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Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz bei VW Tiguan (EA 288) zu

Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2023 Schadenersatz bei einem VW Tiguan mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 30 O 232/22). Bei diesem Motor handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannten Motor des Typs EA 189.

VW behauptet zwar, dass es beim EA 288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe, allerdings sehen das zahlreiche Gerichte anders und haben VW zu Schadenersatz verurteilt. So auch das LG Stuttgart in dem vorliegenden Fall.

Der Kläger hatte den VW Tiguan 2.0 TDI im August 2015 mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 als Neufahrzeug gekauft. Die Abgasreinigung erfolgt bei dem Fahrzeug über einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Zugabe. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil die Motorsteuerung über eine programmierte sog. Fahrkurvenerkennung den Prüfstand erkennt und dann die Abgasrückführung - anders als im realen Straßenverkehr - nicht reduziert wird. Das führe dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus geringer sei als im Realbetrieb. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Kläger.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation. Die Fahrkurvenerkennung habe Einfluss auf den Emissionsausstoß. Ob sie zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte notwendig ist, sei unwesentlich, so das Gericht. Wer im Prüfverfahren zur Typengenehmigung ein Fahrzeug vorführt, das über eine Prüfstandserkennung verfügt, damit der Emissionsausstoß gemindert wird, handele in dem Bewusstsein die Zulassungsbehörde über das tatsächliche Emissionsverhalten des Fahrzeugs zu täuschen, führte das Gericht weiter aus. VW habe den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei gemäß § 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Inzwischen hat der EuGH entschieden, dass dem Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung kein Vorsatz nachgewiesen werden muss, sondern schon fahrlässiges Verhalten zu Schadenersatzansprüchen führt. Dadurch lassen sich Schadenersatzansprüche auch bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach dem EuGH-Urteil vom 21. März 2023 (Az. C-100/21) wird der BGH am 8. Mai zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW Passat mit dem Motor EA 288 entscheiden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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