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Abgasskandal - KBA ordnet Rückruf für fast 100.000 Mercedes Sprinter an

Fast 100.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 werden in Deutschland auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt gerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 16. September 2021.

Betroffen sind von dem Rückruf nach Angaben der Behörde weltweit mehr als 260.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018. Davon sind mehr als 98.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Im Mercedes-Abgasskandal ist der Sprinter im Herbst 2019 in den Blickpunkt gerückt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Sprinter mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 entdeckt. Dabei handelte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus nicht überschritten werden. Im Straßenverkehr ist die Funktion allerdings überwiegend nicht aktiviert, so dass die Emissionen steigen.

Nun wird der Rückruf für den Sprinter durchgeführt. Unter dem Code NC3II6515R werden die betroffenen Modelle in die Werkstatt gerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Für Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 hat das KBA bereits im Februar 2020 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Hier sind im Deutschland allerdings nur rund 1.000 Fahrzeuge betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code NC3M651R durchgeführt. Neben einem Software-Update der Motorsteuerungsgeräts sollen hier auch die Stickoxid-Sensoren geprüft und ggfs. erneuert werden, teilt das KBA mit.

Rückrufe des KBA sind verpflichtend. Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet dies, dass sie das Software-Update aufspielen lassen müssen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung riskieren wollen. Dabei ist es unklar, welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat. Auch ein Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge ist zu befürchten.

Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen. „Daimler steht zwar bislang auf den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Mit dieser Auffassung steht der Autobauer aber ziemlich allein da. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.