Rückrufservice

Abgasskandal Mercedes GLC 220 - LG Oldenburg verurteilt Daimler zu Schadenersatz

Das Landgericht Oldenburg hat die Daimler AG im Abgasskandal mit Urteil vom 7. September 2021 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 586/21). Daimler muss einen Mercedes GLC 220 d 4Matic zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Der Kläger hatte den Mercedes GLC 220 Diesel 4Matic im Juli 2017 gebraucht gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf an. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

In dem Motor kämen gleich mehrere Abschalteinrichtungen zum Einsatz, führte der Kläger aus. Neben einem Thermofenster bei der Abgasrückführung werde u.a. auch die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet. Die Funktion führt dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen jedoch überwiegend nicht aktiv ist, steigt der Emissionsausstoß im Straßenverkehr. Zudem werde nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt. Die Erkennung des Prüfstands erfolge über die sog. Slipguard-Funktion.

Das LG Oldenburg folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gemäß § 826 BGB müsse Daimler Schadenersatz leisten.

Der Kläger habe konkret zu dem Vorliegen von mehreren unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgetragen. Diese Argumentation werde durch den Rückruf des KBA gestützt. Daimler habe den Vorwurf nicht widerlegt und nicht dargelegt, warum die Ausführungen des Klägers und die Einschätzung des KBA unzutreffend sein sollen, so das LG Oldenburg.

Für das Gericht steht damit fest, dass das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags mangelhaft war. Dem Kläger sei daher bereits mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der auch nicht durch das Software-Update beseitigt wurde. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er deshalb die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal nimmt zu. So wie das LG Oldenburg haben inzwischen zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, entschieden, dass Daimler im Abgasskandal Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen. „Für Daimler dürfte es schwierig werden, die Gerichte von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Daher bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.