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Abgasskandal - KBA untersucht Audi-Benziner

Im Abgasskandal ist Audi im August auch mit einem Benziner in die Schlagzeilen geraten. Konkret mit einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6. Ein vom Landgericht Offenburg bestelltes unabhängiges Gutachten legt nahe, dass auch in diesem Benziner eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Abgaswerte im realen Straßenverkehr deutlich erhöht sind.

Nun ist offenbar auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hellhörig geworden und will die Sache unter die Lupe nehmen. An einem vergleichbaren Modell liefen bereits Untersuchungen. „Kommt das KBA zu der Auffassung, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, droht Audi ein weiterer Rückruf – diesmal bei einem Benziner. Der Abgasskandal hätte dann eine neue Dimension erreicht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Gutachter hatte bei dem Audi Q5 festgestellt, dass das Fahrzeug offenbar über eine Prüfstandserkennung verfügt. Dabei wird anhand des Lenkwinkels erkannt, ob sich das Auto im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert. Wird das Lenkrad im realen Straßenverkehr um 15 Grad oder mehr eingeschlagen, wird die Funktion deaktiviert und der Emissionsausstoß steigt entsprechend an. Messungen des Gutachters zeigten, dass der Ausstoß von Stickoxiden und Kohlenmonoxid erheblich ansteigt und die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.

Für zusätzliche Brisanz sorgen Recherchen des SWR, die sich auf interne VW-Dokumente stützen. Demnach soll die konkrete Lenkwinkelerkennung den Behörden nicht bekannt sein. „Das könnte sich nach den Untersuchungen des KBA schon bald ändern“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur bei Audi rücken nun auch Benziner im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in den Fokus. Auch bei der Konzernschwester Porsche gibt es einen solchen Verdacht. Der Sportwagenbauer hat den Manipulationsverdacht bei Benzinmotoren der Baujahre 2008 bis 2013 selbst den Behörden gemeldet. Betroffen wären u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911.

Auch bei Porsche könnte der Rückruf durch das KBA bald folgen, sofern sich der Verdacht bestätigt. „Betroffene Audi- und Porsche-Kunden müssen einen Rückruf nicht abwarten. Sie können schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.