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Abgasskandal - KBA untersucht Audi-Benziner

Im Abgasskandal ist Audi im August auch mit einem Benziner in die Schlagzeilen geraten. Konkret mit einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6. Ein vom Landgericht Offenburg bestelltes unabhängiges Gutachten legt nahe, dass auch in diesem Benziner eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Abgaswerte im realen Straßenverkehr deutlich erhöht sind.

Nun ist offenbar auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hellhörig geworden und will die Sache unter die Lupe nehmen. An einem vergleichbaren Modell liefen bereits Untersuchungen. „Kommt das KBA zu der Auffassung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, droht Audi ein weiterer Rückruf – diesmal bei einem Benziner. Der Abgasskandal hätte dann eine neue Dimension erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Gutachter hatte bei dem Audi Q5 festgestellt, dass das Fahrzeug offenbar über eine Prüfstandserkennung verfügt. Dabei wird anhand des Lenkwinkels erkannt, ob sich das Auto im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert. Wird das Lenkrad im realen Straßenverkehr um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, wird die Funktion deaktiviert und der Emissionsausstoß steigt entsprechend an. Messungen des Gutachters zeigten, dass der Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenmonoxid erheblich ansteigt und die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.

Für zusätzliche Brisanz sorgen Recherchen des SWR, die sich auf interne VW-Dokumente stützen. Demnach soll die konkrete Lenkwinkelerkennung den Behörden nicht bekannt sein. „Das könnte sich nach den Untersuchungen des KBA schon bald ändern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur bei Audi rücken nun auch Benziner im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Fokus. Auch bei der Konzernschwester Porsche gibt es einen solchen Verdacht. Der Sportwagenbauer hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. Betroffen wären u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911.

Auch bei Porsche könnte der Rückruf durch das KBA bald folgen, sofern sich der Verdacht bestätigt. „Betroffene Audi- und Porsche-Kunden müssen einen Rückruf nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.