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Abgasskandal EA 189 - Weiter Schadenersatz nach § 852 BGB

29.03.2021

Der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 ist im Herbst 2015 aufgeflogen. Ansprüche auf Schadenersatz können auch heute noch, mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen geltend gemacht werden. Nach § 852 BGB besteht immer noch ein sog. Restschadenersatzanspruch. Hier tritt die Verjährung nicht schon nach drei Jahren, sondern erst zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruchs ein. Das hat nun auch das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 9. März 2021 bestätigt (Az.: 9 O 7845/20).

Dass sich § 852 BGB im Abgasskandal anwenden lässt, hat u.a. auch das OLG Oldenburg mit Urteil vom 2. März 2021 bestätigt (Az.: 12 U 161/20). Hier hatte der Kläger das Fahrzeug direkt von VW erworben. Das war in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth anders, der Kläger hatte das Fahrzeug mit dem Motor EA 189 bei einem Händler gekauft. Dadurch war die rechtliche Ausgangslage zwar etwas komplizierter, am Ergebnis änderte das allerdings nicht. „Auch wenn das Auto bei einem Händler gekauft wurde, besteht der Schadenersatzanspruch nach § 852 BGB, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal nach § 826 BGB verjähren in der Regel nach drei Jahren. Seine Schadenersatzansprüche hatte der Kläger in dem Verfahren vor der LG Nürnberg-Fürth erst 2020 geltend gemacht. VW erhob daher die Einrede der Verjährung und zog am Ende doch den Kürzeren. Das Gericht verurteilte den Autobauer zur Zahlung von Schadenersatz gemäß § 852 BGB.

Der BGH hatte mit seinem Urteil vom 25. Mai 2020  entschieden, dass VW sich im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Viele Geschädigte haben aber wohl befürchtet, dass ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind. „Das sind sie allerdings nicht, wie die Urteile des OLG Oldenburg und LG Nürnberg-Fürth deutlich zeigen. Schadenersatzansprüche können auch jetzt noch geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles
25.09.2023

Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).