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Abgasskandal - KBA untersucht Audi-Benziner

Im Abgasskandal ist Audi im August auch mit einem Benziner in die Schlagzeilen geraten. Konkret mit einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6. Ein vom Landgericht Offenburg bestelltes unabhängiges Gutachten legt nahe, dass auch in diesem Benziner eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Abgaswerte im realen Straßenverkehr deutlich erhöht sind.

Nun ist offenbar auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hellhörig geworden und will die Sache unter die Lupe nehmen. An einem vergleichbaren Modell liefen bereits Untersuchungen. „Kommt das KBA zu der Auffassung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, droht Audi ein weiterer Rückruf – diesmal bei einem Benziner. Der Abgasskandal hätte dann eine neue Dimension erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Gutachter hatte bei dem Audi Q5 festgestellt, dass das Fahrzeug offenbar über eine Prüfstandserkennung verfügt. Dabei wird anhand des Lenkwinkels erkannt, ob sich das Auto im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert. Wird das Lenkrad im realen Straßenverkehr um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, wird die Funktion deaktiviert und der Emissionsausstoß steigt entsprechend an. Messungen des Gutachters zeigten, dass der Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenmonoxid erheblich ansteigt und die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.

Für zusätzliche Brisanz sorgen Recherchen des SWR, die sich auf interne VW-Dokumente stützen. Demnach soll die konkrete Lenkwinkelerkennung den Behörden nicht bekannt sein. „Das könnte sich nach den Untersuchungen des KBA schon bald ändern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur bei Audi rücken nun auch Benziner im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Fokus. Auch bei der Konzernschwester Porsche gibt es einen solchen Verdacht. Der Sportwagenbauer hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. Betroffen wären u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911.

Auch bei Porsche könnte der Rückruf durch das KBA bald folgen, sofern sich der Verdacht bestätigt. „Betroffene Audi- und Porsche-Kunden müssen einen Rückruf nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.