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Abgasskandal - KBA ordnet Rückruf für fast 100.000 Mercedes Sprinter an

Fast 100.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 werden in Deutschland auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in die Werkstatt gerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Das KBA veröffentlichte den Rückruf am 16. September 2021.

Betroffen sind von dem Rückruf nach Angaben der Behörde weltweit mehr als 260.000 Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018. Davon sind mehr als 98.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Im Mercedes-Abgasskandal ist der Sprinter im Herbst 2019 in den Blickpunkt gerückt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung beim Sprinter mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 entdeckt. Dabei handelte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Die Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus nicht überschritten werden. Im Straßenverkehr ist die Funktion allerdings überwiegend nicht aktiviert, so dass die Emissionen steigen.

Nun wird der Rückruf für den Sprinter durchgeführt. Unter dem Code NC3II6515R werden die betroffenen Modelle in die Werkstatt gerufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Für Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 hat das KBA bereits im Februar 2020 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Hier sind im Deutschland allerdings nur rund 1.000 Fahrzeuge betroffen. Der Rückruf wird unter dem Code NC3M651R durchgeführt. Neben einem Software-Update der Motorsteuerungsgeräts sollen hier auch die Stickoxid-Sensoren geprüft und ggfs. erneuert werden, teilt das KBA mit.

Rückrufe des KBA sind verpflichtend. Für die betroffenen Fahrzeughalter bedeutet dies, dass sie das Software-Update aufspielen lassen müssen, wenn sie nicht den Verlust der Zulassung riskieren wollen. Dabei ist es unklar, welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat. Auch ein Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge ist zu befürchten.

Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber auch wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen. „Daimler steht zwar bislang auf den Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Mit dieser Auffassung steht der Autobauer aber ziemlich allein da. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

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Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.