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Abgasskandal EA 189 - Schadenersatz kann weiter geltend gemacht werden

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 können nach wie geltend gemacht werden. Nach zahlreichen anderen Gerichten hat auch das Landgericht Halle mit Urteil vom 7. Juni 2021 bestätigt, dass immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht (Az.: 9 O 121/20).

Beim Restschadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB tritt die Verjährung nicht bereits drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs, sondern erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs ein. „Das bedeutet, dass auch Autokäufer, die bislang untätig geblieben sind und ihre Rechte im Dieselskandal noch nicht geltend gemacht haben, immer noch aktiv werden und ihre Ansprüche durchsetzen können“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Nach § 852 BGB muss auch derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen.

In dem Verfahren vor dem LG Halle ging es um ein Fahrzeug des VW-Konzerns mit dem durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motor EA 189. Der Abgasskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen, Schadenersatzansprüche hatte der Kläger erst 2020 geltend gemacht. Der deliktische Schadenersatzanspruch war zwar drei Jahre nach Kenntnis bereits verjährt, aber der Kläger habe immer noch Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 852 BGB, urteilte das LG Halle.

Damit folgte es der Auffassung zahlreicher anderer Gerichte. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart entschieden, dass im Abgasskandal ein Schadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB besteht.

„VW kann sich nicht darauf verlassen, dass die Ansprüche inzwischen verjährt sind. Geschädigte Autokäufer haben immer noch gute Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).