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Abgasskandal EA 189 - Schadenersatz kann weiter geltend gemacht werden

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 können nach wie geltend gemacht werden. Nach zahlreichen anderen Gerichten hat auch das Landgericht Halle mit Urteil vom 7. Juni 2021 bestätigt, dass immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht (Az.: 9 O 121/20).

Beim Restschadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB tritt die Verjährung nicht bereits drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs, sondern erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs ein. „Das bedeutet, dass auch Autokäufer, die bislang untätig geblieben sind und ihre Rechte im Dieselskandal noch nicht geltend gemacht haben, immer noch aktiv werden und ihre Ansprüche durchsetzen können“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Nach § 852 BGB muss auch derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen.

In dem Verfahren vor dem LG Halle ging es um ein Fahrzeug des VW-Konzerns mit dem durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motor EA 189. Der Abgasskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen, Schadenersatzansprüche hatte der Kläger erst 2020 geltend gemacht. Der deliktische Schadenersatzanspruch war zwar drei Jahre nach Kenntnis bereits verjährt, aber der Kläger habe immer noch Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 852 BGB, urteilte das LG Halle.

Damit folgte es der Auffassung zahlreicher anderer Gerichte. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart entschieden, dass im Abgasskandal ein Schadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB besteht.

„VW kann sich nicht darauf verlassen, dass die Ansprüche inzwischen verjährt sind. Geschädigte Autokäufer haben immer noch gute Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).