingend zu einer Veränderung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führe, sei zu pauschal und ändere nichts an der Beurteilung , dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Der Autohersteller habe nicht dargelegt, wie ein höherer Emissionsausstoß durch andere technische Maßnahmen verhindert würde. Auch sei die Abschalteinrichtung nicht ausnahmsweise aus Gründen des Motorschutzes zulässig, so das Gericht.

Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung sehr wahrscheinlich nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart.

„Für Daimler wird die Luft im Dieselskandal zunehmend dünner. Neben mehreren Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston klar gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.