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Abgasskandal - KBA untersucht Audi-Benziner

Im Abgasskandal ist Audi im August auch mit einem Benziner in die Schlagzeilen geraten. Konkret mit einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6. Ein vom Landgericht Offenburg bestelltes unabhängiges Gutachten legt nahe, dass auch in diesem Benziner eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Abgaswerte im realen Straßenverkehr deutlich erhöht sind.

Nun ist offenbar auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hellhörig geworden und will die Sache unter die Lupe nehmen. An einem vergleichbaren Modell liefen bereits Untersuchungen. „Kommt das KBA zu der Auffassung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, droht Audi ein weiterer Rückruf – diesmal bei einem Benziner. Der Abgasskandal hätte dann eine neue Dimension erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Gutachter hatte bei dem Audi Q5 festgestellt, dass das Fahrzeug offenbar über eine Prüfstandserkennung verfügt. Dabei wird anhand des Lenkwinkels erkannt, ob sich das Auto im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert. Wird das Lenkrad im realen Straßenverkehr um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, wird die Funktion deaktiviert und der Emissionsausstoß steigt entsprechend an. Messungen des Gutachters zeigten, dass der Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenmonoxid erheblich ansteigt und die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.

Für zusätzliche Brisanz sorgen Recherchen des SWR, die sich auf interne VW-Dokumente stützen. Demnach soll die konkrete Lenkwinkelerkennung den Behörden nicht bekannt sein. „Das könnte sich nach den Untersuchungen des KBA schon bald ändern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur bei Audi rücken nun auch Benziner im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Fokus. Auch bei der Konzernschwester Porsche gibt es einen solchen Verdacht. Der Sportwagenbauer hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. Betroffen wären u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911.

Auch bei Porsche könnte der Rückruf durch das KBA bald folgen, sofern sich der Verdacht bestätigt. „Betroffene Audi- und Porsche-Kunden müssen einen Rückruf nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.